Aktuelles

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SBBZ Lernen der Brandenburgschulen sucht Praktikastellen zur Berufsorientierung Meldung vom 01. Oktober 2025

Liebe Dietenheimer, liebe Regglisweiler!
Unsere Schüler•innen sind aktuell auf der Suche nach
Praktikumsplätzen für den Zeitraum vom 13. bis zum
24.Oktober 2025.
Die Jugendlichen der 8.und 9.Klasse werden von Lehrkräften
auf das Praktikum vorbereitet und während der 2 Wochen
besucht und unterstützt.
Wir freuen uns, wenn Sie Schüler•innen, die sich bei Ihnen
bewerben, eine Chance in Ihrem Betrieb oder Ihrer
Einrichtung geben!
Gerne dürfen Sie auch auf uns zukommen, wenn Sie einen
Platz zu vergeben haben.
Tel.: 07347 919363
Mail: susanne.werdich@bw.schule
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Das Kollegium der Brandenburgschule SBBZ Lernen

Wasser- und Abwassergebühren sind fällig! Meldung vom 01. Oktober 2025

Wasser- und Abwassergebühren
Dritte Abschlagszahlung, fällig am 30.09.2025
für den Zeitraum Juli, August, September 2025
(Laut Wasser-Verbrauchsabrechnung vom 05.02.2025)
Kunden, die der Stadtverwaltung keine Bank-Abbuchungsermächtigung
erteilt haben, werden
um fristgemäße Überweisung der fälligen Gebühren gebeten.
Da die Zahlungen elektronisch verbucht werden, bitte unbedingt
das Kassenzeichen angeben.
Bei Kunden mit Bank-Abbuchungsermächtigung wird der zu entrichtende
Betrag zur Fälligkeit abgebucht.
Weitere Auskünfte sind bei der Stadtverwaltung, Zimmer 115,
Frau Kropf, Tel. 07347/9696-1305 und Frau Röhricht Tel. 07347/9696-
1306 erhältlich.

Verwaltungsstabsübung im Rahmen einer LÜKEX-Übung am 16.10.2026 Meldung vom 01. Oktober 2025

Verwaltungsstabsübung im Rahmen einer LÜKEX-Übung am 16.10.2026

Die Stadtverwaltung Dietenheim nimmt am 16. Oktober an einer bundesweit stattfindenden
Länderübergreifende Krisenmanagementübung (LÜKEX) teil.
Das Rathaus ist daher nur eingeschränkt zu erreichen.

Wir bitten vorsorglich um Verständnis, falls es zu Wartezeiten kommt oder der
gewünschte Ansprechpartner nicht zur Verfügung steht.
Weitergehende Informationen erhalten Sie unter: https://www.bbk.bund.de – Suchbegriff LÜKEX

Ortsübliche Bekanntmachungen der Stadt Dietenheim Meldung vom 02. September 2025

Durch das Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 ergeben sich geänderte Bekanntmachungspflichten zur Übermittlung von Meldedaten und einem entsprechenden Widerspruchsrecht. In diesem Zusammenhang wird auch den anderen Bekanntmachungspflichten aus § 50 Absatz 5 BMG (vgl. § 50 Absatz 2 bis 3 BMG), § 42 Absatz 3 Satz 2 sowie aus § 36 Absatz 2 Satz 2 BMG und § 12 der Meldeverordnung nachgekommen.
 
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmung auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person gestorben ist, diese Tatsache.
Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person der Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl der Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Der Widerspruch kann bei der Stadtverwaltung Dietenheim – Bürgerdienste, Königstraße 63, 89165 Dietenheim oder der Ortsverwaltung Regglisweiler, Herrenweiher 2,  89165 Dietenheim eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
 
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie dafür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift.
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadtverwaltung Dietenheim – Bürgerdienste, Königstraße 63, 89165 Dietenheim oder der Ortsverwaltung Regglisweiler, Herrenweiher 2, 89165 Dietenheim eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
 
 Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft
Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG), § 6 des baden-württembergische Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetzes und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlichen-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Personengesellschaften. 
Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht  oder derzeitige Anschriften.
Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt.
Der Widerspruch kann bei der Stadtverwaltung Dietenheim – Bürgerdienste, Königstraße 63, 89165 Dietenheim oder der Ortsverwaltung Regglisweiler, Herrenweiher 2, 89165 Dietenheim eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
 
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium
Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.
Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums.
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadtverwaltung Dietenheim – Bürgerdienste, Königstraße 63, 89165 Dietenheim oder der Ortsverwaltung Regglisweiler, Herrenweiher 2, 89165 Dietenheim eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Die Abfallwirtschaft informiert! Herbst-Straßensammlung 2025 von Baum- und Heckenschnitt aus Privathaushalten Meldung vom 01. September 2025

1.9.25
 
Am 3.11. beginnt die Herbst-Straßensammlung für Baum- und Heckenschnitt aus Privathaushalten im Alb-Donau-Kreis. Die Abfuhr erfolgt nach Anmeldung und gegen Gebühr.
 
