Aktuelles

Beispielbild Aktuelles

Festliches Neujahrskonzert in der Stadtpfarrkirche St. Martinus Dietenheim Meldung vom 12. November 2025

Am 01. Januar 2026 um 16 Uhr erwartet uns in der St. Martinus-Kirche Dietenheim ein besonderes musikalisches Highlight zum Jahresbeginn: Unter der Leitung des Dietenheimer Countertenors Benno Schachtner erklingt das Weihnachtsoratorium von Johann Sebastian Bach (BWV 248).
 
Zur Aufführung kommen die Kantaten I („Jauchzet, frohlocket“), III („Herrscher des Himmels, erhöre das Lallen“) und IV („Fallt mit Danken, fallt mit Loben“) – Werke, in denen Bach die festliche Freude und die besinnliche Atmosphäre der Weihnachtszeit in barocker Musik lebendig werden lässt.
 
Es musizieren das LaBanda Barockorchester, die DIADEMUS Chorakademie sowie Solistinnen und Solisten, die gemeinsam den Kirchenraum in festlichen Klang tauchen werden.

Nach den großen Erfolgen der vergangenen Konzerte mit Bachs Johannespassion 2022 und dem Pasticcio The Messiah – Best of Baroque 2023 darf sich Dietenheim erneut auf ein außergewöhnliches Musikerlebnis freuen.
Karten gibt es ab Montag, 17. November, bei den Bürgerdiensten der Stadtverwaltung Dietenheim sowie online unter www.diademus.de.
 
Als besonderes Weihnachts-Special gibt es für alle Karten, die bis zum 15. Dezember 2025 erworben werden, einen Rabatt von 5 € Rabatt– ein schönes musikalisches Geschenk auch zum Verschenken zu Weihnachten!
 
Der Verein „Kultur in Dietenheim“ lädt Sie herzlich ein, das neue Jahr mit diesen festlichen Klängen zu begrüßen.

GVV Verbandsversammlung am 24.11.2025 in Unterbalzheim Meldung vom 12. November 2025

Sitzung der Verbandsversammlung

Am Montag, 24. November 2025, um 17:00 Uhr findet eine
ö f f e n t l i c h e Sitzung der Verbandsversammlung
Dorfgemeinschaftshaus, Mühlgasse 2, 88481 Unterbalzheim
statt, wozu die Bevölkerung herzlich eingeladen ist.

Tagesordnung:

1. Genehmigung von Sitzungsniederschriften

2. 7. Änderungen Flächennutzungsplan - "Wangen Nord" in der Gemeinde Il-lerrieden - Feststellungsbeschluss

3. 9. Änderung des Flächennutzungsplanes - Sonderbaufläche "PV-Anlage Stei-geräcker" - Gemeinde Balzheim - hier: Entwurfsbeschluss

4. Rechenschaftsbericht und Jahresabschluss 2024

5. Allgemeine Finanzprüfung 2019 bis 2023 durch die Gemeindeprüfungsan-stalt

6. Bilanzierung der Straßenkörper der Gemeindeverbindungsstraßen

7. Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2026/2027 des GVV DIetenheim

8. Kostenfeststellung - Abrechnung der Biotopverbundplanung

9. Bekanntgaben, Anfragen, Anregungen, Sonstiges

Christopher Eh
Bürgermeister

Die Beratungsunterlagen liegen im Rathaus beim Hauptamt, 1. Stock, Zimmer 104 und während der Sitzung, zur Einsicht auf. Die Beratungsunterlagen und ein anschlie-ßendes Ergebnisprotokoll sind im Internet unter www.dietenheim.de > Stadtpolitik > Ratsinformationssystem öffentlich für alle Bürger abrufbar.

öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 17.11.25 Meldung vom 12. November 2025

Sitzung
des Gemeinderats
Am Montag, 17. November 2025, um 19:00 Uhr findet eine
ö f f e n t l i c h e Sitzung des Gemeinderats
im Sitzungssaal der Stadt Dietenheim, Königstraße 59, Eingang Gaststätte Rose, 89165 Dietenheim
statt, wozu die Bevölkerung herzlich eingeladen ist.

