Aktuelles

Beispielbild Aktuelles

Anstehende Baumaßnahmen im Kalenderjahr 2026: Meldung vom 30. März 2026

Im beigefügten Übersichtsplan sind die geplanten Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Stadt ersichtlich. Erste kleinere verkehrliche Einschränkungen wird es ab den Osterferien geben (30.03.2026). Ab dieser Woche wird mit den Arbeiten an der Königstraße (Sanierung 4. Bauabschnitt ab der Höhe Lindenstraße/C-H.-Müller-Str.) und im NBG „Hinter den Gärten“ (südlich der Kindergärten St. Josef und St. Martin) begonnen. An der Königstraße wird es eine halbseitige Sperrung mit Ampelverkehr in den ersten Bauphasen geben. Im Promenadeweg wird es auf Höhe des Neubaugebiets für etwa 1,5 Monate eine Vollsperrung für den Kfz-Verkehr geben. Für Fußgänger ist der Promenadeweg jederzeit nutzbar (an der Ostseite bleibt der Gehweg geöffnet). Wir bitten um Verständnis für die Einschränkungen während der Bauphase. Über den Baufortschritt halten wir Sie auf dem Laufenden

Energieberatung im Rathaus Meldung vom 25. März 2026

C.H.A.M. Konzert am 8. Mai Meldung vom 25. März 2026

Pfingsferienspaß jetzt anmelden! Meldung vom 25. März 2026

Liebe Kinder, liebe Eltern,
wie alle Jahre wieder kommt der Pfingstferienspaß, der im Rahmen der städt. Jugendsozialarbeit stattfindet. Wir laden Euch herzlich zu unserer kreativen, bunten und spannenden Aktionswoche ein!
Wer? Schüler und Schülerinnen aus Dietenheim & Regglisweiler zwischen 6 und 16 Jahre
Wann? Dienstag, 26.05. bis Freitag, 29.05.2026
Uhrzeit? Dienstag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr oder 8 bis 16 Uhr (verlängerter Freitag ab 5 Anmeldungen)
Treffpunkt? Am Jugendhaus in Dietenheim, Pfarrer-Debler-Str. 8
Gemeinsam wird experimentiert, gespielt und mit allen Sinnen die Natur entdeckt. Aber auch das Glück kommt dieses Jahr nicht zu kurz. Natürlich ist auch Zeit für Freispiel und Pausen. Mittags gibt es eine warme Mahlzeit mit Getränken (Wasser). Mit der Anmeldebestätigung bekommen Sie den Speiseplan zugesendet. Wenn das Mittagessen nicht gewünscht ist, geben Sie dies bitte im Anmeldeformular an und geben Ihrem Kind entsprechend einen Imbiss für die Mittagszeit mit.
Die Anmeldung kann für jeden Tag einzeln oder als ganze Woche erfolgen! Bitte kreuzen Sie in dem Anmeldeformular die Tage an, an denen Ihr Kind kommt. Beim Pfingstferienspaß kostet der Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag (ganzer Tag) jeweils 25 € und der halbe Freitag 17 €. Die ganze Woche liegt bei 82 €. Das zweite Kind zahlt 50 %, das dritte und jedes weitere Kind sind frei. Die Teilnehmerplätze sind begrenzt. Bei mehr Anmeldungen entscheidet das Los.
Programm:

Dienstag – Kreatives Experimentieren – spannende Experimente erwarten dich

Mittwoch – Werk und Kreativtag – werde kreativ mit unterschiedlichen Werkstoffen

Donnerstag – Natur und Waldtag – Wald erleben mit allen Sinnen

Freitagvormittag – Glückstag – alles rund ums Thema Glück

Freitagnachmittag – Freispiel
Bitte geben Sie Ihrem Kind Sonnenschutz, wetterfeste Kleidung, eine gefüllte Trinkflasche und ein kleines Vesper mit. Sollte Ihr Kind am Freitag ganztags angemeldet sein, braucht es für die Mittagspause eine ausreichende Brotzeit, da die Mensa geschlossen ist. Für die Anmeldung nutzen Sie bitte das Formular und werfen es im Jugendhaus, im Rathaus Dietenheim oder in der Ortsverwaltung Regglisweiler in den Briefkasten oder senden Sie es uns per E-Mail an: jugendhaus@dietenheim.de. Anmeldeschluss ist der 03.05.2026. Sie erhalten von uns eine Anmeldebestätigung frühestens ab dem 05.05.2026. Bezahlen können Sie am 12.05. im Jugendhaus Dietenheim zwischen 15:00 & 19:00 Uhr oder am 13.05. im Bürgerhaus Regglisweiler zwischen 16:00 & 18:00 Uhr. Bitte bringen Sie das Geld passend in Bar mit. Bei Fragen können Sie sich gerne bei uns melden unter der Nummer: 07347 9696-1240.
Wir freuen uns auf Euch, liebe Kinder!
Liebe Grüße vom Jugendhaus-Team Anna, Diana, Dilara und Jochen
Anmeldung (pro Kind 1 Anmeldung verwenden) (Bitte im Jugendhaus, im Rathaus Dietenheim oder Ortsverwaltung Regglisweiler in den Briefkasten werfen oder per E-Mail an: jugendhaus@dietenheim.de )
Hiermit melde ich mein/unser Kind verbindlich zum „Pfingstferienspaß 2026“ an:
Vorname: …………………………………………………. Name: ………………………..…………………..……………
Geburtsdatum: ……………………………………… 1.  / 2.  / 3. & weitere Kind/er 
Straße/Nr.: ……………………………………………………………… Wohnort: …………..………………………………
Notfallnummer/Handy und E-Mail: ………………………………………………………………………………………..………….
Allergien, Krankheiten, Medikamente: …………………………………………………..……………..…..………….
………………………………………………………………………………….………………….….
Warmes Mittagessen:  Ja  Nein
Wählbare Wochentage:  Dienstag  Mittwoch  Donnerstag  Freitag 8-13 Uhr  Freitag 8-16 Uhr (findet statt bei 5 Anmeldungen)
 ganze Woche (Freitag bis 13 Uhr)  ganze Woche (Freitag bis 16 Uhr)
…………………………………………………………………………………………………. Datum und Unterschrift des/der Sorgeberechtigten
Datenschutz und Fotografie:

Ich bin damit einverstanden, dass mein Sohn/meine Tochter teilnimmt.

Ich bin damit einverstanden, dass die Daten des Kindes und meine Daten elektronisch gespeichert werden (nur bis längstens 4 Wochen nach der Veranstaltung).

Ich habe eine Familienhaftpflichtversicherung für mein Kind (bei evtl. Sachbeschädigung).

Mir ist bewusst, dass keinerlei Haftung für sämtliche Gegenstände und Geld übernommen wird.

Ich habe die Datenschutzerklärung (https://dietenheim.ferienprogramm-online.de/) zur Kenntnis genommen.
Während des Ferienspaßes werden Fotos von den teilnehmenden Kindern angefertigt. Diese werden im Sinne der personenbezogenen geschützten Daten gespeichert und längerfristig für archivarische Zwecke der Dokumentation der Stadtverwaltung Dietenheim aufbewahrt. Wir sichern Ihnen zu, die personenbezogenen Fotos vertraulich zu behandeln.
Ich/Wir erklären uns/mich mit der Veröffentlichung von Fotos in der Presse bzw. auf der Homepage der Stadt Dietenheim  einverstanden  nicht einverstanden.
…………………………………………………………………………………………………. Datum und Unterschrift des/der Sorgeberechtigten

Aufstellung eines Bebauungsplans Meldung vom 25. März 2026

STADT DIETENHEIMGEMARKUNG REGGLISWEILERALB-DONAU-KREIS Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „PV Freiflächenanlage Gemeindeäcker“ in Dietenheim-Regglisweiler sowie frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
 
Der Gemeinderat der Stadt Dietenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.03.2026 beschlossen, den Bebauungsplan „PV Freiflächenanlage Gemeindeäcker“ in Dietenheim-Regglisweiler nach § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 der Landesbauordnung in Verbindung mit § 2 BauGB aufzustellen. Das Plangebiet liegt im Stadtteil Regglisweiler der Stadt Dietenheim und befindet sich westlich des Stadtteiles an der K 7418 Richtung Weihungszell. Der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates wird hiermit nach § 2 Abs. 1 des BauGB
öffentlich bekannt gemacht.
 Für den Planbereich ist der Lageplan des Ingenieurbüros Wassermüller Ulm GmbH vom 23.03.2026 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt: Lageplan „PV Freiflächenanlage Gemeindeäcker“ vom 23.03.2026, unmaßstäblich, genordet 
Ziel und Zweck der Planung:
 