Die Termine bekommt man bei der Anmeldung über das Bürgerportal auf der Homepage www.aw-adk.de (Rubrik „Sperrmüll / Hecken- und Baumschnitt“) oder telefonisch beim Kundencenter unter 0731 185-3333. Für die einzelnen Kommunen gibt es feste Abfuhrtermine.


Die Gebühr beträgt 21,06 Euro pro Abruf bei einer Menge bis zu 2 m³. Für größere Mengen fallen je weitere 2 m³ zusätzlich 24,86 Euro an.
 
Wichtig: Es wird nur gebündeltes holziges Material aus Haushalten gesammelt. Holzige Grünabfälle aus Gewerbebetrieben und sonstigen Herkunftsbereichen sind von der Abfuhr ausgeschlossen. Das gleiche gilt für krautig-grasige Grünabfälle wie Rasenschnitt oder Laub. 
 
Das Material bitte mit kompostierbaren Schnüren wie Sisal oder Jute bündeln und nicht in Säcke oder andere Behältnisse verpacken. Draht oder Kunststoffschnur dürfen nicht verwendet werden. Die Bündel dürfen eine Länge von 1,50 m und die einzelnen Zweige bzw. Äste einen Durchmesser von 10 cm nicht überschreiten.
 
Die Abfälle müssen am Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr morgens am Straßenrand bereitliegen. Die Müllwerker dürfen keine Privatgrundstücke betreten.
 
Kleinere Mengen Grünabfall können auch in die Biotonne.
 
Krautig-grasige Grünabfälle und getrennt davon holzige Grünabfälle können von Haushalten ganzjährig zu den üblichen Öffnungszeiten bei Grünabfallsammelplätzen, Wertstoffhöfen mit Grünabfallannahme und Entsorgungszentren angeliefert werden (für Haushalte bis zu 5 m³ gebührenfrei, Mehrmengen > 5 m³ für 7,57 € / m³). 
 
Regelung für Gewerbebetriebe und andere Herkunftsbereiche:
Auch Gewerbebetriebe können krautig-grasige Grünabfälle und getrennt davon holzige Grünabfälle ganzjährig zu den üblichen Öffnungszeiten bei Grünabfallsammelplätzen und Entsorgungszentren anliefern (7,57 € pro m³).    
 
Eine Übersicht gibt es unter www.aw-adk.de > Standorte. 
 

Bekanntmachung nach § 50 Bundesmeldegesetz Meldung vom 01. September 2025

Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen anlässlich der Landtagswahl am 08. März 2026
Nach § 50 Bundesmeldegesetz darf die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit der Landtagswahl 2026 in den sechs vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister von Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.

Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch – bei den Bürgerdiensten der Stadtverwaltung, Königstraße 63, 89165 Dietenheim oder bei der Ortsverwaltung Regglisweiler, Herrenweiher 2, 89165 Dietenheim eingelegt werden.

Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit, d. h. bereits im Zusammenhang mit Wahlen eingelegte Widersprüche sind weiterhin gültig.  

Friedhof Dietenheim – Sanierung Sanitärbereich und Außengelände erfolgreich abgeschlossen Meldung vom 11. August 2025

Die Arbeiten am Friedhof Dietenheim im südlichen Bereich vor der Aussegnungshalle und im Sanitärbereich sind seit Mitte Juli erfolgreich abgeschlossen. Die neue barrierefreie Toilette an der Westseite des Gebäudes kann ab sofort benutzt werden. Herzlichen Dank an alle beteiligten Firmen und Handwerker sowie den städtischen Bauhof.
 

AG „Kleine Hilfen“ bietet Unterstützung an Meldung vom 08. August 2025

Die Kinder und Nachbarn sind im Urlaub und Sie brauchen Unterstützung?

