Landtagswahl 2021

Termin: 14.03.2021

Die vorläufigen Wahlergebnisse finden Sie frühestens am Sonntag, 14.03.2021, nach der Auszählung am Wahlabend (also ca. 18:30 - 19:00 Uhr):

Vorläufiges Ergebnis Landtagswahl Baden-Würrtemberg am 14.03.2021 für die Stadt Dietenheim

Wenn Sie die angebotene Verknüpfung (oder auch Link) zum (vorläufigen) Wahlergebnis nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain komm.one weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister die (vorläufigen) Wahlergebnisse abgebildet hat.

Bitte beachten Sie auch die öffentlichen Bekanntmachungen zur Landtagswahl 2021 in der Rubrik "Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Dietenheim".

  • Wahl-O-Mat
  • Wahlaufruf zur Landtagswahl am 14. März 2021

    Am kommenden Sonntag findet die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg statt. Ich rufe alle Wahlberechtigten auf, von ihrem staatsbürgerlichen Recht, ihrem Wahlrecht, Gebrauch zu machen und damit zu einer überzeugenden Wahlbeteiligung aktiv beizutragen.
    Nur wer zur Wahl geht, bestimmt mit, wer das Land Baden-Württemberg in den nächsten fünf Jahren repräsentiert und regiert.

    Christopher Eh
    Bürgermeister
  • Ausstellung von Briefwahlunterlagen

    Alle bekannten Wahllokale zur persönlichen Stimmabgabe sind geöffnet. Briefwahlunterlagen können im Regelfall bis Freitag, 12. März beantragt werden. Die Bürgerdienste der Stadtverwaltung haben an diesem Freitag bis 18 Uhr geöffnet. In Notfällen, wie plötzlich auftretender Erkrankung oder einer Corona-Quarantäne, sind die Bürgerdienste auch am Samstag, 13. März von 11 bis 12 Uhr und am Sonntag, 14. März von 8 bis 15 Uhr für Sie da.
    Je kürzer der Zeitraum zwischen Beantragung der Briefwahlunterlagen und dem Wahltag ist, desto mehr sollten die Wählerinnen und Wähler darauf achten, dass die roten Wahlbriefe rechtzeitig, also bis zum Wahl-sonntag 18 Uhr, wieder zurück ans Wahlamt kommen.
  • Corona-Schutz-Maßnahmen

    Zur Vermeidung möglicher Ansteckungen sollte jeder Wähler und jede Wählerin die im Wahllokal geltenden Schutz-Maßnahmen beachten, um sich und andere nicht zu gefährden.
    Dazu gehört auch:
    - Abstand halten
    - medizinische Gesichtsmaske
    - nicht zu viele Personen gleichzeitig im Wahllokal
    - eigenen Schreibstift mitbringen. (wegen des Wahlgeheimnisses in blauer Farbe)
    - bei einer Absonderungsverpflichtung oder eigenen Symptomen
    oder Symptomen von Angehörigen dürfen Sie das Wahllokal nicht betreten.

    Ihre Stadtverwaltung
  • Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
     
    Zur Wahl der Abgeordneten des 17. Landtags von Baden-Württemberg am 14. März 2021 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
     
    Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
    Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
     
    Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761-36122.
  • Informationen zur Landtagswahl am 14. März
     
    Dietenheim – Das Wahlamt der Stadtverwaltung Dietenheim informiert darüber, dass die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 14. März schon vor einigen Tagen verschickt wurden. Diese sollten die Wähler oder Wählerinnen am Wahltag zur Stimmabgabe mitbringen. Wer glaubt wahlberechtigt zu sein aber keine Wahlberechtigung erhalten hat, darf sich im Wahlamt Dietenheim melden. Aufgrund der Corona-Pandemie ist davon auszugehen, dass dieses Jahr die Zahl der Wählerinnen und Wähler, die eine Briefwahl beantragen werden, deutlich ansteigen wird. Aus diesem Grund gibt es bei der kommenden Wahl einen zusätzlichen Briefwahlvorstand in Dietenheim. Die Zahl und Standorte der Wahllokale für die Urnenwahl bleiben unverändert. Das Wahlamt achtet sehr darauf, dass in den Wahllokalen entsprechende Corona-Schutzmaßnahmen umgesetzt und eingehalten werden. So wird sichergestellt, dass alle Wahlberechtigten die Möglichkeit haben, unter der geltenden Corona-Verordnung sicher von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.Wer sich für die Briefwahl entscheidet, kann den Antrag per Internet über www.dietenheim.de oder schriftlich stellen. Hierfür kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden. Eine persönliche Beantragung bei der Stadtverwaltung oder der Ortsverwaltung ist ebenfalls möglich. Gerne können die Wahlscheinanträge auch in die Briefkästen an der Stadtverwaltung und Ortsverwaltung eingeworfen werden. Die Briefwahlunterlagen werden dann vom Wahlamt an den angegebenen Ort zugestellt.Bei einer persönlichen Beantragung gilt: Der Zugang zu den städt. Gebäuden ist nur mit einem medizinischen Mundschutz erlaubt. Aufgrund der derzeitigen Lage empfiehlt das Wahlamt den Bürgerinnen und Bürgern, die elektronische oder postalische Beantragung der Briefwahlunterlagen zu nutzen.Für weitere Fragen steht das Wahlamt per E-Mail unter wahlamt@dietenheim.de oder telefonisch unter 07347-9696-0 gerne zur Verfügung. 
    Dietenheim, 08.02.2021
     
    Wahlamt Dietenheim
    Dietmar Kögel
    Wahlleiter
  • Bekanntmachung nach § 34 Abs.1 des Meldegesetzes

    Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen anlässlich der Landtagswahl am 14.03.2021

    Nach § 34 Abs.1 Satz 1 des Meldegesetzes für Baden-Württemberg darf die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit der Landtagswahl 2021 in den sechs vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister von Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.

    Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch – bei den Bürgerdiensten der Stadtverwaltung,  Königstraße 63, 89165 Dietenheim oder bei der Ortsverwaltung Regglisweiler,  Herrenweiher 2, 89165 Dietenheim eingelegt werden.

    Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit, d. h. bereits im Zusammenhang mit Wahlen eingelegte Widersprüche sind weiterhin gültig.  
  • Landeszentrale für politischen Bildung Baden-Württemberg (hier finden Sie auch den Wahl-O-Mat)
  • Der Kreiswahlleiter informiert (hier finden Sie auch die Ergebnisse für unseren Wahlkreis 64)
  • Informationen zur Landtagswahl 2021 vom Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg