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Ergebnisprotokoll zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.03.25 Meldung vom 01. April 2025

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 24.03.2025 - Information über gefasste Beschlüsse -

Tagesordnung:

1. Fragen der Einwohner

2. Stellungnahme zu Baugesuchen

3. Baugesuch, Neukonzeption Brandenburgschulen Regglisweiler, Raumplanung zum Ganztagesausbau, Flst. 71, Schulstr. 7, 89165 Regglisweiler
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen wird erteilt. Im Rahmen der Stellungnahme werden keine Ein-wände vorgebracht.
Beschluss:
Einstimmige Zustimmung zum Beschlussvorschlag.

4. Baugesuch, Dachgeschoßausbau, Dietelstr. 9, Flst. 261/1, Gemar-kung Dietenheim
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen wird erteilt. Im Rahmen der Stellungnahme werden keine Ein-wände vorgebracht.
Beschluss:
Einstimmige Zustimmung zum Beschlussvorschlag.

5. Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung
Beschlussvorschlag:
1. Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 17. Februar 2025 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen.
2. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 8) wird ausdrücklich zugestimmt.
3. Bei den ermittelten Gebührensätzen handelt es sich um Gebührenobergrenzen. Zugunsten der Verwaltungspraktikabilität sollen diese Sätze abgerundet werden:
▪ Kleinbeträge auf volle 50 Cent
▪ Beträge ab 120 € auf volle Euro
4. Bei den folgenden Tatbeständen soll eine nicht kostendeckende Gebühr festgesetzt werden:
- 2.2a Beglaubigungen/Bestätigungen/Bescheinigung (1. Seite)
- 3.1b Fotokopie mitgebrachter Unterlagen (1. Seite)
- 4.1.4 Gruppenauskunft
- 7.1 Erteilung von Fischereischeinen
- 7.2 Verlängerung von Fischereischeinen
- 8.1/2 Fundsachen
- 12.1 Gestattungen
- 13.1 Negativzeugnis
- 13.3 Sanierungsrechtliche Genehmigung
5. Beim Amts- bzw. fachbereichsinternen Anteil des Gemeinkostenzuschlags wird eine Spannweite von 10 - 40 % empfohlen. Das Gremium setzt diesen Anteil im unteren Mittelbereich in Höhe von 20 % fest.
6. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Verwaltungsgebühren, wie in der Kalkulation vorgeschlagen, festgesetzt und in die Verwaltungsgebührensatzung entsprechend aufgenommen.
7. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Stadt Dietenheim vom 24. März 2025 einschließlich des Gebührenverzeichnisses, wie vorliegend.
Beschluss:
Einstimmige Zustimmung zum Beschlussvorschlag in allen Punkten. Der Gemein-derat beschließt somit die Verwaltungsgebührensatzung vom 24.03.2025.

6. Baumaßnahme Parkplatz Promenadeweg - Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zustimmt zur Kenntnis.
Beschluss:
Zustimmende Kenntnisnahme.

7. Bekanntgaben, Anfragen, Anregungen, Sonstiges
Keine Beschlüsse erforderlich.

Die Sitzungsunterlagen sind abrufbar unter www.dietenheim.de → Stadtpolitik → Ratsinformationssystem

Dietenheim, 1. April 2025
Christopher Eh, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung von Satzungen Meldung vom 31. März 2025

Der Gemeinderat der Stadt Dietenheim hat am 25.02.2025 folgende Satzungen beschlossen:
Haushaltssatzung der Stadt Dietenheim für das Haushaltsjahr 2025 Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes „Wasserversorgung Dietenheim“ für das Wirtschaftsjahr 2025 Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes „Erneuerbare Energien“ Dietenheim für das Wirtschaftsjahr 2025
 
Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat mit Erlass vom 21.03.2025 Az 04-902.41/Dietenheim die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 25.02.2025 beschlossenen Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 und den Wirtschaftsplänen 2025 für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Erneuerbare Energien (§ 81 GemO) bestätigt.Die Satzungen wurden am 28.03.2025 auf der Homepage der Stadt Dietenheim www.dietenheim.de öffentlich bekannt gemacht.Der Haushaltsplan 2025 der Stadt Dietenheim mit Wirtschaftsplan 2025 „Wasserversorgung Dietenheim“ und Wirtschaftsplan 2025 “Erneuerbare Energien“ werden gemäß § 81 GemO in der Zeit vom 31.März 2025 bis einschließlich 08. April 2025 bei der Stadtverwaltung Dietenheim, Königstraße 63, Zimmer 110, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Dietenheim, den 28.03.2025
Christopher Eh, Bürgermeister

 
Öffentliche Bekanntmachung der Verwaltungsgebührensatzung vom 24.04.2025
 
Der Gemeinderat der Stadt Dietenheim hat am 24.03.2025 die Neufassung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Stadt Dietenheim vom 24. März 2025“ beschlossen. Diese tritt zum 01.07.2025 in Kraft.
Die formale öffentliche Bekanntmachung der Satzung erfolgt am Freitag, 28.03.2025 auf der Homepage www.dietenheim.de >> Öffentliche Bekanntmachungen.
 
Den Wortlaut der öffentlichen Bekanntmachung (Verwaltungsgebührensatzung mit Gebührenkatalog vom 24.03.2025) kann im Rathaus der Stadt Dietenheim, Hauptamt von jedermann während der Öffnungszeiten kostenlos eingesehen werden; die Unterlagen werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt.
 

Vollsperrung Promenadeweg - Baumaßnahme Schulcampusareal - 10.03. - 23.06.2025 Meldung vom 07. März 2025

Sanierungsarbeiten am Campus-Areal mit Promenadeweg und Parkplatz Sporthalle: Sperrung und absolutes Halteverbot im Promenadeweg sowie geänderte Parksituation im gesamten Schul- und Kindergartenbereich-10.03.2025 bis zum 23.06.2025- Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zuge des nächsten Bauabschnitts und im Sinne einer zügigen Bauphase muss der Promenadeweg (rote Markierung) im Bereich des Parkplatzes vor der Sporthalle ab 10.03.25 (06.00 Uhr) bis zum 23.06.25 (17.00 Uhr) vollständig gesperrt werden. Weiterhin gilt auf Höhe der Geb.-Nr. 29-31 ein absolutes Halteverbot (türkise Markierung). Dies ist auch zwingend einzuhalten, da ansonsten ein reibungsloser Busverkehr nicht möglich ist.
Hinzu kommen folgende Änderungen an der Parksituation:
Lehrerparkplatz GMS (blaue Markierung) Parkplatz Kindergartenpersonal St. Josef und St. Martin (grüne Markierung) Lehrer- und Elternparkplatz (Kurzzeit) Grundschule (orange Markierung) Lehrerparkplatz Grundschule (pinke Markierung) Kurzzeitparkplatz bzw. Anlieferungszone für Kindern der GMS oder KiGA (lila Markierung)
Der Fußweg für die Kinder, Jugendlichen und die Eltern erfolgt über die rosa markierte Strecke; sprich südwestlich vom Promenadeweg kommend hinter dem Parkplatz des Kindergartenpersonals vorbei (grüne Markierung).
Der bisherige Containerstandort an der Kreuzung Pfarrer-Debler-Straße/Promenadeweg wird vorläufig (während der Bauphase) aufgelöst. Die Container werden an die weiteren Standorte im Stadtgebiet gleichmäßig verteilt.
Die weiteren Details entnehmen Sie bitte nachfolgendem Lageplan. Bitte beachten Sie auch die Beschilderung und die Hinweise vor Ort.

