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Keine Folien in die Biotonne auch „biologisch abbaubar“ ist nicht mehr zulässig Meldung vom 16. Januar 2024

Seit Jahresbeginn sind Biomüll-Tüten aus sogenannter Biofolie nicht mehr in der Biotonne erlaubt – auch nicht, wenn sie als „biologisch abbaubar“ oder „aus nachwachsenden Rohstoffen“ deklariert sind. Die Abfallwirtschaftssatzung des Alb-Donau-Kreises wurde vom Kreistag entsprechend geändert.    
 
Hintergrund: Die sogenannten BAW-Beutel (aus biologisch abbaubaren Werkstoffen) sind zwar laut Bioabfallverordnung des Landes noch zulässig. In der Praxis bereiten sie jedoch große Probleme in den Bioabfall-Vergärungsanlagen, weshalb immer mehr Kommunen ihre Verwendung in der Biotonne nicht mehr erlauben. Seit 1.1.24 zählt auch der Alb-Donau-Kreis dazu.
 
Die Folien können bei der Störstoffentfernung in der Vergärungsanlage nicht von normalem Plastik unterschieden werden. Mit solchen Folien im Biomüll gehen die Anlagen auf zwei Arten um. Entweder sie werden stark zerkleinert, was zu Mikroplastik im Produkt führen kann. Oder sie werden nur grob angerissen und als Störstoff abgesondert – dann landen sie, oft mitsamt ihrem Inhalt, in der Verbrennung. Diesen Effekt gibt es bei jeder Folie, egal ob biologisch abbaubar oder nicht.       
 
Wenn die Folie nicht abgesondert wird und im Bioabfall bleibt, ergibt sich das nächste Problem: Während der kurzen Verweilzeit in der Vergärungsanlage können auch „biologisch abbaubare“ Biobeutel nicht abgebaut werden, vielmehr sind diese Beutel nur unter Laborbedingungen kompostierbar. Das verschlechtert die Qualität des Endprodukts. Ziel ist aber die Herstellung von hochwertigem Gütekompost.     
 
Daher empfehlen wir die Verwendung von Papiertüten. Sie gibt es preisgünstig im Handel und auch bei den Discountern. Reißfeste Papiertüten für Biomüll sind aus speziellem Papier, das sich in den Kompostwerken problemlos zersetzt. Zeitungspapier, Bäckertüten o.ä. sind natürlich ebenfalls geeignet.               
 

Neue Telefonnummern der Stadtverwaltung ab 04.12.2023 Meldung vom 21. November 2023

Bekanntmachung der Stadtverwaltung Dietenheim
Neue Telefonnummern ab 04.12.2023
 
Die internen Telefonnummern der Stadt Dietenheim ändern sich ab dem 04.12.2023 zu nun 4-stelligen Durchwahlen (07347 / 9696 – neue Durchwahl).
 
Eine Übersicht der neuen Telefonnummern finden Sie über unsere Homepage unter Rathaus und Politik à Mitarbeitende A – Z à jeweilige/r Sachbearbeiter/in.
 
Auf den Bescheiden und sonstigen Anschreiben die Sie ab diesem Zeitpunkt erhalten, sind die neuen Nummern bereits richtig aufgeführt.
 
Unser Technik-Team versucht den Übergang so störungsfrei wie nur möglich zu gestalten. Wir bitten allerdings um Ihr Verständnis, dass es möglicherweise zu Ausfällen der Telefonanlage am Montag, den 04.12.2023 kommen könnte.
 
Ihre Stadtverwaltung Dietenheim

Öffentliche Bekanntmachung von Satzungen Meldung vom 16. November 2023

Der Gemeinderat der Stadt Dietenheim hat am 13.11.2023 folgende Satzungen beschlossen:
4. Satzung vom 13. November 2023 zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwas-serbeseitigung (Abwassersatzung AbwS) vom 2. Juni 2014
4. Satzung vom 13. November 2023 zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Wasserversorgung Dietenheim “vom 25.03.1994
1. Satzung vom 13.November 2023 zur Änderung der „Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung -WVS) der Stadt Dietenheim“ vom 27.04.1998
Die Satzungen werden am 17.11.2023 auf der Homepage der Stadt Dietenheim www.dietenheim.de öffentlich bekannt gemacht.
Die Wortlaute der öffentlichen Bekanntmachung können im Rathaus der Stadt Dietenheim, Kämmerei während der Öffnungszeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt (Tel. 07347-969640).
Dietenheim, den 17.11.2023
Christopher Eh, Bürgermeister

Solaratlas für Alb-Donau-Kreis - großer Nutzen für die Bürgerschaft Meldung vom 24. Oktober 2023

Mit dem Solaratlas das volle Potenzial der Sonne im Alb-Donau-Kreis nutzenLandratsamt entwickelt Online-Portal für die Bürgerschaft und Unternehmen / Zubau von PV-Freiflächenanlagen soll vereinfacht werden  
„Der Alb-Donau-Kreis nimmt landesweit eine führende Position im Ausbau erneuerbarer Energien ein – insbesondere bei Photovoltaikanlagen. Um den Ausbau weiter voranzutreiben, haben wir mit dem Solaratlas und der Photovoltaikfreiflächen-Leitlinie zwei Möglichkeiten geschaffen, wie Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Kommunen sich mit wenigen Klicks über das Potenzial ihrer Dach- oder Freifläche informieren können. Außerdem leisten wir einen Beitrag zum Bürokratieabbau, indem wir unter bestimmten Voraussetzungen auf aufwendige Prüfschritte zu Solarparks verzichten“, sagte Landrat Heiner Scheffold bei der Vorstellung der Projekte in der heutigen Sitzung des Kreistages.
 
Der Solaratlas ist ab sofort online unter www.solaratlas.alb-donau-kreis.de verfügbar.
Das Online-Portal ist eine einfache Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen, zu prüfen, inwieweit sich ihr Dach für eine Installation einer Solaranlage eignet und wie sich das vom Stromertrag und der Wirtschaftlichkeit darstellt. Der Solaratlas bietet dafür eine detaillierte Übersicht über die Sonneneinstrahlung in der Region, die auf neuesten Laserscandaten basiert.
 
Mit wenigen Klicks das Potenzial des eigenen Dachs entdecken
Auf der Internetseite www.solaratlas.alb-donau-kreis.de müssen Interessierte nur ihre Adresse eingeben, um sofort eine individuelle Auswertung zu erhalten. Diese enthält unter anderem Angaben, wie viel Strom erzeugt werden könnte, wie hoch die Investitionskosten wären sowie Hinweise, wie viel Energiekosten und CO2-Emmissionen die Interessenten mit einer Solaranlage einsparen könnten. Zusätzlich gibt es Informationen, wie ein Elektroauto oder ein Batteriespeicher in dieser Konstellation eingesetzt werden kann. Die Interessenten können die individuellen Daten auch direkt an die unabhängige Regionale Energieagentur weiterleiten, die eine kostenlose Erstberatung anbietet.
 
Zusätzlich bietet der Solaratlas auch die Möglichkeit, den Solarausbau zwischen den einzelnen Kommunen zu vergleichen. Eine Farbskala zeigt, wie viele Dachflächen-Photovoltaik bereits vorhanden sind und wie hoch das Zubaupotenzial ist. Zudem gibt es einen Überblick, welche Gemeinde oder Stadt im Landkreis das Potenzial auf ihren Dächern bislang am besten ausschöpft.
 
Weniger Bürokratie für Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Um neben dem Solarausbau auf den Dächern auch die Freiflächen-Anlagen zu fördern, hat das Landratsamt Alb-Donau-Kreis eine neue Leitlinie entwickelt. Diese richtet sich an Kommunen und Unternehmen und gibt eine Orientierung, welche Flächen aus Sicht der Genehmigungsbehörde gut und welche eher weniger gut für Solarparks geeignet sind. Beispielsweise bieten sich Korridore entlang von Autobahnen und Straßen sowie Eisenbahnstrecken und unter Windenergieanlagen oder über Parkplätzen gut für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage an. Naturschutzgebiete oder landwirtschaftliche Vorbehaltsgebiete sind dagegen eher ungeeignet. Die Photovoltaik-Freiflächenleitlinie ist auf der Homepage des Alb-Donau-Kreises abrufbar unter www.alb-donau-kreis.de/pv-freiflaechenleitlinie
 