Auf den Grundstücken Flurstücks-Nummern 765, 766, 767, 770, 772, 773, 780, 781 und einem Teil von Flst. 610 westlich des Ortsteiles Regglisweiler, Stadt Dietenheim ist der Bau einer Agri-Photovoltaik-Anlage zur Erzeugung von Strom aus natürlicher Sonnenstrahlungsenergie sowie Stromspeicherung beabsichtigt. Dadurch wird gleichzeitig weiterhin eine landwirtschaftliche
Nutzung möglich und die Fläche geht der Landwirtschaft nicht verloren. Die Stadt Dietenheim möchte mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für dieses Vorhaben einen Beitrag zum erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energien leisten. Die Umsetzung soll durch einen privaten Vorhabenträger erfolgen.
Die Anlage weist eine geschätzte maximale Wirkleistung von ca. 4.200 MW, in Ost-West-
Ausrichtung, auf. Mit der Anlage können etwa 1.000 Haushalte versorgt werden.
 Durch den Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen für eine Agri-Photovoltaik-Anlage
geschaffen werden. Damit wird dem Klimaschutzzielen Rechnung getragen sowie mehr
Unabhängigkeit gegenüber anderen Staaten und fossilen Rohstoffen erreicht. Dies ist insbesondere aufgrund aktueller Krisen von enormer Bedeutung. Aus diesem Grund liegen die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie der dazugehörigen Nebenanlagen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit.
 Mit der Ausweisung eines Sondergebietes für eine PV-Anlage soll die kurzfristige Bebauung von ca. 9 ha bisher landwirtschaftlicher Nutzfläche ermöglicht werden. Die Anbindung kann über
asphaltierte Wirtschaftswege erfolgen.
 Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wird der Bebauungsplan „PV Frei-flächenanlage Gemeindeäcker“ aufgestellt. Das Plangebiet entwickelt sich nicht aus dem aktuellen Flächennutzungsplan. Dieser wird im Parallelverfahren geändert. Im Laufe des Verfahrens wird ein Umweltbericht und ein Artenschutzgutachten erstellt. Die Ergebnisse werden in den Bebauungsplan eingearbeitet. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungDer Vorentwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften i. d. F. vom 23.03.2026 einschließlich der Begründung werden
im Internet über die Homepage der Stadt Dietenheim (https://www.dietenheim.de/startseite/rathaus+dietenheim/oeffentliche+bekanntmachungen.html)
 
von Montag, 13.04.2026 bis einschließlich Freitag, 15.05.2026 veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen zeitgleichim Rathaus der Stadt Dietenheim, Königstraße 63, 89165 Dietenheimin Papierform öffentlich ausgelegt.Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Nach Möglichkeit sollen Stellungnahmen elektronisch an folgende Adresse des Ingenieurbüros Wassermüller Ulm GmbH übermittelt werden: bauleitplanung@wassermueller.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Bürgermeisteramt Dietenheim, den 26.03.2026 Christopher Eh, Bürgermeister 

Allgemeinverfügung über ein Verbot von Treffen der Autotuning- und Autoposer-Szene im Stadtgebiet Dietenheim: Meldung vom 25. März 2026

Öffentliche Bekanntmachung
 
Die Stadt Dietenheim erlässt als zuständige Ortspolizeibehörde gemäß den §§ 1, 3 Polizeigesetz des Landes Baden-Württemberg (PolG) folgende 
Allgemeinverfügung über ein Verbot von Treffen der Autotuning- und Autoposer-Szeneim Stadtgebiet Dietenheim: 
Jedwede Treffen der Autotuning- und Autoposer-Szene (PTE-Szene) werden im Stadtgebiet Dietenheim inkl. aller Stadtteile auf öffentlichem und privatem Raum im Zeitraum vom 03.04.2026 ab 06:00 Uhr bis zum 05.04.2026 um 6:00 Uhr untersagt.
Die Allgemeinverfügung wurde am 24.03.2026 auf der Homepage der Stadt Dietenheim www.dietenheim.de unter „öffentliche Bekanntgaben“ öffentlich bekannt gemacht. Dietenheim, den 24.03.2026
Christopher Eh, Bürgermeister

Leben retten hat Style: Jetzt Haltung zeigen und Blut spenden Meldung vom 19. März 2026