Tagesordnung:

1. Fragen der Einwohner 

2. Projektvorstellung: Generationenwohnen in der Königstraße - städtebauliche Neuordnung im Rahmen des Sanierungsgebiets "Stadtkern III" - Vorstellung Bauprojekt

3. Neukalkulation der Friedhofsgebühren und Neufassung der Friedhofssatzung zum 01.01.2026

4. Baugesuch: Umbau zu 2 möglichen Wohneinheiten und Anbau eines Car-ports mit Dachterrasse, Flst. 743/8, Röseweg 25/1

5. Stellungnahme zu Baugesuchen

6. Bebauungsplan „Nesselbosch II“ und örtliche Bauvorschriften für den Be-bauungsplan „Nesselbosch II: Entwurfsbeschluss

7. Beteiligungsbericht der Stadt Dietenheim zum 31.12.2024

8. Rechenschaftsbericht und Jahresabschluss 2024 - Gemeindehaushalt


9. Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Dietenheim

10. Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebes Erneuerbare Energien Dietenheim

11. Bekanntgabe des Prüfberichtes über die Allgemeine Finanzprüfung 2019-2023 der Gemeindeprüfungsansstalt

12. Einbringung der Eckdaten des Haushaltsplanes 2026

13. Bekanntgaben, Anfragen, Anregungen, Sonstiges

Christopher Eh
Bürgermeister

Die Beratungsunterlagen liegen im Rathaus beim Hauptamt, 1. Stock, Zimmer 104 und während der Sitzung, zur Einsicht auf. Die Beratungsunterlagen und ein anschlie-ßendes Ergebnisprotokoll sind im Internet unter www.dietenheim.de > Stadtpolitik > Ratsinformationssystem öffentlich für alle Bürger abrufbar.

Holzeinschlag südlich von Regglisweiler ab 11.11.25 Meldung vom 11. November 2025

Der Forstbezirk Oberland teilt mit, dass im Wald südlich von Regglisweiler zeitnah ein Holzeinschlag zugunsten der dortigen Laubbäume stattfindet. Im Zuge der Entnahme von Käferholz sollen punktuell im westlichen Teil auch die Fichten weiter reduziert werden. Damit wird weiterem Käferbefall vorgebeugt. Die Hiebsmaßnahme ist mit der Naturschutzbehörde des Alb-Donau-Kreises abgestimmt. Die dazu notwendigen Maschinen können leider nicht schweben, so dass Fahrspuren und eine gewisse Verschmutzung von Wegen unvermeidlich sind. Wir bitten um Verständnis und um Respektierung der Sicherheitsabsperrungen. Im Hieb besteht Lebensgefahr!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Oberland@forstbw.de.

Eindämmung der Vogelgrippe: Tote oder auffällige Vögel nicht anfassen ! Meldung vom 31. Oktober 2025

Seit der vergangenen Woche ist im Alb-Donau-Kreis die Vogelgrippe/Geflügelpest ausgebrochen. Das Risiko einer Infektion für den Menschen ist gering. Allerdings ist es sehr wichtig, eine mögliche Verschleppung des Virus in Geflügelbestände zu verhindern.
 
Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen, oder tote Wildvögel sollen daher von Privatpersonen nicht angefasst oder mitgenommen werden, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden.
 
Wichtig: Wenn es sich bei dem gefunden Tier um einen wildlebenden Wasservogel, Greifvogel oder Rabenvogel handelt, melden Sie uns das Tier bitte umgehend unter Angabe des Fundorts. Nutzen Sie hierfür bitte die Telefonnummer der Stadtverwaltung 07347-9696-0 oder außerhalb der Geschäftszeiten das Bürgertelefon der Feuerwehr 07347-958887-112.
 
Entsprechendes Fachpersonal der Stadt Dietenheim sammelt das Tier anschließend ein und stimmt sich mit dem Veterinäramt zum weiteren Vorgehen ab.
 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite des Landratsamts unter www.alb-donau-kreis.de.
 
Vielen Dank für Ihre Umsicht und Ihre Mithilfe!