„Zusätzlich leisten wir einen Beitrag zur Verfahrensbeschleunigung und zum Bürokratie-Abbau: Wenn die Kommunen im Alb-Donau-Kreis ein strukturiertes Standortkonzept zu geeigneten Flächen erstellen, verzichtet wir auf eine Alternativenprüfung. Damit möchten wir die Verfahren vereinfachen und den Ausbau der erneuerbaren Energien nochmals deutlich beschleunigen“, sagt Landrat Heiner Scheffold. „Wie engagiert alle beteiligten Akteure im Alb-Donau-Kreis sind, zeigt sich bereits daran, dass wir laut dem aktuellen Ranking des Photovoltaik-Netzwerks Baden-Württemberg eine der Spitzenpositionen beim Solarzubau einnehmen. Wir können stolz darauf sein, was wir bereits vor unserer Haustüre für die Energieversorgungssicherheit und den Klimaschutz geleistet haben.“
 
Der Solaratlas und die PV-Freiflächenleitlinie werden unter anderem über die Presse, die Internetseite des Landkreises, die Sozialen Medien und die Gemeindemitteilungsblätter beworben. Kommunen, Stakeholder, Verbände und Unternehmen werden ebenfalls separat auf das neue Angebot aufmerksam gemacht.
 

Fachdienste des Sozialdezernats im Landratsamt Alb-Donau-Kreis - eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit Meldung vom 16. August 2023

Geänderte Telefonzeiten im Sozialdezernat Wegen Personal- und Krankheitsausfällen sowie einem hohen Antragsaufkommen muss in drei Fachdiensten des Sozialdezernats im Landratsamt Alb-Donau-Kreis die telefonische Erreichbarkeit vorerst bis Ende des Jahres eingeschränkt werden. Durch die reduzierten telefonischen Sprechzeiten soll mehr Raum für die Bearbeitung der Fälle und der Anträge geschaffen werden.
 
Der Bereich „Kindergärten und Kindertagespflege“ des Fachdienstes Jugendhilfe ist künftig dienstags nach 12:30 Uhr nicht mehr telefonisch erreichbar.
 
Das Versorgungsamt ist montags nach 12:30 Uhr und am Mittwoch ganztägig nicht mehr telefonisch zu erreichen.
 
Im Fachdienst Flüchtlinge, Integration und staatliche Leistungen sind die Aufgabenbereiche „Wohngeld“ und „Asylbewerberleistungen“ betroffen. Diese sind weiterhin donnerstags ganztägig von 8 bis 17:30 Uhr erreichbar. An allen anderen Wochentagen sind die Telefone aber nur noch von 8 bis 12:30 Uhr besetzt.

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Ausschreibung Jahresprogramm 2024 Meldung vom 06. Juli 2023



Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2024 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 26. Mai 2023 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.
Das ELR
Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2024 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert. Zudem sind ab diesem Programmjahr Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen nur noch förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO<sub>2</sub>-speichernden Material (z.B. Holz) besteht.
Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO<sub>2</sub>-Speicherzuschlag) gefördert werden.
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten unter Verwendung CO<sub>2</sub>-speichernder Baustoffe), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Neubauten in Baulücken werden mit bis zu 30.000 € gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2024 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Neu ist die Möglichkeit, Projekte auch in Baugebieten der 70er-Jahre zu fördern, sofern das Wohngebiet direkt oder über ältere Bebauung mit der Ortsmitte verbunden ist.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Gefragt sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen.
CO<sub>2</sub>-Speicherzuschlag
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO<sub>2</sub> bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann in definierten Fällen einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.
Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte.
Das MLR entscheidet im Frühjahr 2024 über die Aufnahme in das ELR.
Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 15.09.2023 bei der Stadt Dietenheim vorliegen.
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an Herrn Merk, Tel. 07347 969650, E-Mail: jonas.merk@dietenheim.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.
Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung im Jahr 2024 nicht begonnen sind und im Jahr der Förderentscheidung begonnen werden.
Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/
 