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 27.01.2025 - Information über gefasste Beschlüsse - Meldung vom 14. Februar 2025

Tagesordnung:

1. Fragen der Einwohner
Beschluss:
Kein Beschluss.

2. Bericht der Sozialen Dienste
Vorlage: 2025/495
Beschlussvorschlag:
Kenntnisnahme und Diskussion
Beschluss:
Kenntnisnahme.

3. Baugesuch, Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 23
Seniorenwohneinheiten und Büroeinheit, Flst. 16, Wainer Str. 16,
Gemarkung Dietenheim
Vorlage: 2025/491
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen wird erteilt. Im Rahmen der Stellungnahme werden keine
Einwände vorgebracht.
Beschluss:
Zustimmung bei einer Enthaltung.

4. Baugesuch, Erweiterung einer best. Lagerhalle und Errichtung von
2 Wohneinheiten für Betriebsleiter und Betriebsangehörige,
Herrenweiher 22, Flst. 1056/2, 89165 Regglisweiler
Vorlage: 2024/482
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt dem Baugesuch das Einvernehmen. In der
Stellungnahme wird explizit darauf hingewiesen, dass die Baugenehmigung erst
erfolgen darf, wenn das Thema Betriebsleiterwohnung final geklärt ist.

5. Baugesuch, Neubau von einem Doppelhaus und 3 Reihenhäusern,
Flst. 1002, Zeughausweg 11, Gemarkung Dietenheim
Vorlage: 2025/490
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt. Im Rahmen der Stellungnahme werden keine
Einwände vorgebracht.

6. Baugesuch, Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage/Fahrräder,
Flst. 123/2, Königstraße, Gemarkung Dietenheim
Vorlage: 2025/492
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt. Im Rahmen der Stellungnahme werden keine
Einwände erhoben.

7. Stellungnahme zu Baugesuchen
Kein weiteres Baugesuch

8. Finanzbericht zum 31.12.2024
Vorlage: 2025/487
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Finanzbericht zustimmend zur Kenntnis.

9. Radweg Regglisweiler - Vorstellung der Planung
Vorlage: 2025/493
Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Geh- und
Radwegs im Bereich Bürgerhaus Regglisweiler und ermächtigt sie zum Abschluss
eines Honorarvertrages auf Basis der HOAI bis Leistungsstufe 9 mit dem
Ingenieurbüro Wassermüller.

10. Digitalisierung der Verwaltung - Nacherfassung von Bestandsakten
Vorlage: 2025/494
Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die Nacherfassung der
Bestandsakten (Bauakten und Erschließungsakten) durchzuführen und
entsprechend dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.

11. Anbau Foyer Sporthalle, Sporthalle Dietenheim und Turnhalle
Regglisweiler: Einführung einer neuer Benutzungsordnung und
Entgeltordnung.
Vorlage: 2025/498
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Benutzungs- und Entgeltordnung für
die Sporthalle Dietenheim sowie die Benutzungsordnung für die Turnhalle
Regglisweiler.

12. Annahme von Spenden
Vorlage: 2025/483
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Spenden zu.

13. Bekanntgaben, Anfragen, Anregungen, Sonstiges
Beschluss:
Kein Beschluss erforderlich.

Die Sitzungsunterlagen sind abrufbar unter www.dietenheim.de → Stadtpolitik →
Ratsinformationssystem

Dietenheim, 5. Februar 2025
Christopher Eh, Bürgermeister

Öffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses am 20.01.2025- Information über gefasste Beschlüsse Meldung vom 24. Januar 2025

Tagesordnung:

 1.
Vorberatung zum Haushaltsplan 2025 
 a) geplante Unterhaltungsmaßnahmen   
 b) geplante Investitionen   
 c) Ergebnis- und Finanzplan

Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, die vorgelegten und besprochenen Haushaltsansätze dem Gemeinderat zur Beschlussfassung.
  
Beschluss:
Einstimmige Zustimmung zum Beschlussvorschlag.
 
