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Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehren "XXL-Landtag verhindern!" Meldung vom 16. April 2025

Bekanntmachung über die Durchführung des
Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern!“ über das
„Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes –
Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise
und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“
In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“
über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes
– Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise
und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ durchgeführt, weil
es von mindestens 10.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern
zulässigerweise beantragt wurde. Der Gesetzentwurf, der
Gegenstand des Volksbegehrens ist, wurde von den Initiatoren des
Volksbegehrens erstellt.
Eine Unterstützung des Volksbegehrens kann im Rahmen der
freien oder amtlichen Sammlung erfolgen.
1. Bei der freien Sammlung, die am Montag, dem 5. Mai 2025
beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums
von sechs Monaten, also bis Dienstag, dem 4. November
2025, in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder
deren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung
des Volksbegehrens einzutragen. […]
2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen
während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten
zur Unterstützung des Volksbegehrens aufgelegt.
Die amtliche Sammlung dauert drei Monate von Montag, dem
5. Mai 2025 und endet am Montag, dem 4. August 2025. […]
Die ortsübliche Bekanntmachung des vollständigen Bekanntmachungstextes
finden Sie auf der Homepage der Stadt Dietenheim
www.dietenheim.de unter „Öffentliche Bekanntmachungen“. Der
vollständige Bekanntmachungstext kann auch in den Bürgerdiensten
des Rathauses Dietenheim und der Ortsverwaltung Regglisweiler
oder im Hauptamt der Stadt Dietenheim, Königstraße 63,
89165 Dietenheim eingesehen oder eine (kostenpflichtige) Kopie
beantragt werden.

Stärkung der Verkehrsinfrastruktur an Bundes- und Landesstraßen im Alb-Donau-Kreis, Stadtkreis Ulm und dem Landkreis Biberach im Jahr 2025 Meldung vom 01. April 2025

PRESSEMITTEILUNG vom RP Tübingen 28.03.2025      Stärkung der Verkehrsinfrastruktur an Bundes- und Landesstraßen im Alb-Donau-Kreis, Stadtkreis Ulm und dem Landkreis Biberach im Jahr 2025     „Wir haben im Regierungsbezirk Tübingen ein dichtes Straßen- und Radwegenetz. Damit diese Infrastruktur auch in Zukunft leistungsfähig bleibt, setzen wir unsere Erhaltungsmaßnahmen konsequent fort. Im Jahr 2025 investieren wir wieder erhebliche Mittel in den Erhalt, die Sanierung und den Ausbau unserer Straßen, Brücken und Radwege. Dabei ist uns bewusst, dass diese Bauarbeiten für Anwohnende und Verkehrsteilnehmende mit Einschränkungen verbunden sind. Wir danken daher allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und dafür, dass sie diese Investitionen in unsere Mobilität mittragen", so Regierungspräsident Klaus Tappeser.   Nachfolgend sind die geplanten Maßnahmen im Alb-Donau-Kreis, Stadtkreis Ulm und dem Landkreis Biberach im Einzelnen beschrieben. Über den genauen Beginn und Ablauf der folgenden Baumaßnahmen sowie die hierfür erforderlichen Verkehrsumleitungen wird das Regierungspräsidium in gesonderten Pressemitteilungen jeweils vor Baubeginn informieren.   Erhaltungsmaßnahmen   B 10, Fahrbahndeckenerneuerung Ulm/West bis Dornstadt (1) Zwischen Dornstadt und der Anschlussstelle Ulm/West der A 8 wird der Fahrbahnbelag der B 10 auf einer Länge von rund 1,5 Kilometern erneuert. Die mit 830.000 Euro veranschlagte Erhaltungsmaßnahme soll im Mai 2025 durchgeführt werden.   B 28, Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Feldstetten und Blaubeuren (2) Die B 28 erhält zwischen Feldstetten und Blaubeuren in zwei Abschnitten mit einer Gesamtlänge von rund 5,1 Kilometern einen neuen Fahrbahnbelag. Die Kosten für den rund 650 Meter langen Abschnitt beim Albhof und den rund 4,5 Kilometer langen Abschnitt zwischen der südlichen Auffahrt von Suppingen und der Einmündung der Leinenstraßen in Blaubeuren-Steigziegelhütte belaufen sich in Summe auf rund 1,4 Millionen Euro und sollen von Mitte Mai bis in die erste Junihälfte hinein durchgeführt werden.   B 30, Fahrbahndeckenerneuerung Dreieck Neu-Ulm bis Ulm/Donautal (3) Die Fahrbahn der B 30 erhält auf einem rund 1,5 Kilometer langen Streckenabschnitt in Fahrtrichtung Biberach einen neuen Fahrbahnbelag. Die Bauarbeiten, die voraussichtlich rund 610.000 Euro kosten, sollen nach den Osterferien beginnen und in der ersten Maihälfte abgeschlossen sein.   B 311, Fahrbahndeckenerneuerung Ortsumgehung Untermarchtal (4) Im Mai wird die B 311 auf einem rund 1,6 Kilometer langen Abschnitt saniert. Die Strecke zwischen der südlichen Zufahrt nach Untermarchtal bis zum Ende des Einfädelungsstreifens an der sogenannten Kalkofenkreuzung schließt an den im letzten Jahr erneuerten Abschnitt an. Die Kosten sind mit 680.000 Euro veranschlagt.   B 311, Fahrbahndeckenerneuerung Ulm/Donautal bis Ulm-Grimmelfingen (5) In der zweiten Maihälfte soll die Fahrbahndeckenerneuerung der B 311 auf Höhe des Gewerbegebiets Ulm/Donautal beginnen. Die Arbeiten erstrecken sich über einen 1,8 Kilometer langen Abschnitt zwischen dem Anschluss der Graf-Arco-Straße und dem Anschluss der Daimlerstraße. Die Kosten liegen bei rund 790.000 Euro. Die Arbeiten sollen bis Mitte Juni abgeschlossen sein.   B 311, Fahrbahndeckenerneuerung Riedlingen in Richtung Unlingen (6) Im September erhält die B 311 in einem ersten Bauabschnitt in Riedlingen einen neuen Fahrbahnbelag. Die Arbeiten erstrecken sich zwischen den beiden Anschlussästen zur B 312. Die Kosten für diese 300 Meter lange Strecke sind mit rund 300.000 Euro angesetzt.   B 311, Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Unlingen und Datthausen (7) Nach den Pfingstferien starten die Arbeiten für die Fahrbahndeckenerneuerung der B 311. Die Bauarbeiten erfolgen auf einer Länge von 1,8 Kilometern zwischen der Zufahrt zum Kieswerk bei Unlingen und dem Knotenpunkt mit der Kreisstraße K 7345. Die Kosten betragen rund 780.000 Euro. Die Arbeiten sollen in der ersten Juliwoche abgeschlossen sein.   B 312, Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Edenbachen und Berkheim (8) Ebenfalls nach den Pfingstferien wird die B 312 auf einer Länge von rund 1,7 Kilometern erneuert. Der neue Fahrbahnbelag wird ab der Einmündung der Erolzheimer Straße in Edenbachen in Richtung Eichenberg aufgebracht. Die mit 720.000 Euro angesetzten Arbeiten sollen in der ersten Juliwoche abgeschlossen werden.   B 465, Fahrbahndeckenerneuerung und Bauwerksinstandsetzung zwischen Warthausen und Schemmerhofen (9) Im Zusammenhang mit Instandsetzungsarbeiten an einem Viehdurchlass bei Röhrwangen wird die Fahrbahn der B 465 ab dem Ortsausgang von Warthausen bis zur Einmündung der Industriestraße bei Schemmerhofen erneuert. Der rund 3,1 Kilometer lange Abschnitt wird in zwei Bauabschnitte eingeteilt, deren Trennung die Einmündung der K 7530 bei Röhrwangen ist. Die Arbeiten sollen im Zeitraum von Anfang Mai bis Ende Juni durchgeführt werden und kosten rund 1,4 Millionen Euro.   L 240, Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Ringingen und Bach (10) Die L 240 erhält zwischen den beiden Teilorten der Stadt Erbach Ringingen und Bach auf einer Länge von rund 3,3 Kilometern einen neuen Fahrbahnbelag. Die Kosten betragen 640.000 Euro. Die Arbeiten sollen Ende August begonnen werden und Mitte September fertiggestellt sein.   L 266, Bauwerksinstandsetzung und Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Schemmerhofen und Äpfingen (11) Der Fahrbahnbelag der L 266 wird zwischen Schemmerhofen und dem Bauende der letztjährigen Belagserneuerung auf einer Länge von rund 2,7 Kilometern erneuert. Die mit 670.000 Euro angesetzten Arbeiten werden von Mitte Juli bis Ende August durchgeführt. In diesem Zusammenhang wird die auf dem Streckenabschnitt liegende Brücke über die Bahn für weitere 400.000 Euro instandgesetzt.   L 275, Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Friedingen und Pflummern (12) Im Juli wird die Fahrbahn der L 275 zwischen dem Ortsausgang Friedingen bis zum Abzweig der K 7547 nach Andelfingen auf rund 4,9 Kilometern Länge erneuert. Die Kosten liegen bei 770.000 Euro.   L 307, Bauwerksinstandsetzung und Fahrbahndeckenerneuerung Ummendorf (13) Ende Juni beginnen Instandsetzungsarbeiten an der Brücke über die Umlach am nördlichen Ortsausgang von Ummendorf. Im Anschluss an die Bauwerkssanierung erfolgt die Erneuerung der Fahrbahndecke auf einer Länge von rund 580 Metern von der Noherrstraße bis zur Einmündung der L 307 in die B 312 beim Jordanbad. Die Gesamtmaßnahme mit Kosten in Höhe von 680.000 Euro, 400.000 Euro für die Brückensanierung und 280.000 Euro für den Belag, soll Ende Oktober abgeschlossen sein.   L 1079, Bau eines Bypasses beim Kreisverkehr bei Ulm-Böfingen (14) Der Kreisverkehr am Knotenpunkt zwischen der L 1079 und der K 9915 bei Ulm-Böfingen erhält für den Verkehr von Langenau in Richtung Ulm-Jungingen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit einen Bypass. Die Kosten in Höhe von rund 360.000 Euro werden zu rund zwei Dritteln vom Land und einem Drittel von der Stadt Ulm getragen. Die Arbeiten sollen im April beginnen und im Juni abgeschlossen sein.   L 1232, Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Oppingen und Reutti (15) Im Juli wird die Fahrbahn der L 1232 ab der Einmündung der K 7316 im Nellinger Ortsteil Oppingen bis zur südlichen Einmündung der K 74021, der „hinteren Gasse“, im Amstettener Ortsteil Reutti, erneuert. Als Kosten für den rund drei Kilometer langen Abschnitt sind 360.000 Euro angesetzt.   L 1236, Bauwerksinstandsetzung und Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Suppingen und Berghülen (16) Im Zusammenhang der Sanierung der Überführung der L 1236 über die L 1230 bei Berghülen erhält die L 1236 zwischen dem Anschluss des Wochenendgebiets Steinwoll und dem Anschluss der L 1236 an die L 1230 auf einer Länge von rund 960 Metern einen neuen Fahrbahnbelag. Die Kosten der Bauwerkssanierung belaufen sich auf 550.000 Euro und die Kosten der Belagsarbeiten auf 200.000 Euro. Die Arbeiten beginnen Ende Juni mit der Bauwerksanierung und werden Ende September mit den Belagsarbeiten abgeschlossen.   Bauwerkssanierungen   B 10, Brückeninstandsetzungen bei Ulm-Lehr (17) Die südlichere der beiden Feldwegüberführungen über die B10 zwischen Ulm-Lehr und Ulm-Jungingen mit Baujahr 1974 wird von Anfang Juni bis Ende September für rund 600.000 Euro saniert. Bei der Brücke über die L 1165 im Zuge der B 10 bei Ulm-Lehr werden für rund 150.000 Euro die Brückenlager getauscht.   B 312, Instandsetzung der Brücke über das Donautal und die Bahn bei Riedlingen (18) Die knapp 560 Meter lange Brücke aus dem Jahr 1982 über das Donautal und die Bahn bei Riedlingen wird im Zeitraum von Mitte Juni bis Ende Oktober für 2,1 Millionen Euro instandgesetzt.   L 230, Instandsetzung Geh- und Radwegbrücke bei Heroldstatt (19) Im September wird die Geh- und Radwegbrücke bei Heroldstatt, die von Ennabeuren zum Kinderhaus Heroldstatt führt, für rund 120.000 Euro saniert.   Radwegmaßnahmen   B 465, Radweg Ehingen – Altsteußlingen (20) Nachdem im vergangenen Jahr vorbereitende Arbeiten durchgeführt wurden, geht es im Mai mit dem eigentlichen Bau des Radwegs zwischen Ehingen und Altsteußlingen weiter. Für den rund vier Kilometer langen Abschnitt, der teils straßenbegleitend und teils abgerückt verläuft, wurde bereits im Jahr 2023 im Zusammenhang mit einer Belagsmaßnahme eine Querungshilfe erstellt und der Querschnitt der B 465 angepasst. Die mit rund 1,4 Millionen Euro veranschlagten Arbeiten sollen im September fertiggestellt sein.   L 1079, Radweg von Seligweiler bis zu den Staudenhöfen (21) Als erster von geplanten drei Abschnitten zwischen Seligweiler und Albeck wird der 850 Meter lange Radwegabschnitt zwischen Seligweiler und den Staudenhöhen gebaut. Die Arbeiten sollen noch in der ersten Jahreshälfte beginnen. Der Abschluss der Arbeiten ist im Herbst vorgesehen. Die Kosten des ersten Bauabschnitts belaufen sich auf 375.000 Euro.   Anlagen: Übersichtskarte Straßenbaumaßnahmen 2025 in im Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach und Stadtkreis Ulm (8,59 MB )   (8,59 MB ) Hintergrundinformationen: Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg unter www.verkehrsinfo-bw.de abrufen. VerkehrsInfo BW gibt es auch als App (kostenlos und ohne Werbung) – Infos unter: www.verkehrsinfo-bw.de/verkehrsinfo_app .      
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Ergebnisprotokoll zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.03.25 Meldung vom 01. April 2025

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 24.03.2025 - Information über gefasste Beschlüsse -

Tagesordnung:

1. Fragen der Einwohner

2. Stellungnahme zu Baugesuchen

3. Baugesuch, Neukonzeption Brandenburgschulen Regglisweiler, Raumplanung zum Ganztagesausbau, Flst. 71, Schulstr. 7, 89165 Regglisweiler
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen wird erteilt. Im Rahmen der Stellungnahme werden keine Ein-wände vorgebracht.
Beschluss:
Einstimmige Zustimmung zum Beschlussvorschlag.

4. Baugesuch, Dachgeschoßausbau, Dietelstr. 9, Flst. 261/1, Gemar-kung Dietenheim
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen wird erteilt. Im Rahmen der Stellungnahme werden keine Ein-wände vorgebracht.
Beschluss:
Einstimmige Zustimmung zum Beschlussvorschlag.

5. Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung
Beschlussvorschlag:
1. Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 17. Februar 2025 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen.
2. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 8) wird ausdrücklich zugestimmt.
3. Bei den ermittelten Gebührensätzen handelt es sich um Gebührenobergrenzen. Zugunsten der Verwaltungspraktikabilität sollen diese Sätze abgerundet werden:
▪ Kleinbeträge auf volle 50 Cent
▪ Beträge ab 120 € auf volle Euro
4. Bei den folgenden Tatbeständen soll eine nicht kostendeckende Gebühr festgesetzt werden:
- 2.2a Beglaubigungen/Bestätigungen/Bescheinigung (1. Seite)
- 3.1b Fotokopie mitgebrachter Unterlagen (1. Seite)
- 4.1.4 Gruppenauskunft
- 7.1 Erteilung von Fischereischeinen
- 7.2 Verlängerung von Fischereischeinen
- 8.1/2 Fundsachen
- 12.1 Gestattungen
- 13.1 Negativzeugnis
- 13.3 Sanierungsrechtliche Genehmigung
5. Beim Amts- bzw. fachbereichsinternen Anteil des Gemeinkostenzuschlags wird eine Spannweite von 10 - 40 % empfohlen. Das Gremium setzt diesen Anteil im unteren Mittelbereich in Höhe von 20 % fest.
6. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Verwaltungsgebühren, wie in der Kalkulation vorgeschlagen, festgesetzt und in die Verwaltungsgebührensatzung entsprechend aufgenommen.
7. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Stadt Dietenheim vom 24. März 2025 einschließlich des Gebührenverzeichnisses, wie vorliegend.
Beschluss:
Einstimmige Zustimmung zum Beschlussvorschlag in allen Punkten. Der Gemein-derat beschließt somit die Verwaltungsgebührensatzung vom 24.03.2025.

6. Baumaßnahme Parkplatz Promenadeweg - Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zustimmt zur Kenntnis.
Beschluss:
Zustimmende Kenntnisnahme.

7. Bekanntgaben, Anfragen, Anregungen, Sonstiges
Keine Beschlüsse erforderlich.

Die Sitzungsunterlagen sind abrufbar unter www.dietenheim.de → Stadtpolitik → Ratsinformationssystem

Dietenheim, 1. April 2025
Christopher Eh, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung von Satzungen Meldung vom 31. März 2025

Der Gemeinderat der Stadt Dietenheim hat am 25.02.2025 folgende Satzungen beschlossen:
Haushaltssatzung der Stadt Dietenheim für das Haushaltsjahr 2025 Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes „Wasserversorgung Dietenheim“ für das Wirtschaftsjahr 2025 Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes „Erneuerbare Energien“ Dietenheim für das Wirtschaftsjahr 2025
 
Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat mit Erlass vom 21.03.2025 Az 04-902.41/Dietenheim die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 25.02.2025 beschlossenen Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 und den Wirtschaftsplänen 2025 für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Erneuerbare Energien (§ 81 GemO) bestätigt.Die Satzungen wurden am 28.03.2025 auf der Homepage der Stadt Dietenheim www.dietenheim.de öffentlich bekannt gemacht.Der Haushaltsplan 2025 der Stadt Dietenheim mit Wirtschaftsplan 2025 „Wasserversorgung Dietenheim“ und Wirtschaftsplan 2025 “Erneuerbare Energien“ werden gemäß § 81 GemO in der Zeit vom 31.März 2025 bis einschließlich 08. April 2025 bei der Stadtverwaltung Dietenheim, Königstraße 63, Zimmer 110, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Dietenheim, den 28.03.2025
Christopher Eh, Bürgermeister

 
Öffentliche Bekanntmachung der Verwaltungsgebührensatzung vom 24.04.2025
 
Der Gemeinderat der Stadt Dietenheim hat am 24.03.2025 die Neufassung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Stadt Dietenheim vom 24. März 2025“ beschlossen. Diese tritt zum 01.07.2025 in Kraft.
Die formale öffentliche Bekanntmachung der Satzung erfolgt am Freitag, 28.03.2025 auf der Homepage www.dietenheim.de >> Öffentliche Bekanntmachungen.
 
Den Wortlaut der öffentlichen Bekanntmachung (Verwaltungsgebührensatzung mit Gebührenkatalog vom 24.03.2025) kann im Rathaus der Stadt Dietenheim, Hauptamt von jedermann während der Öffnungszeiten kostenlos eingesehen werden; die Unterlagen werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt.
 