Starkregenrisikomanagement in Regglisweiler Meldung vom 11. Mai 2023

 „STARKREGENGEFAHREN für Regglisweiler“ Braunsbach und das Ahrtal aber auch viele Orte im Alb-Donau-Kreis haben es in den letzten Jahren bitter erlebt: Starkregen kann zu Überflutungen mit verheerenden Folgen führen. Verhindern lässt sich ein solches Ereignis nicht, jedoch können Vorkehrungen getroffen werden, um die Gefahren zu minimieren. Wie ist die Gefahrenlage in Dietenheim ? Insbesondere im Ortsteil Regglisweiler kann es aufgrund der Topografie bei Starkregenereignissen verstärkt zu großflächigem Abfluss von Oberflächenwasser kommen. Aufgrund der zunehmenden Gefahr für solche Ereignisse hat die Stadt Dietenheim in den Jahren 2021 bis 2022 eine Planung in enger Zusammenarbeit mit dem Büro Wassermüller sowie dem Landratsamtsamt Alb-Donau-Kreis zum kommunalen Starkregen-risikomanagement erstellen lassen. Die daraus hervorgegangenen Starkregengefahrenkarten und die damit verbundenen Hinweise ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, sich über die Gefahrenlage und Vorsorgemöglichkeiten umfassend zu informieren. In Rahmen der Untersuchung wurde 1. die Überflutungsgefährdung anhand von Flächendaten analysiert und in „Starkregengefahrenkarten“ dargestellt, 2. das Überflutungsrisiko ermittelt und bewertet und 3. ein Handlungskonzept erstellt, mit Maßnahmenvorschlägen und Prioritäten, um dem Gefahrenpotenzial von Starkregen und Sturzfluten geeignete Schutzmaßnahmen entgegenzusetzen. Die Starkregenvorsorge ist eine Gemeinschaftsaufgabe staatlicher, kommunaler und privater Akteure. Die Vorsorgepflicht liegt also keinesfalls allein bei den Kommunen (Infrastruktur und Bauleitplanung), sondern auch bei Bürgerinnen und Bürgern (Eigenvorsorge), sowie Landbewirtschaftern u.Ä. Starkregen- und Überflutungsvorsorge geht jede/n etwas an! Damit alle Bürgerinnen und Bürger ihr persönliches Risiko für Schäden durch Überflutung selbst einschätzen und mögliche Vorsorgemaßnahmen treffen können, ist die Information der Bevölkerung ein wichtiger Bestandteil des Starkregenrisikomanagements. Nach der Info-Veranstaltung am 8. Mai 2023 finden Sie hier die entsprechenden Karten von der Gemarkung Regglisweiler Karte 1 (3,283 MB ) max. Fließgeschwindigkeiten, außergewöhnlicher Abschflussereignis, verschlämmt Karte 2 (3,157 MB ) max. Fließgeschwindigkeiten, außergewöhnlicher Abschflussereignis, verschlämmt Karte 3 (2,48 MB )   max. Fließgeschwindigkeiten, außergewöhnlicher Abschflussereignis, verschlämmt Karte 4 (3,7 MB )   max. Überflutungstiefen außergewöhnliches Abflussereignis verschlämmt Karte 5 (3,33 MB ) max. Überflutungstiefen außergewöhnliches Abflussereignis verschlämmt  Karte 6 (2,586 MB ) max. Überflutungstiefen außergewöhnliches Abflussereignis verschlämmt 
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Information zur Straßensammlung von Baum- und Heckenschnitt für Haushalte Meldung vom 27. Februar 2023