Die Ehrenamtlichen der Arbeitsgruppe „Kleine Hilfen“ unterstützen ältere Bürgerinnen und Bürger oder Familien aus Dietenheim und Regglisweiler, mit kleinen Einsätzen wie z.B. Begleitfahrten zum Arzt oder zu Therapien, bieten Unterstützung bei Besuchen zu Hause, beim Einkaufen, führen kleine Reparaturen oder Gartenarbeiten aus und bieten Hilfe bei Smartphone & Co. Die Einsätze sind kostenfrei. Fahrtkosten werden mit 0,30 € je km berechnet.
Benötigen Sie Unterstützung oder haben Lust sich ehrenamtlich zu engagieren?

Dann melden Sie sich beim Einsatztelefon unter 07347 96962000 oder 0151 14495267, dieses ist von Montag bis Freitag von 14 bis 17 Uhr erreichbar.

Jugendhaus bietet Aktionen in den Ferien Meldung vom 30. Juli 2025

Die GMS im Illertal wird erneut mit dem BORIS-Berufswahlsiegel ausgezeichnet Meldung vom 30. Juli 2025

Das BORIS-Berufswahlsiegel zeichnet Schulen aus, die über das übliche Maß hinaus ihre Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, ihren individuellen Weg in die berufliche Zukunft zu finden. Mit der Rezertifizierung des Berufswahlsiegels wurde uns als GMS im Illertal erneut bestätigt, dass wir mit unserer Bewerbung die Kriterien für das Siegel über das Maß hinaus erfüllen.
Auszug aus der Laudatio, die bei der Verleihung des Siegels von der Jurorin Dr. Stephanie Würfl, SÜDPACK Verpackungen GmbHCo. KG vorgelesen wurde:
„Die Gemeinschaftsschule im Illertal hat mit ihrer Bewerbung für das Boris-Berufswahlsiegel mehr als nur die Kriterien erfüllt. An dieser Schule ist Berufsvorbereitung nicht nur ein Pflichtprogramm. Sie geben jungen Menschen die Werkzeuge an die Hand, ihre beruflichen Träume zu verwirklichen und ihre Rolle in der Welt zu finden. Mit einem ganzheitlichen Konzept in der Berufsorientierung haben Sie es geschafft, ein Lernumfeld zu schaffen, das die Realität des Berufslebens in den Unterricht integriert. Ihre Schülerinnen und Schüler werden nicht nur mit theoretischem Wissen ausgestattet, sondern erhalten durch vielfältige Praxisangebote, wie Betriebsbesichtigungen, Praktika und Workshops, die Gelegenheit, ihre Fähigkeiten zu entdecken und weiterzuentwickeln. Dabei enorm hilfreich ist natürlich Ihre enge Kooperation mit den vielen Unternehmen, Bildungseinrichtungen und weiteren regionalen Partnern. Die Gemeinschaftsschule im Illertal ist durch ihr Verantwortungsbewusstsein, ihr Engagement und ihren Einsatz für die Zukunft Vorbild und hat sich das BORIS-Berufswahlsiegel ganz klar verdient.“
Diese Auszeichnung freut uns natürlich sehr!
Mein Dank gilt den Eltern, die beim Audit in der Schule dabei waren und unseren Schülerinnen und Schülern, die unser Konzept der Berufsorientierung vorgestellt haben.
Ganz besonders bedanke ich mich an dieser Stelle bei Frau Benz und Herrn Wagner, die federführend das Konzept der Berufsorientierung an unserer Schule umsetzen. Ihre hochengagierte Arbeit ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Erfolgs im Bereich der Berufsorientierung und verdient besondere Anerkennung.
Ariane Pentz
(Schulleiterin)

Entsorgung von Fallobst in Dietenheim und Regglisweiler Meldung vom 30. Juli 2025

Um die Entsorgung von Fallobst zu erleichtern, bietet die Abfallwirtschaft im Herbst zusätzlich Abgabemöglichkeiten an sieben Standorten im Alb-Donau-Kreis an.
 
Grundsätzlich ist Fallobst Biomüll. Obst aus privaten Grün- und Gartenflächen, das sich nicht anderweitig verwerten lässt, kann in kleinen Mengen in die Biotonne gegeben werden (nicht in die Grüngutsammelplätze).
 