Vollsperrung Promenadeweg - Baumaßnahme Schulcampusareal - 10.03. - 23.06.2025 Meldung vom 07. März 2025

Sanierungsarbeiten am Campus-Areal mit Promenadeweg und Parkplatz Sporthalle: Sperrung und absolutes Halteverbot im Promenadeweg sowie geänderte Parksituation im gesamten Schul- und Kindergartenbereich-10.03.2025 bis zum 23.06.2025- Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zuge des nächsten Bauabschnitts und im Sinne einer zügigen Bauphase muss der Promenadeweg (rote Markierung) im Bereich des Parkplatzes vor der Sporthalle ab 10.03.25 (06.00 Uhr) bis zum 23.06.25 (17.00 Uhr) vollständig gesperrt werden. Weiterhin gilt auf Höhe der Geb.-Nr. 29-31 ein absolutes Halteverbot (türkise Markierung). Dies ist auch zwingend einzuhalten, da ansonsten ein reibungsloser Busverkehr nicht möglich ist.
Hinzu kommen folgende Änderungen an der Parksituation:
Lehrerparkplatz GMS (blaue Markierung) Parkplatz Kindergartenpersonal St. Josef und St. Martin (grüne Markierung) Lehrer- und Elternparkplatz (Kurzzeit) Grundschule (orange Markierung) Lehrerparkplatz Grundschule (pinke Markierung) Kurzzeitparkplatz bzw. Anlieferungszone für Kindern der GMS oder KiGA (lila Markierung)
Der Fußweg für die Kinder, Jugendlichen und die Eltern erfolgt über die rosa markierte Strecke; sprich südwestlich vom Promenadeweg kommend hinter dem Parkplatz des Kindergartenpersonals vorbei (grüne Markierung).
Der bisherige Containerstandort an der Kreuzung Pfarrer-Debler-Straße/Promenadeweg wird vorläufig (während der Bauphase) aufgelöst. Die Container werden an die weiteren Standorte im Stadtgebiet gleichmäßig verteilt.
Die weiteren Details entnehmen Sie bitte nachfolgendem Lageplan. Bitte beachten Sie auch die Beschilderung und die Hinweise vor Ort.

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 27.01.2025 - Information über gefasste Beschlüsse - Meldung vom 14. Februar 2025

Tagesordnung:

1. Fragen der Einwohner
Beschluss:
Kein Beschluss.

2. Bericht der Sozialen Dienste
Vorlage: 2025/495
Beschlussvorschlag:
Kenntnisnahme und Diskussion
Beschluss:
Kenntnisnahme.

3. Baugesuch, Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 23
Seniorenwohneinheiten und Büroeinheit, Flst. 16, Wainer Str. 16,
Gemarkung Dietenheim
Vorlage: 2025/491
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen wird erteilt. Im Rahmen der Stellungnahme werden keine
Einwände vorgebracht.
Beschluss:
Zustimmung bei einer Enthaltung.

4. Baugesuch, Erweiterung einer best. Lagerhalle und Errichtung von
2 Wohneinheiten für Betriebsleiter und Betriebsangehörige,
Herrenweiher 22, Flst. 1056/2, 89165 Regglisweiler
Vorlage: 2024/482
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt dem Baugesuch das Einvernehmen. In der
Stellungnahme wird explizit darauf hingewiesen, dass die Baugenehmigung erst
erfolgen darf, wenn das Thema Betriebsleiterwohnung final geklärt ist.

5. Baugesuch, Neubau von einem Doppelhaus und 3 Reihenhäusern,
Flst. 1002, Zeughausweg 11, Gemarkung Dietenheim
Vorlage: 2025/490
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt. Im Rahmen der Stellungnahme werden keine
Einwände vorgebracht.

6. Baugesuch, Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage/Fahrräder,
Flst. 123/2, Königstraße, Gemarkung Dietenheim
Vorlage: 2025/492
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt. Im Rahmen der Stellungnahme werden keine
Einwände erhoben.

7. Stellungnahme zu Baugesuchen
Kein weiteres Baugesuch

8. Finanzbericht zum 31.12.2024
Vorlage: 2025/487
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Finanzbericht zustimmend zur Kenntnis.

9. Radweg Regglisweiler - Vorstellung der Planung
Vorlage: 2025/493
Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Geh- und
Radwegs im Bereich Bürgerhaus Regglisweiler und ermächtigt sie zum Abschluss
eines Honorarvertrages auf Basis der HOAI bis Leistungsstufe 9 mit dem
Ingenieurbüro Wassermüller.

10. Digitalisierung der Verwaltung - Nacherfassung von Bestandsakten
Vorlage: 2025/494
Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die Nacherfassung der
Bestandsakten (Bauakten und Erschließungsakten) durchzuführen und
entsprechend dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.

11. Anbau Foyer Sporthalle, Sporthalle Dietenheim und Turnhalle
Regglisweiler: Einführung einer neuer Benutzungsordnung und
Entgeltordnung.
Vorlage: 2025/498
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Benutzungs- und Entgeltordnung für
die Sporthalle Dietenheim sowie die Benutzungsordnung für die Turnhalle
Regglisweiler.