Die neue flächendeckende Straßensammlung für Baum- und Heckenschnitt von Haushalten findet zweimal jährlich jeweils im Frühjahr und Herbst statt.   Wichtig: Die Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis gibt keine Gartenabraumsäcke aus und nimmt bei der Sammlung auch keine solchen Säcke aus früheren Beständen der Kommunen mit. Daher das holzige Material bitte mit kompostierbaren Schnüren wie Sisal oder Jute bündeln und nicht in Säcke oder andere Behältnisse verpacken. Draht oder Kunststoffschnur dürfen nicht verwendet werden. Die Bündel dürfen eine Länge von 1,50 m und die einzelnen Zweige bzw. Äste einen Durchmesser von 10 cm nicht überschreiten. Holzige Grünabfälle aus Gewerbebetrieben und sonstigen Herkunftsbereichen sind von der Abfuhr ausgeschlossen.   Die Termine der Straßensammlungen sind im Abfallkalender so vermerkt (9,8 KB ) :  " G "   In einer Stadt bzw. Gemeinde kann in verschiedenen Ortsteilen oder Straßen die Abholung an unterschiedlichen Tagen stattfinden. Orientieren Sie sich daher am  individuellen Abfallkalender für Ihre Adresse. Er kann nach Eingabe von Ort, Straße und Hausnummer über die Homepage www.aw-adk.de heruntergeladen werden.   Bitte stellen Sie die Abfälle bis spätestens 6.00 Uhr morgens am Straßenrand bereit, da die Müllwerker Privatgrundstücke nicht betreten dürfen.   Bis zu einer Menge von 2 m³ ist die Abholung für Haushalte gebührenfrei. Für darüber hinaus gehende Mehrmengen wird je weiteren 2 m³ eine Gebühr von 24,86 € berechnet. Hierfür wird ein Gebührenbescheid versandt. Kleinere Mengen Grünabfall können auch in die Biotonne.     Krautig-grasige Grünabfälle und getrennt davon holzige Grünabfälle können von Haushalten ganzjährig zu den üblichen Öffnungszeiten bei Grünabfallsammel-plätzen, Wertstoffhöfen mit Grünabfallannahme und Entsorgungszentren angeliefert werden (für Haushalte bis zu 5 m³ gebührenfrei, Mehrmengen > 5 m³ für 7,57 € / m³).     Regelung für Gewerbebetriebe und andere Herkunftsbereiche: Auch Gewerbebetriebe können krautig-grasige Grünabfälle und getrennt davon holzige Grünabfälle ganzjährig zu den üblichen Öffnungszeiten bei Grünabfallsammelplätzen und Entsorgungszentren anliefern (7,57 € pro m³).       Auf den Annahmestellen gelten ab März die Sommer-Öffnungszeiten, eine Übersicht gibt es unter www.aw-adk.de > Standorte.    Ihre Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis
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Information zur Entsorgung von Altholz Meldung vom 27. Februar 2023

Altholz Kategorie I-III  
 
In der Regel handelt es sich um Material aus dem Innenbereich wie Möbel, furnierte oder PVC-beschichtete Spanplatten, Kisten, Paletten oder unbehandelte, lasierte, gestrichene, lackierte oder beschichtete Hölzer (aber ohne schadstoffhaltige Holzschutzmittel oder Imprägnierung!). Haushalte können das Altholz bis zu einer Menge von 5m³ einmal jährlich kostenlos zur Sperrmüllabholung (Fraktion Altholz) anmelden: Online über den Kundenlogin ins  Bürgerportal auf der Homepage www.aw-adk.de, telefonisch über das Kundencenter unter 0731/185-3333 oder per E-Mail an kundenservice@aw-adk.de. Die Kundennummer für den Login ist den Anschreiben des Abfallwirtschaftsbetriebs zu entnehmen – etwa dem Abfallgebührenbescheid. Für Gewerbebetriebe ist die Sperrmüllabfuhr auf Abruf generell gebührenpflichtig mit 25 € für bis zu 5 m³ gewerbliches Altholz.
 
Für Mehrmengen bei der Abfuhr über 5m³ wird je weitere angefangene 2 m³ eine zusätzliche pauschale Gebühr in Höhe von 20 € erhoben. Hierfür erhalten Haushalte bzw. Gewerbebetriebe einen Gebührenbescheid.  
 
Sollten Haushalte zusätzlich zur einmalig gebührenfreien Sperrmüllabholung für die Fraktion Altholz eine weitere Abholung benötigen, werden hierfür Gebühren in Höhe von 25 € für bis zu 5m³ erhoben. Hierfür wird ein Gebührenbescheid verschickt.
 
Alternativ können Haushalte und Gewerbebetriebe haushaltsübliche Mengen von Altholz der Kategorie I-III ganzjährig zu den üblichen Öffnungszeiten gebührenfrei auf einem Entsorgungszentrum anliefern (bis ca. 5 m³ pro Anlieferung). Haushalte können haushaltsübliche Mengen von Altholz der Kategorie I-III auch ganzjährig zu den üblichen Öffnungszeiten gebührenfrei auf einem Wertstoffhof anliefern (bis ca. 5 m³ pro Anlieferung). Die Nutzung der Wertstoffhöfe ist für Gewerbebetriebe nicht zugelassen. 
 