Pressemitteilung Nr. 209 / 2025 Ausbruch der Geflügelpest im Alb-Donau-Kreis Allgemeinverfügung veröffentlicht: Aufstallungspflicht für Betriebe Meldung vom 28. Oktober 2025

„Die aktuelle Ausbreitung der Geflügelpest in Deutschland ist dramatisch und verheerend für die Geflügelhaltung. Für den betroffenen Landwirt in Öllingen ist die Situation äußerst belastend. Die Seuchenbekämpfung ist jetzt eine Gemeinschaftsaufgabe, bei der jeder seinen Beitrag leisten muss“, sagt Landrat Heiner Scheffold. „Mein besonderer Dank gilt dem Veterinäramt des Alb-Donau-Kreises, das seit Dienstag ununterbrochen im Einsatz ist. Diese Arbeit ist extrem fordernd und verlangt den Mitarbeitenden viel ab. Ebenso danke ich dem Land Baden-Württemberg für die schnelle Unterstützung, insbesondere der Taskforce Tierseuchenbekämpfung, dem Regierungspräsidium Tübingen und allen Landkreisen, die Unterstützung leisten. Nur durch die enge, kreisübergreifende Zusammenarbeit können wir die weitere Ausbreitung eindämmen. Ich appelliere eindringlich an alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, durch konsequente Vorsicht und Hygienemaßnahmen ihren Teil zur Eindämmung beizutragen.“
 
 
 
Allgemeinverfügung tritt in Kraft
Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat heute eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die zum 25. Oktober 2025, 00:00 Uhr, in Kraft tritt. Sie legt die erforderlichen Schutzmaßnahmen fest.
 
Um den betroffenen Betrieb wurden eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. In beiden Gebieten gilt eine Aufstallungspflicht für sämtliches Geflügel.
 
Geflügelhalterinnen und -halter sind verpflichtet, ihre Bestände täglich zu kontrollieren und jedes veränderte Verhalten oder erhöhte Verluste unverzüglich dem Veterinäramt zu melden (Hinweise bitte an frage@alb-donau-kreis.de). Darüber hinaus gilt ein Verbringungs- und Beförderungsverbot für Geflügel, Eier und sonstige Erzeugnisse aus den betroffenen Zonen. Geflügelausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen sind im gesamten Alb-Donau-Kreis untersagt.
 
Die vollständige Allgemeinverfügung mit allen Regelungen, Karten der Schutz- und Überwachungszonen sowie weiterführende Informationen sind auf der Internetseite des Landratsamts Alb-Donau-Kreis unter www.alb-donau-kreis.de in der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ abrufbar. Antworten auf häufig gesuchte Fragen sind über die Startseite erreichbar.
 
Maßnahmen vor Ort laufen auf Hochtouren
Nach der Tötung der Tiere wird der betroffene Hof in Öllingen gründlich gereinigt und desinfiziert. Parallel dazu läuft die Kontaktermittlung, um mögliche Infektionswege nachzuvollziehen. Erste Betriebe in der Umgebung wurden bereits getestet – bislang ohne neue Positivbefunde. Nach Abschluss der Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten werden die Beprobungen ausgeweitet, um ein möglichst genaues Bild der Lage zu erhalten.
 
Innerhalb der Schutzzone (Radius 3 Kilometer) befinden sich 47 Geflügelhaltungen im Alb-Donau-Kreis, die beprobt werden müssen. In der Überwachungszone (Radius 10 Kilometer) liegen 121 Betriebe im Alb-Donau-Kreis sowie 240 Betriebe im benachbarten Landkreis Heidenheim. Kleinere Flächen der Landkreise Neu-Ulm, Günzburg und Dillingen liegen ebenfalls innerhalb der Zone. Die Regierung von Oberschwaben wurde informiert. Alle betroffenen Höfe auf baden-württembergischer Seite sind benachrichtigt; das Vorgehen erfolgt risikoorientiert in enger Abstimmung mit den Nachbarlandkreisen und dem Regierungspräsidium Tübingen.
 
Das Landratsamt wird die Öffentlichkeit umgehend informieren, sollte sich die Geflügelpest weiter ausbreiten oder neue Nachweise hinzukommen.
 