Die Blutspende ist mehr als eine gute Tat: Sie ist Ausdruck von Haltung und Verantwortung. Die neue Marketingkampagne „Leben retten hat Style“ macht deutlich, dass echter Style nicht nur äußerlich sichtbar ist, sondern sich vor allem in der eigenen Haltung widerspiegelt: sich einzusetzen, Blut zu spenden und Leben zu retten. Jede einzelne Blutspende ist lebenswichtig! Allein in Hessen und Baden-Württemberg werden täglich rund 3.000 Spenden benötigt, um verletzten oder erkrankten Menschen zu helfen. Damit dieser Bedarf gedeckt wird, braucht es Menschen, die Verantwortung übernehmen. Unverzichtbar – besonders für die Krebstherapie Oft wird irrtümlich angenommen, dass Blutspenden hauptsächlich für Schwerverletzte mit hohem Blutverlust Verwendung finden. Aber das ist gar nicht das größte Einsatzgebiet: Rund 19% aller Blutspenden werden für die Behandlung von Krebspatient*innen verwendet. Durch die Krebserkrankung selbst bzw. die Therapie kann ein Mangel an roten Blutzellen sowie Blutplättchen entstehen. Zum Ausgleich sind häufig Bluttransfusionen im Rahmen langwieriger Krebsbehandlungen nötig.Leben retten hat Style: Blutspenden steht jedem „Blutspenden ist mehr als eine gute Tat – es ist ein sichtbares Zeichen von Haltung. Mit unserer neuen Kampagne ‚Leben retten hat Style‘ zeigen wir, dass gesellschaftliches Engagement modern, angesagt und absolut relevant ist. Wer spendet, übernimmt Verantwortung – und kann mit nur einer Spende bis zu drei Leben retten“, bekräftigt Nora Löhlein, Pressesprecherin des DRK Blutspendedienstes Baden-Württemberg – Hessen. Weitere Informationen rund um das Thema Blutspende und alle Termine unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei unter 0800 11 949 11. Mehr erfahren unter lebenrettenhatstyle.de    NÄCHSTER TERMIN in 89165 DIETENHEIM
  
Mittwoch, dem 01.04.2026
von 15:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Stadthalle, Pfarrer-Debler-Str.
Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine

Mähroboter: Gefahr für Igel und andere Kleintiere Meldung vom 19. März 2026

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, der Frühling ist da und viele Mähroboter sind wieder im Einsatz. Was praktisch für uns ist, wird leider oft zur tödlichen Falle für Igel und andere Kleintiere. Die Stadt Dietenheim möchte Sie deshalb bitten, beim Einsatz Ihres Mähroboters auf unsere heimischen Wildtiere Rücksicht zu nehmen. Warum sind Igel besonders gefährdet?Igel sind nachtaktiv und gehen erst in der Dämmerung auf Nahrungssuche. Wenn sie auf einen Mähroboter treffen, flüchten sie nicht – sie rollen sich ein und bleiben liegen. Das ist ihr natürlicher Schutzreflex. Leider erkennen die meisten Mähroboter die zusammengerollten Tiere nicht als Hindernis und überfahren sie. Die Folgen sind oft tödlich: Tiefe Schnittwunden, schwere Verletzungen oder amputierte Gliedmaßen. Viele verletzte Igel verkriechen sich dann unbemerkt und sterben qualvoll.Das Veterinäramt und das Amt für Forst und Naturschutz im Landratsamt Alb-Donau-Kreis melden seit Jahren steigende Zahlen verletzter Igel. Studien zeigen: Fast die Hälfte der verletzten Tiere stirbt an den Folgen. Besonders gefährlich ist der Betrieb in der Dämmerung und nachts. Igel sind geschützt und nützlichIgel stehen unter Naturschutz und ihre Bestände gehen leider immer weiter zurück. Dabei sind sie richtig nützliche Gartenhelfer: Sie fressen Schnecken, Käfer und andere Schädlinge. Mit ein paar einfachen Maßnahmen können Sie Ihren Garten igelfreundlich gestalten und gleichzeitig von ihren Diensten profitieren. So schützen Sie Igel und andere Tiere:  Nur tagsüber mähen: Schalten Sie Ihren Mähroboter nur tagsüber ein und lassen Sie ihn spätestens bei Einbruch der Dämmerung aus. Igel sind nachts unterwegs! Garten vorher kontrollieren: Schauen Sie vor jedem Mähen unter Büschen und Hecken nach, ob sich Tiere im Garten aufhalten. Muss es wirklich ein Mähroboter sein? Überlegen Sie, ob nicht auch ein normaler Rasenmäher oder eine Sense ausreicht. Das ist tierfreundlicher und oft auch umweltschonender. Wilde Ecken zulassen: Lassen Sie Bereiche mit hohem Gras, Laubhaufen oder Totholz stehen. Das sind wichtige Rückzugsorte für Igel und andere Kleintiere. Natürlich gärtnern: Verzichten Sie auf Gift und Schneckenkorn. Schaffen Sie stattdessen naturnahe Bereiche – Igel werden es Ihnen mit weniger Schnecken danken!
 Verletzte Igel gefunden?Wenn Sie einen verletzten Igel finden, können Sie sich an den Igelhilfeverein e.V. wenden (www.igelhilfeverein.de) oder eine örtliche Igel-Auffangstation kontaktieren. Gemeinsam für unsere NaturWir bitten Sie herzlich um Ihre Mithilfe beim Schutz unserer heimischen Tierwelt. Jeder Beitrag zählt! Mit ein wenig Rücksicht können wir gemeinsam dafür sorgen, dass Igel und andere Kleintiere in Dietenheim eine Zukunft haben. Ihre Stadtverwaltung Dietenheim