Altholz der Kategorie IV  
 
In der Regel handelt es sich um schadstoffbelastetes Holz aus dem Außenbereich – etwa mit Holzschutzmitteln oder Imprägnierung behandeltes Holz wie Fenster mit und ohne Glas, Türen, Jägerzaun, Dachbalken, Dachlatten, Balken und sonstiges Konstruktionsholz wie Bretter von Gartenhütten etc. Dieses Material kann in haushaltsüblichen Mengen von Haushalten und Gewerbebetrieben bei den Entsorgungszentren abgegeben werden. Für Kleinmengen bis 200 kg wird eine Kleinmengenpauschale in Höhe von 15 € erhoben. Für größere Mengen als 200 kg fällt eine Gebühr in Höhe von 105,91 € je Tonne an.
 
Zu beachten: Altholz der Kategorie IV darf nicht bei der Sperrmüllabfuhr für die Fraktion „Altholz“ bereitgestellt werden, es wird nicht mitgenommen. 
 
Ihre Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis               

Information zur Entsorgung von Elektrogeräten Meldung vom 27. Februar 2023

Elektrogroßgeräte (mit Kantenlängen > 50 cm)   wie Kühlschränke, Kühl-Gefrierkombinationen, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Fernseher, Bildschirme oder Fitnessgeräte wie Crosstrainer u.a. können bei der Sperrmüllsammlung für die Fraktion Metall / Elektrogroßgeräte angemeldet werden. Eine Abfuhr pro Jahr mit einer Bereitstellung von bis zu 5 m³ Metall bzw. Elektrogeräten ist für Haushalte gebührenfrei möglich – Anmeldung online über den Kundenlogin ins Bürgerportal (Zugangsdaten auf dem Abfallgebührenbescheid) oder  telefonisch über das Kundencenter unter 0731/185-3333 oder per E-Mail an kundenservice@aw-adk.de . Abfuhren für Gewerbebetriebe sind generell gebührenpflichtig mit 10,42 € für bis zu 5 m³. Mehrmengen über 5 m³ sind für Haushalte und Gewerbe gebührenpflichtig mit 16,04 € je weitere 2 m³ Metall bzw. Elektrogeräte.   Alternativ können Elektrogroßgeräte sowohl von Haushalten als auch von Gewerbebetrieben jeweils in haushaltsüblichen Mengen ganzjährig gebührenfrei zu den üblichen Öffnungszeiten bei den Entsorgungszentren abgegeben werden.   Elektrokleingeräte (mit Kantenlängen < 50 cm)   wie Radio, Fön, Mixer, Toaster etc. können in haushaltsüblichen Mengen gebührenfrei von Haushalten und Gewerbebetrieben bei den Entsorgungszentren abgegeben werden. Haushalte können Elektrokleingeräte auch bei den Wertstoffhöfen abgeben. Für Gewerbebetriebe ist die Nutzung der Wertstoffhöfe nicht zugelassen.   Zu beachten : Elektrogeräte mit fest verbauter Batterie (z.B. Handys, elektrische Zahnbürsten, Heckenscheren, zum Teil Laptops und Bohrmaschinen, Akkustaubsauger etc.) müssen separat bei Entsorgungszentren oder Wertstoffhöfen abgegeben werden.   Bei allen Geräten, bei denen die Batterien entfernt werden können – dies ist z.T. auch bei Laptops der Fall –, müssen die Batterien vor der Abgabe (am besten bereits zu Hause) entfernt und die Batterien mit abgeklebten Polen separat in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden.   Sonderregelung für Nachtspeicheröfen und Photovoltaik- / Solaranlagen:   Diese können gebührenfrei bei der Übergabestelle Elektronikschrott des Abfallwirtschaftsbetriebs abgegeben werden.   Wo?                          bei Firma Braig, Peter- und Paul-Weg 46, 89584 Ehingen   Wann?                      Montag – Freitag jeweils 9 – 17 Uhr     Nachtspeicheröfen:   Sowohl alte, asbesthaltige als auch neuere Geräte ohne Asbest enthalten viele weitere, gefährliche Giftstoffe in der Dämmung und den Speichersteinen wie z.B. polychlorierte Biphenole (PCB), Mineralwolle oder Chrom VI.   Daher müssen alle Nachtspeicheröfen im Ganzen, unzerlegt und staubdicht verpackt angeliefert werden. Alle Lüftungs- und Geräteschlitze, Kanten und Öffnungen müssen mit stabilem (Gewebe-) Klebeband abgeklebt sein. Sollte für den Abbau eine Zerlegung erforderlich gewesen sein, bitte vor der Abgabe bei der Übergabestelle das Gerät wieder zusammenbauen.     (124,6 KB ) Falsch / unvollständig abgeklebt!  (124,6 KB )                   Richtig abgeklebt! (79,9 KB )        Für beschädigte oder nicht ordnungsgemäß verpackte Nachtspeicheröfen oder Teile davon (z.B. einzeln angelieferte, unverpackte Speichersteine) sowie für Hilfe beim Abladen durch Personal und ggf. Ladestapler der Firma Braig werden seitens Firma Braig Handhabungskosten in Rechnung gestellt (ab 20 €/Gerät). Bitte informieren Sie sich daher bei Unklarheiten vor der Anlieferung bei Firma Braig unter 07391 / 77 03 - 22.      Hinweis: Nachtspeichergeräte lieber über eine Fachfirma mit Sachkundenachweis demontieren und entsorgen lassen anstatt selbst Hand an die Geräte zu legen.   Photovoltaikmodule:                                     Die Module müssen gänzlich unverpackt angeliefert werden und werden vor Ort auf Paletten gestapelt.   Auch hier gilt: Sobald auf der Übergabestelle Hilfe beim Abladen durch Personal und ggf. Ladestapler der Firma Braig benötigt wird, stellt Fa. Braig Handhabungskosten in Rechnung (ab 20 €/Gerät). Bitte informieren Sie sich daher bei Unklarheiten vor der Anlieferung bei Firma Braig unter 07391 / 77 03 - 22.      Ihre Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis               
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Artenschutz beim Fällen und Schneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern beachten Meldung vom 22. Februar 2023