Veterinäramt ruft zur Mithilfe auf
Das Veterinäramt bittet ausdrücklich darum, dass auch Geflügelhalter außerhalb der eingerichteten Zonen ihren Beitrag zur Seuchenbekämpfung leisten. „Nur, wenn überall im Landkreis die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent eingehalten werden – vom kleinen Hobbyhalter bis zum großen Betrieb – können wir verhindern, dass das Virus weiter verschleppt wird“, betont der stellvertretende Leiter des Veterinäramts, Nikolaos Efthymiopoulos. „Dazu gehört insbesondere, den Kontakt zwischen Wildvögeln und gehaltenem Geflügel strikt zu vermeiden, Ställe und Gerätschaften regelmäßig zu reinigen und betriebsexterne Personen fernzuhalten.“

Pressemitteilung Nr. 208 / 2025Geflügelpest in Nutztierhaltung im Alb-Donau-Kreis nachgewiesenAllgemeinverfügung mit Maßnahmen in Vorbereitung Meldung vom 28. Oktober 2025

Im Alb-Donau-Kreis ist in einem größeren Geflügelbetrieb in Öllingen das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen und durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt worden. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, wurde der Betrieb mit knapp 15.000 Tieren bereits nach der Verdachtsmeldung am Dienstagabend umgehend gesperrt. Um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern, wurden die Tiere gemäß tierseuchenrechtlicher Vorschriften getötet und der Tierkörperbeseitigung zugeführt.
 
Die Ursache des Viruseintrags wird derzeit durch das Veterinäramt ermittelt. Nach derzeitigem Stand ist eine Einschleppung über Wildvögel wahrscheinlich.
 
Allgemeinverfügung in Arbeit
Eine entsprechende Allgemeinverfügung mit den notwendigen Schutzmaßnahmen befindet sich in Vorbereitung und wird am 24. Oktober 2025 veröffentlicht. Die Verfügung tritt dann zum 25. Oktober 2025, 00:00 Uhr, in Kraft und sieht folgende Maßnahmen vor:
Einrichtung einer Schutzzone (Radius 3 km) und einer Überwachungszone (Radius 10 km) um den betroffenen Betrieb, Aufstallungspflicht für sämtliches Geflügel in diesen Zonen, Verbringungs- und Beförderungsverbot für Geflügel, Eier und Erzeugnisse aus den beiden Zonen, Verbot von Geflügelausstellungen, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen im gesamten Alb-Donau-Kreis, Meldepflicht bei erhöhten Verlusten oder verändertem Tierverhalten an das Veterinäramt (E-Mail: frage@alb-donau-kreis.de).
 
Biosicherheitsmaßnamen sind oberstes Gebot
Tierhalterinnen und Tierhalter sind nach dem Tiergesundheitsrecht verpflichtet, ihre Bestände vor einer Ansteckung zu schützen.
 
Folgende Biosicherheitsmaßnahmen werden insbesondere empfohlen:
kein direkter oder indirekter Kontakt gehaltener Tiere mit Wildvögeln Betreten der Haltungseinrichtungen nur mit stallspezifischer Kleidung beziehungsweise Schutzkleidung einschließlich Wechsel des Schuhwerks Waschen der Hände mit Wasser und Seife vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Haltungseinrichtung Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren Füttern von Geflügel bei Auslauf- oder Freilandhaltung ausschließlich im Stall Tränken nur mit Leitungswasser betriebsfremde Personen und Haustiere von den Ställen fernhalten nur Zukauf gesunder Tiere aus unverdächtiger Herkunft
 
Zudem sind Geflügelhalter verpflichtet, Aufzeichnungen über Zu- und Abgänge sowie über Verluste und Legeleistungen zu führen. Diese dienen der Früherkennung eines möglichen Seucheneintrags.
 
 
Gesundheitliche Einschätzung und Verhalten der Bevölkerung
Beim Auftreten des Vogelgrippevirus in Nutzgeflügelbeständen besteht ein moderates Ansteckungsrisiko vor allem für Personen mit engem Tierkontakt, wie Beschäftigte in den betroffenen Betrieben oder Tierärztinnen und Tierärzte. Diese sind durch entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen geschützt.
 
Für die allgemeine Bevölkerung schätzt das Friedrich-Loeffler-Institut das Risiko einer Ansteckung als sehr gering ein. In Deutschland ist bislang kein Fall einer Infektion beim Menschen bekannt geworden. Bürgerinnen und Bürger sollten Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen, auf gar keinen Fall anfassen oder mitnehmen. Stattdessen sollte der Fund bei der zuständigen Veterinärbehörde gemeldet werden.
 