 
2.
Vorberatung zum Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs "Wasserversorgung Dietenheim"
 
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, die vorgelegten und besprochenen Wirtschaftsplanansätze dem Gemeinderat zur Beschlussfassung.
 
 Beschluss:
Einstimmige Zustimmung zum Beschlussvorschlag.
 
 
3.
Vorberatung zum Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs "Erneuerbare Energien"
 
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, die vorgelegten und besprochenen Wirtschaftsplanansätze dem Gemeinderat zur Beschlussfassung.
 
 Beschluss:
Einstimmige Zustimmung zum Beschlussvorschlag.
 
 
4.
Bekanntgaben, Anfragen, Anregungen, Sonstiges
  
Beschluss:
Kein Beschluss.
 
 
Die Sitzungsunterlagen sind abrufbar unter www.dietenheim.de → Stadtpolitik → Ratsinformationssystem
 
 
Dietenheim, 24. Januar 2025
Christopher Eh, Bürgermeister
 

Hecken und Sträucher zurückschneiden! Meldung vom 09. August 2024

Gerade in Wohngebieten werden Hecken und Sträucher gerne als Sicht- und Lärmschutz angelegt. Das wuchernde Grün schützt vor unerwünschten Blicken und schafft Privatsphäre – darf allerdings nicht zu einer Gefahr für andere werden. Denn Bäume, Sträucher und Hecken können eine Gefahrenquelle für Fußgänger, Fahrradfahrer und den Autoverkehr sein, gerade wenn sie in Kurven, an Kreuzungen oder anderen unübersichtlichen Stellen die Sicht einschränken, Straßenschilder verdecken oder über das Grundstück hinaus in den Gehweg oder die Fahrbahn ragen.
Grundstücksbesitzer sollten daher darauf achten, dass die Bepflanzung ihres Grundstücks niemanden behindert oder die Verkehrssicherheit einschränkt. Das heißt, alle Bäume und Sträucher entlang der Grundstücksgrenzen müssen regelmäßig gestutzt und geschnitten werden: Über Geh- und Radwegen muss eine Höhe von mindestens 2,50 Metern, über Fahrbahnen eine Höhe von mindestens 4,5 Metern über dem Boden freigehalten werden (bebauungsplanrechtliche Vorschriften haben Vorrang).
 Daher ergeht an alle Grundstücksbesitzer, welche die Auslichtung noch nicht durchgeführt haben, die dringende Bitte, dies baldmöglichst nachzuholen. Die Nichtbeachtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße geahndet werden kann. Bei Schadensfällen infolge von Behinderung durch Grünanlagen können auch Schadenersatzforderungen gestellt werden. Straßenleuchten und Straßenschilder freischneidenIn einigen Fällen hat der üppige Bewuchs in den Hausgärten dazu geführt, dass Verkehrszeichen, Straßenlampen, Straßennamensschilder und Hausnummern eingewachsen sind. Die Grundstücksbesitzer bzw. Mieter bitten wir, die Lampen und Straßennamensschilder freizuschneiden. Von großer Bedeutung ist die gute Sichtbarkeit der Straßennamensschilder und Hausnummern. Gerade bei Not- und Rettungsfällen müssen auch im Eigeninteresse die Straßen und Häuser schnell auffindbar sein.

Müllsäcke nicht über den Rand stülpen Meldung vom 09. August 2024

Immer wieder kommt es vor, dass Restmülltonnen innen mit Müllsäcken oder ‑beuteln ausgekleidet und diese dann über den Rand der Tonne gestülpt werden. Solche Tonnen können vom Müllfahrzeug mit seiner Seitenladertechnik nicht geleert werden und werden vom Fahrer stehen gelassen.
Das Problem: Beim Aufnehmen der Tonnen werden die Tüten oft in den Greifarm eingeklemmt. Der Müll fällt dann nicht ins Müllfahrzeug, sondern verteilt sich beim   Wiederabsetzen der Tonne auf der Straße.
 