12. Annahme von Spenden
Vorlage: 2025/483
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Spenden zu.

13. Bekanntgaben, Anfragen, Anregungen, Sonstiges
Beschluss:
Kein Beschluss erforderlich.

Die Sitzungsunterlagen sind abrufbar unter www.dietenheim.de → Stadtpolitik →
Ratsinformationssystem

Dietenheim, 5. Februar 2025
Christopher Eh, Bürgermeister

Öffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses am 20.01.2025- Information über gefasste Beschlüsse Meldung vom 24. Januar 2025

Tagesordnung:

 1.
Vorberatung zum Haushaltsplan 2025 
 a) geplante Unterhaltungsmaßnahmen   
 b) geplante Investitionen   
 c) Ergebnis- und Finanzplan

Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, die vorgelegten und besprochenen Haushaltsansätze dem Gemeinderat zur Beschlussfassung.
  
Beschluss:
Einstimmige Zustimmung zum Beschlussvorschlag.
 
 
2.
Vorberatung zum Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs "Wasserversorgung Dietenheim"
 
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, die vorgelegten und besprochenen Wirtschaftsplanansätze dem Gemeinderat zur Beschlussfassung.
 
 Beschluss:
Einstimmige Zustimmung zum Beschlussvorschlag.
 
 
3.
Vorberatung zum Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs "Erneuerbare Energien"
 
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, die vorgelegten und besprochenen Wirtschaftsplanansätze dem Gemeinderat zur Beschlussfassung.
 
 Beschluss:
Einstimmige Zustimmung zum Beschlussvorschlag.
 
 
4.
Bekanntgaben, Anfragen, Anregungen, Sonstiges
  
Beschluss:
Kein Beschluss.
 
 
Die Sitzungsunterlagen sind abrufbar unter www.dietenheim.de → Stadtpolitik → Ratsinformationssystem
 
 
Dietenheim, 24. Januar 2025
Christopher Eh, Bürgermeister
 

Hecken und Sträucher zurückschneiden! Meldung vom 09. August 2024

Gerade in Wohngebieten werden Hecken und Sträucher gerne als Sicht- und Lärmschutz angelegt. Das wuchernde Grün schützt vor unerwünschten Blicken und schafft Privatsphäre – darf allerdings nicht zu einer Gefahr für andere werden. Denn Bäume, Sträucher und Hecken können eine Gefahrenquelle für Fußgänger, Fahrradfahrer und den Autoverkehr sein, gerade wenn sie in Kurven, an Kreuzungen oder anderen unübersichtlichen Stellen die Sicht einschränken, Straßenschilder verdecken oder über das Grundstück hinaus in den Gehweg oder die Fahrbahn ragen.
Grundstücksbesitzer sollten daher darauf achten, dass die Bepflanzung ihres Grundstücks niemanden behindert oder die Verkehrssicherheit einschränkt. Das heißt, alle Bäume und Sträucher entlang der Grundstücksgrenzen müssen regelmäßig gestutzt und geschnitten werden: Über Geh- und Radwegen muss eine Höhe von mindestens 2,50 Metern, über Fahrbahnen eine Höhe von mindestens 4,5 Metern über dem Boden freigehalten werden (bebauungsplanrechtliche Vorschriften haben Vorrang).
 Daher ergeht an alle Grundstücksbesitzer, welche die Auslichtung noch nicht durchgeführt haben, die dringende Bitte, dies baldmöglichst nachzuholen. Die Nichtbeachtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße geahndet werden kann. Bei Schadensfällen infolge von Behinderung durch Grünanlagen können auch Schadenersatzforderungen gestellt werden. Straßenleuchten und Straßenschilder freischneidenIn einigen Fällen hat der üppige Bewuchs in den Hausgärten dazu geführt, dass Verkehrszeichen, Straßenlampen, Straßennamensschilder und Hausnummern eingewachsen sind. Die Grundstücksbesitzer bzw. Mieter bitten wir, die Lampen und Straßennamensschilder freizuschneiden. Von großer Bedeutung ist die gute Sichtbarkeit der Straßennamensschilder und Hausnummern. Gerade bei Not- und Rettungsfällen müssen auch im Eigeninteresse die Straßen und Häuser schnell auffindbar sein.

Müllsäcke nicht über den Rand stülpen Meldung vom 09. August 2024

Immer wieder kommt es vor, dass Restmülltonnen innen mit Müllsäcken oder ‑beuteln ausgekleidet und diese dann über den Rand der Tonne gestülpt werden. Solche Tonnen können vom Müllfahrzeug mit seiner Seitenladertechnik nicht geleert werden und werden vom Fahrer stehen gelassen.
Das Problem: Beim Aufnehmen der Tonnen werden die Tüten oft in den Greifarm eingeklemmt. Der Müll fällt dann nicht ins Müllfahrzeug, sondern verteilt sich beim   Wiederabsetzen der Tonne auf der Straße.
 
Die Lösung ist ganz einfach: Bitte die Tüten nach innen einschlagen, bevor die Tonne zur Leerung bereitgestellt wird. Dann klappt die Leerung reibungslos. 
 