Registrierungspflicht für Geflügelhalterinnen und GeflügelhalterDarüber hinaus weist das Veterinäramt darauf hin, dass auch Kleinsthaltungen mit nur wenigen Tieren meldepflichtig sind. Alle Geflügelhalterinnen und -halter, die ihre Tiere bislang nicht registriert haben, müssen dies unverzüglich beim Veterinäramt des Landratsamts Alb-Donau-Kreis nachholen. Die Meldung kann per E-Mail an das Bürgerpostfach (frage@alb-donau-kreis.de) erfolgen. Diese Registrierung ist wichtig, um im Seuchenfall schnell reagieren und Schutzmaßnahmen gezielt umsetzen zu können. Die erforderlichen Formulare stehen auf der Internetseite des Alb-Donau-Kreises zum Download bereit.
 
Aktuelle Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind online unter www.alb-donau-kreis.de verfügbar.
 
 
Hintergrundinformationen
Die Aviäre Influenza (Geflügelpest), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste, anzeigepflichtige Infektionskrankheit bei Vögeln. Sie ist hochansteckend, verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen und endet für das betroffene Geflügel in der Regel tödlich. Das Virus kann über den direkten Kontakt von Tier zu Tier übertragen werden. Insbesondere wildlebende Wasservögel sind häufig Virusüberträger. Sie können das Virus über große Entfernungen verschleppen. Das Virus verbreitet sich auch über die Luft. Zudem ist eine indirekte Übertragung durch Fahrzeuge, Mist, Futter oder Transportkisten möglich. Der Mensch ist ebenfalls ein bedeutsamer Überträger der Seuche: Über nicht gereinigte und desinfizierte Kleider, Schuhe oder Hände kann die Geflügelpest weiterverbreitet werden.
 
Weitere Informationen gibt es online auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts.

Geflügelpest in Nutztierhaltung im Alb-Donau-Kreis nachgewiesen Meldung vom 28. Oktober 2025

Im Alb-Donau-Kreis ist in einem größeren Geflügelbetrieb in Öllingen das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen und durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt worden. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, wurde der Betrieb mit knapp 15.000 Tieren sofort nach der Verdachtsmeldung umgehend gesperrt. Um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern wurden die Tiere gemäß tierseuchenrechtlicher Vorschriften getötet und der Tierkörperbeseitigung zugeführt.
 
Die Ursache des Viruseintrags wird derzeit durch das Veterinäramt ermittelt. Nach derzeitigem Stand ist eine Einschleppung über Wildvögel wahrscheinlich.
 
Allgemeinverfügung
Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat eine entsprechende Allgemeinverfügung mit den notwendigen Schutzmaßnahmen erlassen. Die Verfügung ist gilt seit 25. Oktober 2025.
 
Die Allgemeinverfügung, aktuelle Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind online unter www.alb-donau-kreis.de verfügbar.

vodafon gibt bekannt Meldung vom 28. Oktober 2025

PRESSEMITTEILUNG:
 
Gigabit-schnelles Internet für Regglisweiler: Vodafone bringt neue Datenautobahnen für rund 1.744 Haushalte Dietenheim, 13. Oktober 2025
 
Gute Nachrichten für Regglisweiler: Vodafone hat zentrale Infrastrukturmaßnahmen abgeschlossen und damit das Kabel-Glasfasernetz vor Ort deutlich modernisiert. Rund 1.744 Haushalte profitieren ab sofort von einem stabileren und schnelleren Festnetz – ideal für datenintensive Anwendungen wie Streaming, Videokonferenzen oder Homeoffice.
 
Segmentierung, Schadensbehebung und Störungsbeseitigung erfolgreich abgeschlossen
In Regglisweiler wurde eine Segmentierungsmaßnahme erfolgreich durchgeführt. Durch die gezielte Unterteilung des Netzes in kleinere Segmente wurde die Netzqualität deutlich verbessert – insbesondere in Bereichen mit hoher Nutzung. Zusätzlich wurde ein Wasserschaden an einem Kabelstrang behoben, der zuvor zu temporären Einschränkungen bei der Internet-, Telefon- und TV-Nutzung geführt hatte. Darüber hinaus konnte ein Rückwegstörer identifiziert und dauerhaft beseitigt werden. Rückwegstörer – meist verursacht durch defekte Elektrogeräte oder veraltete Installationen – zählen zu den häufigsten externen Störquellen im Kabelnetz. Sie senden ungewollt Störsignale, die den Rückkanal des Netzes beeinträchtigen und zu Unterbrechungen führen können. Dank gezielter Messungen und technischer Maßnahmen wurde die Quelle lokalisiert und erfolgreich aus dem Netz entfernt.
 