Die Lösung ist ganz einfach: Bitte die Tüten nach innen einschlagen, bevor die Tonne zur Leerung bereitgestellt wird. Dann klappt die Leerung reibungslos. 
 
 
                                            
                                                                       
Bitte Mülltüten nicht über den Rand der Tonne stülpen, sondern zur Leerung innen einschlagen . Sonst bekommt der Greifarm des Müllfahrzeugs (Bild unten) Probleme.
 
  

Gelber Sack - Angelegenheit des Dualen Systems Meldung vom 10. Juli 2024

Info zum "Gelben Sack"

Der Gelbe Sack für Verpackungen ist ein Entsorgungsangebot
der Privatwirtschaft (Duale System). Dieser Entsorgungsweg
ist bundesweit einheitlich über das Verpackungsgesetz
geregelt. Die regionalen Entsorungsunternehmen
werden direkt von den Dualen Systemen beauftragt und
arbeiten in eigener Verantwortung.
Im Alb-Donau-Kreis ist das Entsorgungsunternehmen Veolia
im Auftrag der Dualen Systeme für die Abfuhr der Gelben
Säcke verantwortlich. Ebenso für die Bereitstellung der gelben
Säcke.
Anregungen und Beschwerden bitte direkt an die Firma Veolia
mit ihrer Ulmer Niederlassung - erreichbar unter
Tel. 0800/0785600, E-Mail: de-ves-info-ulm@veolia.com

Ausweisdokument für mein Kind - Änderungen ab 01.01.2024 beachten! Meldung vom 04. Juni 2024

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert
werden.

Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ins Ausland ein eigenes Ausweisdokument.

Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der
Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig.

Bitte beachten Sie: Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich
innerhalb kurzer Zeit stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen
Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes
nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig.

In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder
Reisepass für Ihr Kind.

Bis zum 31. Dezember 2023 konnte man für Kinder unter zwölf Jahren einen Kinderreisepass
beantragen. Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis
zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.

Gebühren (Person unter 24 Jahre)
Personalausweis 22,80 €
Reisepass 37,50 €

Bearbeitungsdauer ab Antragstellung: ca. 3-5 Wochen

Zur Antragstellung wird benötigt:
- Aktuelles biometrisches Passbild
- Geburtsurkunde
- Bisheriges Ausweisdokument (falls vorhanden)
- Zustimmungserklärung der Eltern (bei alleinigem Sorgerecht -> Nachweis)
- Kind muss persönlich bei Antragstellung erscheinen
- Größe und Augenfarbe des Kindes

Geodaten aus dem Alb-Donau-Kreis für Bürgerinnen und Bürger frei verfügbar Meldung vom 22. Februar 2024

„ADOKA“ geht an den Start: Die Abkürzung steht für das neue Geo-Informationssystem „Der Alb-Donau-Kreis in Karten“ und bietet ab sofort allen Interessierten die Möglichkeit, Geodaten über den Alb-Donau-Kreis kostenfrei abzurufen. Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis stellt über das Online-Portal unterschiedliche Fachdaten in anschaulicher Weise zur Verfügung: So lassen sich unter anderem Bebauungspläne, Schulen, Radwege, Wanderwege und Zuständigkeitsbereiche des Landratsamtes in unterschiedlichen Maßstäben darstellen und kombinieren.
 