 
                                            
                                                                       
Bitte Mülltüten nicht über den Rand der Tonne stülpen, sondern zur Leerung innen einschlagen . Sonst bekommt der Greifarm des Müllfahrzeugs (Bild unten) Probleme.
 
  

Gelber Sack - Angelegenheit des Dualen Systems Meldung vom 10. Juli 2024

Info zum "Gelben Sack"

Der Gelbe Sack für Verpackungen ist ein Entsorgungsangebot
der Privatwirtschaft (Duale System). Dieser Entsorgungsweg
ist bundesweit einheitlich über das Verpackungsgesetz
geregelt. Die regionalen Entsorungsunternehmen
werden direkt von den Dualen Systemen beauftragt und
arbeiten in eigener Verantwortung.
Im Alb-Donau-Kreis ist das Entsorgungsunternehmen Veolia
im Auftrag der Dualen Systeme für die Abfuhr der Gelben
Säcke verantwortlich. Ebenso für die Bereitstellung der gelben
Säcke.
Anregungen und Beschwerden bitte direkt an die Firma Veolia
mit ihrer Ulmer Niederlassung - erreichbar unter
Tel. 0800/0785600, E-Mail: de-ves-info-ulm@veolia.com

Ausweisdokument für mein Kind - Änderungen ab 01.01.2024 beachten! Meldung vom 04. Juni 2024

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert
werden.

Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ins Ausland ein eigenes Ausweisdokument.

Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der
Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig.

Bitte beachten Sie: Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich
innerhalb kurzer Zeit stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen
Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes
nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig.

In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder
Reisepass für Ihr Kind.

Bis zum 31. Dezember 2023 konnte man für Kinder unter zwölf Jahren einen Kinderreisepass
beantragen. Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis
zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.

Gebühren (Person unter 24 Jahre)
Personalausweis 22,80 €
Reisepass 37,50 €

Bearbeitungsdauer ab Antragstellung: ca. 3-5 Wochen

Zur Antragstellung wird benötigt:
- Aktuelles biometrisches Passbild
- Geburtsurkunde
- Bisheriges Ausweisdokument (falls vorhanden)
- Zustimmungserklärung der Eltern (bei alleinigem Sorgerecht -> Nachweis)
- Kind muss persönlich bei Antragstellung erscheinen
- Größe und Augenfarbe des Kindes

Geodaten aus dem Alb-Donau-Kreis für Bürgerinnen und Bürger frei verfügbar Meldung vom 22. Februar 2024

„ADOKA“ geht an den Start: Die Abkürzung steht für das neue Geo-Informationssystem „Der Alb-Donau-Kreis in Karten“ und bietet ab sofort allen Interessierten die Möglichkeit, Geodaten über den Alb-Donau-Kreis kostenfrei abzurufen. Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis stellt über das Online-Portal unterschiedliche Fachdaten in anschaulicher Weise zur Verfügung: So lassen sich unter anderem Bebauungspläne, Schulen, Radwege, Wanderwege und Zuständigkeitsbereiche des Landratsamtes in unterschiedlichen Maßstäben darstellen und kombinieren.
 
„Nutzerinnen und Nutzer können beispielsweise anhand der Flurstücksnummer nach einem Flurstück suchen und überprüfen, ob für dieses ein Bebauungsplan existiert. Wer ein Anliegen beispielsweise in den Bereichen Baurecht oder Naturschutz hat, kann ermitteln, welche Ansprechperson im Landratsamt für die betroffene Stadt oder Gemeinde zuständig ist. Und mit einem Klick kann man nachschauen, welche Schulen es in seinem Einzugsbereich gibt“, sagt Wolfgang Koller, Leiter des Fachdienstes Ländlicher Raum, Kreisentwicklung, der das Portal entwickelt hat. „ADOKA macht vorhandene Geoinformationen öffentlich für alle verfügbar und ist ein einfaches und praktisches Recherchetool für Bürgerinnen und Bürger.“
 
Auf dem Portal stehen den Nutzerinnen und Nutzern auf allen Themenkarten Messwerkzeuge zur Verfügung, zusätzlich ermöglicht es den schnellen Druck individueller Karten. Für „ADOKA“ werden die Daten aus dem Geo-Informationssystem genutzt, das der Fachdienst Ländlicher Raum, Kreisentwicklung seit einigen Jahren für das gesamte Landratsamt betreut. Geobasisinformationen wie die Amtliche Liegenschaftskarte, topografische Karten sowie Luft- und Satellitenbilder bilden hierbei die Grundlage für weitere fachspezifische Kataster und für die Aufbereitung thematischer Karten. Es ist geplant, weitere Datensätze schrittweise zu ergänzen und der Öffentlichkeit online zur Verfügung zu stellen.
 
Das Online-Portal "ADOKA" ist auf der Homepage des Landratsamtes unter www.alb-donau-kreis.de/adoka zu finden.
 