Antwort auf steigende Nachfrage
Der Datenverkehr in Regglisweiler wächst jährlich um rund 12 Prozent. Die Menschen nutzen das Internet zunehmend für Arbeit, Kommunikation und Unterhaltung. Vodafone reagiert mit gezielten Investitionen – und schafft die Voraussetzungen für ein digitales Leben mit hoher Qualität.
Teil einer bundesweiten Infrastruktur-Offensive
 
Die Maßnahmen in Regglisweiler sind Teil einer groß angelegten Infrastruktur-Offensive. Im aktuellen CHIP Festnetz-Test wurde das Kabel-Internet von Vodafone bereits zum zweiten Mal in Folge als Testsieger unter den nationalen Anbietern ausgezeichnet – mit Bestnoten bei Preis-Leistung und der höchsten durchschnittlichen Bandbreite.
 
Vodafone – Digitalisierungspartner für Deutschland
Vodafone versorgt über 30 Millionen Mobilfunk-, mehr als zehn Millionen Breitband- und rund zwölf Millionen TV-Kunden. Gemeinsam mit Partner OXG baut das Unternehmen bis zu sieben Millionen neue FTTH-Anschlüsse. Das Ziel: Gigabit-Geschwindigkeit für zwei Drittel aller Haushalte in Deutschland.
 

Ausbildungsplatz 2026 im Rathaus Meldung vom 16. Oktober 2025

Die Stadt Dietenheim mit dem Erholungsort Regglisweiler hat insgesamt 7.000 Einwohner und ist Zentralort des Gemeindeverwaltungsverbandes. Dietenheim hat einen hohen Freizeitwert, alle Schulen sind am Ort oder in der benachbarten Stadt Illertissen. Wir sind ein Mitarbeiter freundlicher Arbeitgeber mit gutem Betriebsklima und guten Arbeitsbedingungen.
 
Die Stadtverwaltung Dietenheim bietet zum 1. September 2026 folgenden Ausbildungsplatz an:
 
Duales Studium „Public Management - Bachelor of Arts“
(Beamter/-in im gehobenen Verwaltungsdienst) (m/w/d)
 
Ihre Bewerbung zum Studium ist ausschließlich online über das Portal der Hochschule möglich.
https://www.hs-ludwigsburg.de/studium-lehre/bachelor/public-management-bpm
In diesem Online-Bewerbungsportal können Sie die Stadtverwaltung Dietenheim als Wunsch-Ausbildungsstelle auswählen (Stadtverwaltung Dietenheim, Hauptamt, Königstraße 63, 89165 Dietenheim), worüber wir im Anschluss informiert werden und Sie ggfs. zu einem Vorstellungsgespräch einladen werden.
 
Wir wünschen uns:
Abitur oder Fachhochschulreife & erfolgreich bestandener "Studierfähigkeitstest BPM" an einer der Hochschulen Kehl oder Ludwigsburg.
 
Wir bieten Ihnen:
Mitarbeit in einem dynamischen und kollegialen Team
 
Auskünfte erteilt Hauptamtsleiter Dietmar Kögel (07347-9696 1200)

Ortsübliche Bekanntmachungen der Stadt Dietenheim Meldung vom 02. September 2025

Durch das Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 ergeben sich geänderte Bekanntmachungspflichten zur Übermittlung von Meldedaten und einem entsprechenden Widerspruchsrecht. In diesem Zusammenhang wird auch den anderen Bekanntmachungspflichten aus § 50 Absatz 5 BMG (vgl. § 50 Absatz 2 bis 3 BMG), § 42 Absatz 3 Satz 2 sowie aus § 36 Absatz 2 Satz 2 BMG und § 12 der Meldeverordnung nachgekommen.
 