Öffentliche Bekanntmachung von Satzungen Meldung vom 19. März 2026

Der Gemeinderat der Stadt Dietenheim hat am 23.02.2026 folgende Satzungen beschlossen:
Haushaltssatzung der Stadt Dietenheim für das Haushaltsjahr 2026 Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes „Wasserversorgung Dietenheim“ für das Wirtschaftsjahr 2026 Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes „Erneuerbare Energien“ Dietenheim für das Wirtschaftsjahr 2026
 
Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat mit Erlass vom 11.03.2026 Az 04-902.41/Dietenheim die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 23.02.2026 beschlossenen Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 und den Wirtschaftsplänen 2026 für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Erneuerbare Energien (§ 81 GemO) bestätigt.Die Satzungen wurden am 19.03.2026 auf der Homepage der Stadt Dietenheim www.dietenheim.de öffentlich bekannt gemacht.Der Haushaltsplan 2026 der Stadt Dietenheim mit Wirtschaftsplan 2026 „Wasserversorgung Dietenheim“ und Wirtschaftsplan 2026 “Erneuerbare Energien“ werden gemäß § 81 GemO in der Zeit vom 23.März 2026 bis einschließlich 31. März 2026 bei der Stadtverwaltung Dietenheim, Königstraße 63, Zimmer 110, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Dietenheim, den 1.03.2026
Christopher Eh, Bürgermeister

Verbrennung von pflanzlichen Abfällen Meldung vom 19. März 2026

Das Ortspolizeibehörde der Stadt Dietenheim weist in Abstimmung mit der Feuerwehr darauf hin, dass das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen, insbesondere von Reisig, Baum- und Strauchschnitt, nur unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist. Privaten Gärtnern und/oder Grundstücksbesitzern ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen grundsätzlich nicht gestattet. Diese haben die pflanzlichen Abfälle entweder zu kompostieren oder über die Bioabfalltonne bzw. über Recyclinghöfe bzw. Entsorgungszentren zu entsorgen. Eine Verbrennung ist nur für Land- und Forstwirte zugelassen. Auf Grund der Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen vom 30.04.1974 (GBl. S.187), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.02.1996 (GBl.S.116) dürfen gemäß § 2 der Verordnung (Landwirtschaftliche Abfälle und Gartenabfälle) pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen, im Rahmen der Nutzung dieser Grundstücke dort durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen und Kompostieren beseitigt werden.   Dabei dürfen keine Geruchsbelästigungen auftreten. Die o. g. Abfälle dürfen in Gebieten im Sinne von § 35 des BauGB (im Außenbereich) auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, verbrannt werden, soweit sie aus landbautechnischen Gründen oder wegen ihrer Beschaffenheit nicht in den Boden eingearbeitet werden können. Sie müssen zur Verbrennung so weit wie möglich zu Haufen oder Schwaden zusammengefasst werden; flächenartiges Abbrennen ist unzulässig.   Die Abfälle müssen so trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen. Der Verbrennungsvorgang ist, etwa durch Pflügen eines Randstreifens, so zu steuern, dass das Feuer ständig unter Kontrolle gehalten werden kann, und dass durch Rauchentwicklung keine Verkehrsbehinderung und keine erheblichen Belästigungen sowie kein gefahrbringender Funkenflug entstehen. Insbesondere zu beachten sind folgende Mindestabstände 100 m von Landes- und Kreisstraßen 100 m zu Wald (§ 41 Abs. 1 LWaldG), 30 m zu eigenem Waldbesitz (§ 41, Abs. 2 Nr. 1d LWaldG) 50 m von Gebäuden und Baumbeständen.   Im Bereich der Wohnbebauung ist das Verbrennen von Gartenabfällen grundsätzlich untersagt . Diese Einschränkung dient dem Schutz der Bevölkerung vor Rauch- und Geruchsbelästigungen sowie der Vermeidung von Gefahren durch Funkenflug und unkontrollierte Feuerentwicklung. Außerhalb der Wohngebiete ist eine Verbrennung nur nach vorheriger und schriftlicher Anmeldung (mind. 3 Tage vorher) bei der Ortspolizeibehörde der Stadt Dietenheim zulässig. Die Anmeldung ist zwingend erforderlich, um Fehlalarme zu vermeiden und einen unnötigen Einsatz der Feuerwehr auszuschließen. Wird ein Feuer nicht angemeldet und hierdurch ein Feuerwehreinsatz ausgelöst, müssen grundsätzlich dem Verursacher die entstandenen Kosten gemäß der Feuerwehrkostenersatzsatzung in Rechnung gestellt werden. Die Anzeige muss folgenden Inhalt haben: Was soll verbrannt werden Wann (genaue Uhrzeit von - bis), soll verbrannt werden Den genauen Ort mit Flur oder Flurstück Nummer, wo die pflanzlichen Abfälle verbrannt werden Name und die Erreichbarkeit des Verantwortlichen Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Feuer stets unter ständiger Aufsicht zu halten ist, nur bei geeigneter Witterung (kein starker Wind und keine Waldbrandgefahr) in der Zeit zwischen Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang bestehen dürfen und nach Abschluss der Verbrennung vollständig zu löschen sind, d.h. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle vollständig erloschen sein. Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle können laut Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Bußgelder nach sich ziehen, die bis zu 100.000 € erreichen können. den entsprechenden Antrag finden Sie hier  (147,3 KB )
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öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 23.03.2026 Meldung vom 19. März 2026