Tonnen müssen am Abholtag ab 6 Uhr bereitstehen Meldung vom 24. Januar 2024

Bis 6 Uhr müssen die Mülltonnen wie auch die Gelben Säcke am Abfuhrtag bereitgestellt werden. Diese Regelung gilt schon immer und ist in der Abfallwirtschaftssatzung so festgelegt.
Die Touren der Müllabfuhr beginnen um 6 Uhr und werden zügig abgearbeitet. Immer wieder werden Touren auch vom Abfuhrunternehmen umgestellt, um effizienter arbeiten zu können. Unter anderem in Regglisweiler wurden in der Folge Tonnen zu spät bereitgestellt und konnten nicht mitgenommen werden.
Empfehlung daher: Die Abfalltonnen und die Gelben Säcke schon am Vorabend rausstellen beziehungsweise bereitlegen. Das ist erlaubt und erwünscht und erspart unliebsame Überraschungen, wenn Touren geändert werden.

Ansprechpartner für die Abfallentsorgung Meldung vom 24. Januar 2024

Die Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis ist für den Großteil der Abfallentsorgung zuständig – aber nicht für alles. Manche Bereiche wurden vom Gesetzgeber der Privatwirtschaft zugeteilt, insbesondere der Gelbe Sack und die Blaue Tonne. Für sie gibt es für Fragen und Reklamationen eigene Ansprechpartner. Darüber hier ein Überblick:
 
Restmüll, Biomüll, Sperrmüll:
Kundenservice der Abfallwirtschaft, Tel. 0731/185-3333 (Mo-Fr 8-18 Uhr),
E-Mail: kundenservice@aw-adk.de   
 
Gelber Sack:
Fa. Veolia, Tel. 0800 0785600,
E-Mail: de-ves-info-ulm@veolia.com
 
Blaue Tonne:
Fa. Knittel, Vöhringen
Telefon 0 73 06 / 96 16-0
E-Mail: info@knittel-entsorgung.de
www.knittel-entsorgung.de


Entsorgungszentren, Wertstoffhöfe, Grüngut-Sammelplätze:
Kundenservice der Abfallwirtschaft, Tel. 0731/185-3333 (Mo-Fr 8-18 Uhr),
E-Mail: kundenservice@aw-adk.de   
 
Problemstoffsammlung und Grüngutabfuhr:
Kundenservice der Abfallwirtschaft, Tel. 0731/185-3333 (Mo-Fr 8-18 Uhr),
E-Mail: kundenservice@aw-adk.de    
 
Anmeldung Sperrmüll und Behältertausch:
Kundenservice der Abfallwirtschaft, Tel. 0731/185-3333 (Mo-Fr 8-18 Uhr),
Bürgerportal unter www.aw-adk.de > Kunden-Login
 


Keine Folien in die Biotonne auch „biologisch abbaubar“ ist nicht mehr zulässig Meldung vom 16. Januar 2024

Seit Jahresbeginn sind Biomüll-Tüten aus sogenannter Biofolie nicht mehr in der Biotonne erlaubt – auch nicht, wenn sie als „biologisch abbaubar“ oder „aus nachwachsenden Rohstoffen“ deklariert sind. Die Abfallwirtschaftssatzung des Alb-Donau-Kreises wurde vom Kreistag entsprechend geändert.    
 
Hintergrund: Die sogenannten BAW-Beutel (aus biologisch abbaubaren Werkstoffen) sind zwar laut Bioabfallverordnung des Landes noch zulässig. In der Praxis bereiten sie jedoch große Probleme in den Bioabfall-Vergärungsanlagen, weshalb immer mehr Kommunen ihre Verwendung in der Biotonne nicht mehr erlauben. Seit 1.1.24 zählt auch der Alb-Donau-Kreis dazu.
 
Die Folien können bei der Störstoffentfernung in der Vergärungsanlage nicht von normalem Plastik unterschieden werden. Mit solchen Folien im Biomüll gehen die Anlagen auf zwei Arten um. Entweder sie werden stark zerkleinert, was zu Mikroplastik im Produkt führen kann. Oder sie werden nur grob angerissen und als Störstoff abgesondert – dann landen sie, oft mitsamt ihrem Inhalt, in der Verbrennung. Diesen Effekt gibt es bei jeder Folie, egal ob biologisch abbaubar oder nicht.       
 
Wenn die Folie nicht abgesondert wird und im Bioabfall bleibt, ergibt sich das nächste Problem: Während der kurzen Verweilzeit in der Vergärungsanlage können auch „biologisch abbaubare“ Biobeutel nicht abgebaut werden, vielmehr sind diese Beutel nur unter Laborbedingungen kompostierbar. Das verschlechtert die Qualität des Endprodukts. Ziel ist aber die Herstellung von hochwertigem Gütekompost.     
 
Daher empfehlen wir die Verwendung von Papiertüten. Sie gibt es preisgünstig im Handel und auch bei den Discountern. Reißfeste Papiertüten für Biomüll sind aus speziellem Papier, das sich in den Kompostwerken problemlos zersetzt. Zeitungspapier, Bäckertüten o.ä. sind natürlich ebenfalls geeignet.