Bäume, Hecken, Sträucher und Gebüsche sind Lebensräume mit hoher ökologischer Bedeutung für Insekten, Vögel und andere Tiere. Zu deren Schutz enthält das Bundesnaturschutzgesetz Regeln für das Schneiden und Fällen. Außerhalb des eigenen Gartens und des Waldes ist das Fällen von Bäumen zwischen dem 1. März und 30. September grundsätzlich verboten. Für die Entfernung von Hecken und Sträuchern gilt das Verbot überall.
 
Sollten beispielsweise Vögel auf dem Baum brüten, muss man mit der Fällung bis zum Ende der Brutzeit warten. Ist dies aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht möglich, muss ein Antrag bei der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt gestellt werden. Sollte der Baum Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aufweisen (Nester, Baumhöhlen, Schlupflöcher) muss immer die untere Naturschutzbehörde informiert werden. Sie prüft, ob eine artenschutzrechtliche Befreiung erforderlich ist.
 
Verstöße gegen diese Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
 
Als Pflegemaßnahmen zu jeder Zeit erlaubt sind:
 
Pflegeschnitt von Formhecken (zum Beispiel Liguster, Hainbuche oder Thuja), Auslichten und Verjüngen von Obstbäumen, Beeren- und Ziersträuchern, Sommerschnitt an Obstbäumen, Rückschnitt von Gehölzen aus Verkehrssicherheitsgründen und zur Freihaltung, des Lichtraumprofils von Straßen und Gehwegen (drei Meter freie Höhe über Geh- und Radwegen; viereinhalb Meter freie Höhe über Fahrbahnen), Rodungen und Fällen bei geringfügigem Gehölzbewuchs, die bei zulässigen Baumaßnahmen notwendig werden.
 
Interessierte können sich bei Fragen an die Naturschutzfachleute des Landratsamts Alb-Donau-Kreis unter den Telefonnummern 0731/185-1651, -1323, -1280, -1645 und -1594 wenden.
 
 
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Fachdienst Forst und Naturschutz /

Vorsicht Frost: Tipps gegen Einfrieren der Biotonne Meldung vom 08. Februar 2023

Bei Temperaturen unter null Grad können Bio-Abfälle in den Biotonnen leicht einfrieren. Unter Umständen setzen sich nasses Laub, frischer Grünschnitt oder feuchte Abfälle so fest, dass der Tonneninhalt bei der Leerung nicht herausfallen kann. Da es nicht Aufgabe der Müllwerker ist, die eingefrorenen Abfälle aus den Tonnen zu lösen, müssen sie häufig mit Inhalt zurückgestellt werden. In diesem Fall besteht seitens der Bürgerinnen und Bürger kein Anspruch auf eine kostenlose Nachleerung des Abfallbehälters.
 