Sitzung d e s G e m e i n d e r a t s
Am Montag, 23. März 2026, um 18:00 Uhr findet eine
ö f f e n t l i c h e Sitzung des Gemeinderats
im Sitzungssaal der Stadt Dietenheim, Königstraße 59, Eingang Gaststätte Rose,
89165 Dietenheim
statt, wozu die Bevölkerung herzlich eingeladen ist.
Tagesordnung:
1. Fragen der Einwohner
2. Berichte der Sozialen Dienste
3. Baugesuch: Erweiterung der Verkaufsfläche, Bgm.-Widmann-Straße 13-15,
Flst. 3356
4. Baugesuch, Umnutzung Pferdestall, Pferdeboxen, Roundpen in eine gewerbliche
Lagerfläche, Flst. 508, 527, 528
5. Stellungnahme zu Baugesuchen
6. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
für das Gebiet "PV Freiflächenanlage Gemeindeäcker" in Dietenheim-Regglisweiler
- Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes
- Aufstellungsbeschluss der örtlichen Bauvorschriften
- Billigung des Vorentwurfes
7. Konzeptvergabe von Bauplätzen im Baugebiet "Hinter den Gärten I" in Dietenheim
- Festlegung der Vergaberichtlinie
- Abstimmung der Mitglieder in der Bewertungskommission
8. Übersichtspräsentation Bauprojekte - laufende und anstehende Baumaßnahmen
im Hoch- und Tiefbaubereich 2026
9. Vergabe von Bauleistungen: Abbrucharbeiten im Sanierungsgebiet "Stadtkern
III"
10. Straßenunterhaltungsmaßnahmen 2026-2027 - Verlängerung des Rahmenvertrags
11. Bekanntgabe: Vergebene Aufträge nach VOB und UVgO
12. Bekanntgaben, Anfragen, Anregungen, Sonstiges

Christopher Eh
Bürgermeister 
Die Beratungsunterlagen liegen im Rathaus beim Hauptamt, 1. Stock, Zimmer 104
und während der Sitzung, zur Einsicht auf. Die Beratungsunterlagen und ein anschließendes
Ergebnisprotokoll sind im Internet unter www.dietenheim.de > Stadtpolitik >
Ratsinformationssystem öffentlich für alle Bürger abrufbar.

Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 23.02. in Regglisweiler Meldung vom 19. Februar 2026

Sitzung d e s G e m e i n d e r a t s
Am Montag, 23. Februar 2026, um 19:00 Uhr findet eine
ö f f e n t l i c h e Sitzung des Gemeinderats
im Bürgerhaus Regglisweiler, Herrenweiher 2, 89165 Dietenheim
statt, wozu die Bevölkerung herzlich eingeladen ist.