In größeren Mengen kann Fallobst im September und Oktober an den sechs Entsorgungszentren im Landkreis (Blaustein, Ehingen, Erbach, Laichingen, Langenau und Schelklingen) sowie auf der Deponie Beckenghau in Dietenheim-Regglisweiler abgegeben werden. Hierfür werden eigene Container bereitgestellt. Wir bitten Anlieferer darum, sich bei den Mitarbeitern zu melden.
 

Veranstaltungen im Wald: Antrag jetzt einfach online stellen Meldung vom 22. Juli 2025

Wer im Wald eine Veranstaltung plant, kann den Antrag dafür ab sofort ganz bequem online stellen. Das Amt für Forst und Naturschutz im Alb-Donau-Kreis hat das bisherige Verfahren modernisiert. Das neue Online-Formular führt Schritt für Schritt durch die Antragstellung. Es fragt alle nötigen Informationen ab und macht das Ausfüllen deutlich einfacher. Praktisch: Über das eingebundene Geoportal Baden-Württemberg sehen Veranstalterinnen und Veranstalter direkt, ob ihre geplante Strecke durch Privat- oder Staatswald führt. So lässt sich von Anfang an klären, ob zusätzlich eine Genehmigung der Waldbesitzenden nötig ist.
 
Die Umstellung auf das digitale Verfahren bringt Vorteile für alle: Die Bearbeitung geht deutlich schneller – in ersten Fällen konnte die Dauer um die Hälfte verkürzt werden.
 
Auch wer noch keine Erfahrung mit Online-Anträgen hat, bekommt Unterstützung. Auf der Website des Amts gibt es leicht verständliche Klick- und Videoanleitungen. Und bei Fragen helfen die Mitarbeitenden natürlich gerne weiter.
 
Alle Infos und das Online-Formular gibt’s hier:
https://www.alb-donau-kreis.de/startseite/dienstleistungen+service/veranstaltungen+im+wald.html
 

neue Ehrenamtsbeauftragte Meldung vom 22. Juli 2025

Die neue Ehrenamtsbeauftragte stellt sich vor
Im Rahmen des Projektes „Gemeinsam Lebensqualität gestalten“ konnten viele Ehrenamtliche gewonnen werden, die sich in verschiedenen Arbeitsgruppen auch nach Abschluss des Projekts weiter engagieren. Während der Laufzeit des Projekts stellte sich als ein Hauptanliegen heraus, dass Ehrenamt auch hauptamtliche Unterstützung braucht um gut zu funktionieren. Deshalb ist der Gemeinderat der Stadt Dietenheim der Empfehlung aus den Beteiligungsgruppen gefolgt und hat eine 30%-Stelle für eine Ehrenamtsbeauftragte geschaffen.
Für die Besetzung konnte Frau Dorothe Rittner gewonnen werden, die bereits bei der Betreuung des Projekts beteiligt war. Als Diplom-Verwaltungswirtin verfügt sie über die nötige Verwaltungskompetenz und ist darüber hinaus auch durch ihr nebenberufliches und ehrenamtliches Engagement im Ort gut vernetzt. Ihr Fokus liegt auf der Unterstützung und Vernetzung von ehrenamtlichen Akteuren, der Gewinnung neuer Ehrenamtlicher und der Verbesserung der Sichtbarkeit ehrenamtlicher Initiativen. Mit einem Beschäftigungsumfang von 30 % wird sie in enger Zusammenarbeit mit den lokalen Vereinen, Organisationen und Bürgerinnen und Bürgern die ehrenamtliche Landschaft in Dietenheim aktiv unterstützen. Sie steht als Ansprechpartnerin für alle Ehrenamtlichen sowie Interessierten zur Verfügung, koordiniert Projekte und sorgt dafür, dass das Ehrenamt die Wertschätzung erhält, die es verdient.
Ehrenamtliches Engagement ist das Herzstück einer funktionierenden Gesellschaft. In Dietenheim und Regglisweiler trägt das Ehrenamt maßgeblich dazu bei, das soziale Miteinander zu fördern, wichtige Angebote, insbesondere auch für Senioren zu schaffen und lokale Projekte umzusetzen. Unsere Ehrenamtsbeauftragte wird eine zentrale Rolle dabei spielen, diese Werte weiter zu fördern.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und sind gespannt auf die positiven Impulse, die Frau Rittner in ihrer neuen Rolle setzen wird.

Kontakt:
Dorothea Rittner steht Ihnen unter der Telefonnummer 07347/9696-1205 am Montagnachmittag und donnerstags oder per E-Mail dorothea.rittner@dietenheim.de zur Verfügung.