„Nutzerinnen und Nutzer können beispielsweise anhand der Flurstücksnummer nach einem Flurstück suchen und überprüfen, ob für dieses ein Bebauungsplan existiert. Wer ein Anliegen beispielsweise in den Bereichen Baurecht oder Naturschutz hat, kann ermitteln, welche Ansprechperson im Landratsamt für die betroffene Stadt oder Gemeinde zuständig ist. Und mit einem Klick kann man nachschauen, welche Schulen es in seinem Einzugsbereich gibt“, sagt Wolfgang Koller, Leiter des Fachdienstes Ländlicher Raum, Kreisentwicklung, der das Portal entwickelt hat. „ADOKA macht vorhandene Geoinformationen öffentlich für alle verfügbar und ist ein einfaches und praktisches Recherchetool für Bürgerinnen und Bürger.“
 
Auf dem Portal stehen den Nutzerinnen und Nutzern auf allen Themenkarten Messwerkzeuge zur Verfügung, zusätzlich ermöglicht es den schnellen Druck individueller Karten. Für „ADOKA“ werden die Daten aus dem Geo-Informationssystem genutzt, das der Fachdienst Ländlicher Raum, Kreisentwicklung seit einigen Jahren für das gesamte Landratsamt betreut. Geobasisinformationen wie die Amtliche Liegenschaftskarte, topografische Karten sowie Luft- und Satellitenbilder bilden hierbei die Grundlage für weitere fachspezifische Kataster und für die Aufbereitung thematischer Karten. Es ist geplant, weitere Datensätze schrittweise zu ergänzen und der Öffentlichkeit online zur Verfügung zu stellen.
 
Das Online-Portal "ADOKA" ist auf der Homepage des Landratsamtes unter www.alb-donau-kreis.de/adoka zu finden.
 

Tonnen müssen am Abholtag ab 6 Uhr bereitstehen Meldung vom 24. Januar 2024

Bis 6 Uhr müssen die Mülltonnen wie auch die Gelben Säcke am Abfuhrtag bereitgestellt werden. Diese Regelung gilt schon immer und ist in der Abfallwirtschaftssatzung so festgelegt.
Die Touren der Müllabfuhr beginnen um 6 Uhr und werden zügig abgearbeitet. Immer wieder werden Touren auch vom Abfuhrunternehmen umgestellt, um effizienter arbeiten zu können. Unter anderem in Regglisweiler wurden in der Folge Tonnen zu spät bereitgestellt und konnten nicht mitgenommen werden.
Empfehlung daher: Die Abfalltonnen und die Gelben Säcke schon am Vorabend rausstellen beziehungsweise bereitlegen. Das ist erlaubt und erwünscht und erspart unliebsame Überraschungen, wenn Touren geändert werden.

Ansprechpartner für die Abfallentsorgung Meldung vom 24. Januar 2024

Die Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis ist für den Großteil der Abfallentsorgung zuständig – aber nicht für alles. Manche Bereiche wurden vom Gesetzgeber der Privatwirtschaft zugeteilt, insbesondere der Gelbe Sack und die Blaue Tonne. Für sie gibt es für Fragen und Reklamationen eigene Ansprechpartner. Darüber hier ein Überblick:
 
Restmüll, Biomüll, Sperrmüll:
Kundenservice der Abfallwirtschaft, Tel. 0731/185-3333 (Mo-Fr 8-18 Uhr),
E-Mail: kundenservice@aw-adk.de   
 
Gelber Sack:
Fa. Veolia, Tel. 0800 0785600,
E-Mail: de-ves-info-ulm@veolia.com
 
Blaue Tonne:
Fa. Knittel, Vöhringen
Telefon 0 73 06 / 96 16-0
E-Mail: info@knittel-entsorgung.de
www.knittel-entsorgung.de


Entsorgungszentren, Wertstoffhöfe, Grüngut-Sammelplätze:
Kundenservice der Abfallwirtschaft, Tel. 0731/185-3333 (Mo-Fr 8-18 Uhr),
E-Mail: kundenservice@aw-adk.de   
 
Problemstoffsammlung und Grüngutabfuhr:
Kundenservice der Abfallwirtschaft, Tel. 0731/185-3333 (Mo-Fr 8-18 Uhr),
E-Mail: kundenservice@aw-adk.de    
 