Tagesordnung:
1. Fragen der Einwohner
2. Sanierungsgebiet "Ortsmitte Regglisweiler"
    - Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur förmlichen Festlegung
     des Sanierungsgebiets „Ortsmitte Regglisweiler“ in Dietenheim
   - Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung kommunaler Bewilligungsrichtlinien
     der Stadt Dietenheim für die Förderung von Privatmaßnahmen
     im Sanierungsgebiet „Ortsmitte Regglisweiler“
3. Bericht der NetzeBW für die Stadt Dietenheim (Netzdialog)
4. Verabschiedung des Haushaltsplanes 2026 der Stadt Dietenheim
5. Verabschiedung des Wirtschaftsplanes 2026 des Eigenbetriebs "Wasserversorgung
    Dietenheim"
6. Verabschiedung des Wirtschaftsplanes 2026 des Eigenbetriebs "Erneuerbare
    Energien"
7. Stellungnahme zu Baugesuchen
8. 3. Änderung des Bebauungsplans "Gießen Süd-West" und örtliche Bauvorschriften
   - Satzungsbeschluss
9. Bebauungsplan "Nesselbosch II" und örtliche Bauvorschriften für den Bebauungsplan
    "Nesselbosch II" - Satzungsbeschluss
10. Jahresstatistik 2025
11. Bekanntgaben, Anfragen, Anregungen, Sonstiges

Christopher Eh
Bürgermeister

Die Beratungsunterlagen liegen im Rathaus beim Hauptamt, 1. Stock, Zimmer 104
und während der Sitzung, zur Einsicht auf. Die Beratungsunterlagen und ein anschließendes
Ergebnisprotokoll sind im Internet unter www.dietenheim.de > Stadtpolitik >
Ratsinformationssystem öffentlich für alle Bürger abrufbar.

Neue Webseite der gemeinsamen Zulassungsstelle online Meldung vom 05. Februar 2026

Die gemeinsame Zulassungsstelle der Stadt Ulm und des Alb-Donau-Kreises hat ihre Internetpräsenz neu gestaltet. Seit dem 21. Januar ist die überarbeitete Webseite unter www.zulassung-ulm.de online. Ziel des Relaunchs ist es, Bürgerinnen und Bürgern einen zeitgemäßen, übersichtlichen und serviceorientierten Zugang zu Informationen und Online-Angeboten rund um die Kfz-Zulassung zu bieten.
Damit leistet die neue Internetpräsenz einen wichtigen Beitrag, um Behördengänge besser vorzubereiten und in vielen Fällen sogar ganz zu vermeiden.
 
Ein besonderer Fokus liegt auf den medienbruchfreien, digitalen Services von i-Kfz. Über diese Online-Angebote können zahlreiche Zulassungsvorgänge bequem von zu Hause aus erledigt werden – unabhängig von Öffnungszeiten und ohne persönlichen Termin vor Ort. Dazu zählen unter anderem An-, Ab- und Ummeldungen von Fahrzeugen sowie weitere standardisierte Verfahren. Die neue Webseite bündelt diese Angebote übersichtlich und erläutert verständlich die jeweiligen Voraussetzungen und Abläufe.
 
Mit dem Ausbau der Online-Services verfolgen die Stadt Ulm und der Alb-Donau-Kreis das Ziel, Verwaltungsleistungen kontinuierlich zu modernisieren und den Zugang zur Kfz-Zulassung weiter zu vereinfachen. Die neue Internetpräsenz bildet dafür eine zentrale Grundlage und kann künftig schrittweise um weitere digitale Funktionen wie etwa einen Chatbot ergänzt werden.
 
Hintergrundinformation:
Die gemeinsame Zulassungsstelle der Stadt Ulm und des Alb-Donau-Kreises besteht seit dem Jahr 2011 und war die erste ihrer Art in Baden-Württemberg. Sie wird seitdem in enger interkommunaler Zusammenarbeit betrieben. Beide Verwaltungen tragen die Verantwortung gleichermaßen, stellen Personal paritätisch und bewältigen sämtliche Aufgaben gemeinsam.