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmung auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person gestorben ist, diese Tatsache.
Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person der Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl der Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Der Widerspruch kann bei der Stadtverwaltung Dietenheim – Bürgerdienste, Königstraße 63, 89165 Dietenheim oder der Ortsverwaltung Regglisweiler, Herrenweiher 2,  89165 Dietenheim eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
 
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie dafür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift.
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadtverwaltung Dietenheim – Bürgerdienste, Königstraße 63, 89165 Dietenheim oder der Ortsverwaltung Regglisweiler, Herrenweiher 2, 89165 Dietenheim eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
 
 Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft
Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG), § 6 des baden-württembergische Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetzes und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlichen-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Personengesellschaften. 
Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht  oder derzeitige Anschriften.
Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt.
Der Widerspruch kann bei der Stadtverwaltung Dietenheim – Bürgerdienste, Königstraße 63, 89165 Dietenheim oder der Ortsverwaltung Regglisweiler, Herrenweiher 2, 89165 Dietenheim eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
 
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium
Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.
Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums.
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadtverwaltung Dietenheim – Bürgerdienste, Königstraße 63, 89165 Dietenheim oder der Ortsverwaltung Regglisweiler, Herrenweiher 2, 89165 Dietenheim eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Die Abfallwirtschaft informiert! Herbst-Straßensammlung 2025 von Baum- und Heckenschnitt aus Privathaushalten Meldung vom 01. September 2025

1.9.25
 
Am 3.11. beginnt die Herbst-Straßensammlung für Baum- und Heckenschnitt aus Privathaushalten im Alb-Donau-Kreis. Die Abfuhr erfolgt nach Anmeldung und gegen Gebühr.
 
Die Termine bekommt man bei der Anmeldung über das Bürgerportal auf der Homepage www.aw-adk.de (Rubrik „Sperrmüll / Hecken- und Baumschnitt“) oder telefonisch beim Kundencenter unter 0731 185-3333. Für die einzelnen Kommunen gibt es feste Abfuhrtermine.


Die Gebühr beträgt 21,06 Euro pro Abruf bei einer Menge bis zu 2 m³. Für größere Mengen fallen je weitere 2 m³ zusätzlich 24,86 Euro an.
 
Wichtig: Es wird nur gebündeltes holziges Material aus Haushalten gesammelt. Holzige Grünabfälle aus Gewerbebetrieben und sonstigen Herkunftsbereichen sind von der Abfuhr ausgeschlossen. Das gleiche gilt für krautig-grasige Grünabfälle wie Rasenschnitt oder Laub. 
 
Das Material bitte mit kompostierbaren Schnüren wie Sisal oder Jute bündeln und nicht in Säcke oder andere Behältnisse verpacken. Draht oder Kunststoffschnur dürfen nicht verwendet werden. Die Bündel dürfen eine Länge von 1,50 m und die einzelnen Zweige bzw. Äste einen Durchmesser von 10 cm nicht überschreiten.
 
Die Abfälle müssen am Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr morgens am Straßenrand bereitliegen. Die Müllwerker dürfen keine Privatgrundstücke betreten.
 
Kleinere Mengen Grünabfall können auch in die Biotonne.
 
Krautig-grasige Grünabfälle und getrennt davon holzige Grünabfälle können von Haushalten ganzjährig zu den üblichen Öffnungszeiten bei Grünabfallsammelplätzen, Wertstoffhöfen mit Grünabfallannahme und Entsorgungszentren angeliefert werden (für Haushalte bis zu 5 m³ gebührenfrei, Mehrmengen > 5 m³ für 7,57 € / m³). 
 
Regelung für Gewerbebetriebe und andere Herkunftsbereiche:
Auch Gewerbebetriebe können krautig-grasige Grünabfälle und getrennt davon holzige Grünabfälle ganzjährig zu den üblichen Öffnungszeiten bei Grünabfallsammelplätzen und Entsorgungszentren anliefern (7,57 € pro m³).    
 
Eine Übersicht gibt es unter www.aw-adk.de > Standorte. 
 

Bekanntmachung nach § 50 Bundesmeldegesetz Meldung vom 01. September 2025

Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen anlässlich der Landtagswahl am 08. März 2026
Nach § 50 Bundesmeldegesetz darf die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit der Landtagswahl 2026 in den sechs vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister von Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.

Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch – bei den Bürgerdiensten der Stadtverwaltung, Königstraße 63, 89165 Dietenheim oder bei der Ortsverwaltung Regglisweiler, Herrenweiher 2, 89165 Dietenheim eingelegt werden.

Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit, d. h. bereits im Zusammenhang mit Wahlen eingelegte Widersprüche sind weiterhin gültig.