Anmeldung Sperrmüll und Behältertausch:
Kundenservice der Abfallwirtschaft, Tel. 0731/185-3333 (Mo-Fr 8-18 Uhr),
Bürgerportal unter www.aw-adk.de > Kunden-Login
 


Keine Folien in die Biotonne auch „biologisch abbaubar“ ist nicht mehr zulässig Meldung vom 16. Januar 2024

Seit Jahresbeginn sind Biomüll-Tüten aus sogenannter Biofolie nicht mehr in der Biotonne erlaubt – auch nicht, wenn sie als „biologisch abbaubar“ oder „aus nachwachsenden Rohstoffen“ deklariert sind. Die Abfallwirtschaftssatzung des Alb-Donau-Kreises wurde vom Kreistag entsprechend geändert.    
 
Hintergrund: Die sogenannten BAW-Beutel (aus biologisch abbaubaren Werkstoffen) sind zwar laut Bioabfallverordnung des Landes noch zulässig. In der Praxis bereiten sie jedoch große Probleme in den Bioabfall-Vergärungsanlagen, weshalb immer mehr Kommunen ihre Verwendung in der Biotonne nicht mehr erlauben. Seit 1.1.24 zählt auch der Alb-Donau-Kreis dazu.
 
Die Folien können bei der Störstoffentfernung in der Vergärungsanlage nicht von normalem Plastik unterschieden werden. Mit solchen Folien im Biomüll gehen die Anlagen auf zwei Arten um. Entweder sie werden stark zerkleinert, was zu Mikroplastik im Produkt führen kann. Oder sie werden nur grob angerissen und als Störstoff abgesondert – dann landen sie, oft mitsamt ihrem Inhalt, in der Verbrennung. Diesen Effekt gibt es bei jeder Folie, egal ob biologisch abbaubar oder nicht.       
 
Wenn die Folie nicht abgesondert wird und im Bioabfall bleibt, ergibt sich das nächste Problem: Während der kurzen Verweilzeit in der Vergärungsanlage können auch „biologisch abbaubare“ Biobeutel nicht abgebaut werden, vielmehr sind diese Beutel nur unter Laborbedingungen kompostierbar. Das verschlechtert die Qualität des Endprodukts. Ziel ist aber die Herstellung von hochwertigem Gütekompost.     
 
Daher empfehlen wir die Verwendung von Papiertüten. Sie gibt es preisgünstig im Handel und auch bei den Discountern. Reißfeste Papiertüten für Biomüll sind aus speziellem Papier, das sich in den Kompostwerken problemlos zersetzt. Zeitungspapier, Bäckertüten o.ä. sind natürlich ebenfalls geeignet.               
 

Solaratlas für Alb-Donau-Kreis - großer Nutzen für die Bürgerschaft Meldung vom 24. Oktober 2023

Mit dem Solaratlas das volle Potenzial der Sonne im Alb-Donau-Kreis nutzenLandratsamt entwickelt Online-Portal für die Bürgerschaft und Unternehmen / Zubau von PV-Freiflächenanlagen soll vereinfacht werden  
„Der Alb-Donau-Kreis nimmt landesweit eine führende Position im Ausbau erneuerbarer Energien ein – insbesondere bei Photovoltaikanlagen. Um den Ausbau weiter voranzutreiben, haben wir mit dem Solaratlas und der Photovoltaikfreiflächen-Leitlinie zwei Möglichkeiten geschaffen, wie Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Kommunen sich mit wenigen Klicks über das Potenzial ihrer Dach- oder Freifläche informieren können. Außerdem leisten wir einen Beitrag zum Bürokratieabbau, indem wir unter bestimmten Voraussetzungen auf aufwendige Prüfschritte zu Solarparks verzichten“, sagte Landrat Heiner Scheffold bei der Vorstellung der Projekte in der heutigen Sitzung des Kreistages.
 