Der Ehrentag. Für dich. Für uns. Für alle. Meldung vom 27. Januar 2026

Der Tag des Grundgesetzes am 23. Mai erinnert jährlich an die Werte, die unser Zusammenleben tragen: Freiheit, Demokratie und Menschwürde – und nicht zuletzt das Ehrenamt, das in unserem Land eine tragende Säule des gesellschaftlichen Zusammenhalts bildet.
Der Bundespräsident hat in seinem Brief zum Ehrentag am 23. Mai 2026 alle Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, sich am ersten deutschlandweiten Mitmachtag zu beteiligen. Anlass ist der 77. Geburtstag des Grundgesetzes, das als Grundlage für Freiheit, Frieden und Demokratie gefeiert wird. Der Ehrentag steht unter dem Motto „Für dich. Für uns. Für alle.“ und soll das freiwillige Engagement und die Mitmenschlichkeit in den Mittelpunkt stellen.
Der Bundespräsident betont, dass Demokratie vom Mitmachen lebt und jeder Einzelne einen Beitrag leisten kann – unabhängig davon, wie viel Zeit oder welche Talente er oder sie einbringt. Engagement ist nicht nur Einsatz, sondern auch Begegnung, Gemeinschaft und Freude. Ziel ist es, möglichst viele Menschen zu motivieren, sich für andere einzusetzen und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.
Der Ehrentag soll ein Anfang sein, um neue Begegnungen und Engagement zu fördern, und lädt alle – ob Vereine, Unternehmen, Kommunen oder Privatpersonen – ein, eigene Aktionen zu planen und sich zu beteiligen. Der Bundespräsident dankt allen Engagierten und ruft dazu auf, gemeinsam das Land ein Stück besser zu machen und die Werte des Grundgesetzes mit Leben zu füllen. Weitere Informationen und Mitmachmöglichkeiten gibt es unter www.ehrentag.de
 

BEKANNTMACHUNG über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 8. März 2026 Meldung vom 27. Januar 2026

1. Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl der Stadt Dietenheim wird in der Zeit vom
16.02.2026 bis 20.02.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus
Dietenheim – Bürgerdienste – Königstraße 63, 89165 Dietenheim, Tel. 07347-9696-0
und Ortsverwaltung Regglisweiler, Herrenweiher 2, Regglisweiler, Tel 07347-3707 für
Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder
Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die
Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen
Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden,
aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die
im Melderegister eine Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsicht ist durch ein
Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der
Einsichtsfrist vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 20.02.2026 bis 13 Uhr im
Rathaus Dietenheim – Bürgerdienste – Königstraße 63, 89165 Dietenheim Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am
15.02.2026 eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines
Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein,
muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er
sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das
Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und
Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 64 Ulm durch Stimmabgabe in einem
beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Bei der
Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so
rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag
bis 18.00 Uhr eingeht. Er kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person;
5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn
5.2.1 sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das
Wählerverzeichnis nach § 11 Absatz 2 Satz 3 der Landeswahlordnung (bis zum
15.02.2026) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Absatz 4
Satz 1 oder 3 des Landtagswahlgesetzes versäumt hat,
5.2.2 ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 11 Absatz
2 Satz 3 der Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 21 Absatz 4 Satz 1 oder
3 des Landtagswahlgesetzes entstanden ist,
5.2.3 ihr Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt worden und die
Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeister bekannt
geworden ist.
Der Wahlschein kann bis zum 06.03.2026, 15.00 Uhr im Rathaus Dietenheim (Anschrift
siehe oben) schriftlich, elektronisch (zum Beispiel durch Telefax, E-Mail) oder mündlich (nicht
aber telefonisch) beantragt werden.
Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer
Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter
unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag,
15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht
zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein
neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2.1 bis
5.2.3 angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum
Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.

6. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht
nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei
der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

7. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person
7.1.einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
7.2.einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und
7.3.einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift, wohin der
Wahlbrief zu übersenden ist, sowie die Bezeichnung der Dienststelle der Gemeinde, die den
Wahlschein ausgestellt hat (Ausgabestelle), und die Wahlscheinnummer oder der Wahlbezirk
angegeben sind.

8. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch den Wahlberechtigten persönlich
abgeholt werden. An eine andere Person können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden,
wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht
nachgewiesen wird. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

9. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe
seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person
bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf
technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und
geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter
missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung
des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson
besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der
Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

Dietenheim, den 28. Januar 2026
Stadtverwaltung - Wahlamt

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten
zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben
werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und
Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in
der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen
angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert.
Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung
der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und
auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt
ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot
interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts
des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter
Telefon: 0761/36122.