So verhindern Sie, dass Bioabfälle im Winter in die Biotonne einfrieren und diese nicht geleert werden kann:
 
Stellen Sie die Tonne an einen frostfreien Ort, z. B. Garage, Keller, Schuppen oder Gartenhaus – zumindest für die Nacht vor der Leerung.
 
In besonders kalten Nächten stellen Sie die Tonne am besten erst am Tag der Leerung, bis 6 Uhr morgens, an die Straße und überprüfen Sie morgens, ob der Deckel zugefroren ist
 
Legen Sie den Boden und die Wände der Biotonne mit einigen Lagen alter Zeitung, Knüllpapier oder Eierkartons aus. Dies saugt Feuchtigkeit auf, so dass der Inhalt nicht so festfriert.
 
Halten Sie Ihren Biomüll generell trocken. Wickeln Sie diesen immer ein in Zeitungspapier oder Bioabfalltüten aus Recyclingpapier, so dass keine Feuchtigkeit nach außen dringt. Küchenabfälle gut abtropfen lassen und anschließend einpacken.
 
Geben Sie keine flüssigen Abfälle in die Biotonne und lassen Sie feuchte Abfälle (z.B. Kaffeefilter) antrocknen, bevor Sie sie in die Biotonne geben.
 
Sollte der Biomüll doch einmal festfrieren, bleibt nichts Anderes übrig, als selbst zum Beispiel mit einem Spaten oder Besenstiel die Abfälle kurz vor der Leerung nochmals zu lockern. Die Müllwerker können und dürfen diese Arbeit nicht übernehmen.
 
Nach der Leerung sollte man die Biotonne gut austrocknen lassen und dann zuerst mit einigen Lagen Zeitungspapier auslegen. Alternativ können auch Papiersäcke verwendet werden, die die Tonne komplett auskleiden. Diese Säcke sind im Handel erhältlich.

Alles Wissenswerte zum Abfallkalender Meldung vom 16. November 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
wenn der Alb-Donau-Kreis ab 2023 die Abfallentsorgung übernimmt, wird es zur Information der Bürger selbstverständlich auch einen Abfallkalender geben.
 
Der Abfallkalender wird Mitte November vom Landkreis per Post an die Bürgerinnen und Bürger verschickt. Er informiert individuell für die konkrete Adresse des angeschriebenen Haushalts über folgende Termine:
 
Abfuhr Restmüll
Abfuhr Bioabfall
Gelber Sack Straßensammlung Papier (Vereinssammlungen)
Straßensammlung Hecken- und Baumschnitt (Frühjahr / Herbst)
Problemstoffannahme (1x im Quartal im Entsorgungszentrum, Termine des nächstgelegenen Entsorgungszentrums)
 
Wir werden zusätzlich eine Abfall-App anbieten, über die man sich an die Abfalltermine erinnern lassen kann. Über das Bürgerportal der Abfallwirtschaft unter www.aw-adk.de lassen sich die Abfallkalender auch ausdrucken bzw. in den Kalender exportieren. Auf der Webseite lassen sich auch ohne Anmeldung im Bürgerportal über ein Orts- und Straßenverzeichnis die Abfuhrtermine abrufen.
 
Braune Papiersäcke für die Grüngutsammlung bieten wir nicht an, die Grünabfälle (getrennt nach krautig/grasig und holzig) werden unverpackt entgegengenommen. Wir empfehlen, das Grüngut in wiederverwertbaren Transportsäcken anzuliefern und sie wieder mitzunehmen.
 
Die bisher verwendeten Säcke für Mehrmengen Restmüll können nur noch bis zum letzten Abfuhrtag in 2022 bereitgestellt werden und müssen deshalb dieses Jahr noch aufgebraucht werden. Darüber hatten wir Sie bereits informiert.,

Künftig läuft die Bestellung von Zusatzsäcken telefonisch (0731/185-3333) oder per Mail (kundenservice@aw-adk.de) über die Abfallwirtschaft des Landkreises. In der Gebühr von 6,83 EUR für den 80 l – Zusatzsack ist der Versand inbegriffen.
Auch die Windelsäcke in den Gemeinden sind davon betroffen.