Der Solaratlas ist ab sofort online unter www.solaratlas.alb-donau-kreis.de verfügbar.
Das Online-Portal ist eine einfache Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen, zu prüfen, inwieweit sich ihr Dach für eine Installation einer Solaranlage eignet und wie sich das vom Stromertrag und der Wirtschaftlichkeit darstellt. Der Solaratlas bietet dafür eine detaillierte Übersicht über die Sonneneinstrahlung in der Region, die auf neuesten Laserscandaten basiert.
 
Mit wenigen Klicks das Potenzial des eigenen Dachs entdecken
Auf der Internetseite www.solaratlas.alb-donau-kreis.de müssen Interessierte nur ihre Adresse eingeben, um sofort eine individuelle Auswertung zu erhalten. Diese enthält unter anderem Angaben, wie viel Strom erzeugt werden könnte, wie hoch die Investitionskosten wären sowie Hinweise, wie viel Energiekosten und CO2-Emmissionen die Interessenten mit einer Solaranlage einsparen könnten. Zusätzlich gibt es Informationen, wie ein Elektroauto oder ein Batteriespeicher in dieser Konstellation eingesetzt werden kann. Die Interessenten können die individuellen Daten auch direkt an die unabhängige Regionale Energieagentur weiterleiten, die eine kostenlose Erstberatung anbietet.
 
Zusätzlich bietet der Solaratlas auch die Möglichkeit, den Solarausbau zwischen den einzelnen Kommunen zu vergleichen. Eine Farbskala zeigt, wie viele Dachflächen-Photovoltaik bereits vorhanden sind und wie hoch das Zubaupotenzial ist. Zudem gibt es einen Überblick, welche Gemeinde oder Stadt im Landkreis das Potenzial auf ihren Dächern bislang am besten ausschöpft.
 
Weniger Bürokratie für Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Um neben dem Solarausbau auf den Dächern auch die Freiflächen-Anlagen zu fördern, hat das Landratsamt Alb-Donau-Kreis eine neue Leitlinie entwickelt. Diese richtet sich an Kommunen und Unternehmen und gibt eine Orientierung, welche Flächen aus Sicht der Genehmigungsbehörde gut und welche eher weniger gut für Solarparks geeignet sind. Beispielsweise bieten sich Korridore entlang von Autobahnen und Straßen sowie Eisenbahnstrecken und unter Windenergieanlagen oder über Parkplätzen gut für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage an. Naturschutzgebiete oder landwirtschaftliche Vorbehaltsgebiete sind dagegen eher ungeeignet. Die Photovoltaik-Freiflächenleitlinie ist auf der Homepage des Alb-Donau-Kreises abrufbar unter www.alb-donau-kreis.de/pv-freiflaechenleitlinie
 
„Zusätzlich leisten wir einen Beitrag zur Verfahrensbeschleunigung und zum Bürokratie-Abbau: Wenn die Kommunen im Alb-Donau-Kreis ein strukturiertes Standortkonzept zu geeigneten Flächen erstellen, verzichtet wir auf eine Alternativenprüfung. Damit möchten wir die Verfahren vereinfachen und den Ausbau der erneuerbaren Energien nochmals deutlich beschleunigen“, sagt Landrat Heiner Scheffold. „Wie engagiert alle beteiligten Akteure im Alb-Donau-Kreis sind, zeigt sich bereits daran, dass wir laut dem aktuellen Ranking des Photovoltaik-Netzwerks Baden-Württemberg eine der Spitzenpositionen beim Solarzubau einnehmen. Wir können stolz darauf sein, was wir bereits vor unserer Haustüre für die Energieversorgungssicherheit und den Klimaschutz geleistet haben.“
 
Der Solaratlas und die PV-Freiflächenleitlinie werden unter anderem über die Presse, die Internetseite des Landkreises, die Sozialen Medien und die Gemeindemitteilungsblätter beworben. Kommunen, Stakeholder, Verbände und Unternehmen werden ebenfalls separat auf das neue Angebot aufmerksam gemacht.