Aktuelle Informationen

Aktuelle Informationen des Rathauses

Landtagswahl 2026

Gewerbesteuer , die 1. Vorauszahlungsrate für das Kalenderjahr 2026. Der Vierteljahresbetrag kann aus dem letzten Veranlagungsbescheid ersehen werden, sofern kein besonderer Vorauszahlungsbescheid erlassen wurde.   Grundsteuer , der 1. Vierteljahresbetrag für das Kalenderjahr 2026. Der Vierteljahresbetrag kann aus dem Grundsteuerbescheid bzw. dem letzten Grundsteueränderungsbescheid entnommen werden.   Hundesteuer , Jahresbetrag   Abbuchungsverfahren: Sofern der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird der Steuerbetrag durch die Stadtkasse eingezogen.   Zahlungen erbitten wir auf folgende Konten: Sparkasse Dietenheim                  DE32630500000002700164                                                   SOLADES1ULM Donau-Iller Bank Dietenheim         DE12630910100241210003                                                   GENODES1EHI Ulmer Volksbank Dietenheim        DE98630901000007630000    ULMVDE66   Säumniszuschläge und Mahngebühren: Bei verspäteter Zahlung ist die Gemeinde zum Ansatz der gesetzlichen Säumniszuschläge und bei der Durchführung eines Mahnverfahrens zur Festsetzung von Mahngebühren verpflichtet. Der Säumniszuschlag beträgt 1 % des auf volle 50 Euro abgerundeten Schuldbetrages je angefangenen Monat. Um Einhaltung des Zahlungstermins wird daher dringend gebeten.
Die gemeinsame Zulassungsstelle der Stadt Ulm und des Alb-Donau-Kreises hat ihre Internetpräsenz neu gestaltet. Seit dem 21. Januar ist die überarbeitete Webseite unter www.zulassung-ulm.de online. Ziel des Relaunchs ist es, Bürgerinnen und Bürgern einen zeitgemäßen, übersichtlichen und serviceorientierten Zugang zu Informationen und Online-Angeboten rund um die Kfz-Zulassung zu bieten. Damit leistet die neue Internetpräsenz einen wichtigen Beitrag, um Behördengänge besser vorzubereiten und in vielen Fällen sogar ganz zu vermeiden.   Ein besonderer Fokus liegt auf den medienbruchfreien, digitalen Services von i-Kfz. Über diese Online-Angebote können zahlreiche Zulassungsvorgänge bequem von zu Hause aus erledigt werden – unabhängig von Öffnungszeiten und ohne persönlichen Termin vor Ort. Dazu zählen unter anderem An-, Ab- und Ummeldungen von Fahrzeugen sowie weitere standardisierte Verfahren. Die neue Webseite bündelt diese Angebote übersichtlich und erläutert verständlich die jeweiligen Voraussetzungen und Abläufe.   Mit dem Ausbau der Online-Services verfolgen die Stadt Ulm und der Alb-Donau-Kreis das Ziel, Verwaltungsleistungen kontinuierlich zu modernisieren und den Zugang zur Kfz-Zulassung weiter zu vereinfachen. Die neue Internetpräsenz bildet dafür eine zentrale Grundlage und kann künftig schrittweise um weitere digitale Funktionen wie etwa einen Chatbot ergänzt werden.   Hintergrundinformation: Die gemeinsame Zulassungsstelle der Stadt Ulm und des Alb-Donau-Kreises besteht seit dem Jahr 2011 und war die erste ihrer Art in Baden-Württemberg. Sie wird seitdem in enger interkommunaler Zusammenarbeit betrieben. Beide Verwaltungen tragen die Verantwortung gleichermaßen, stellen Personal paritätisch und bewältigen sämtliche Aufgaben gemeinsam.
Meldung vom 27.01.2026

Bürgerbüro umgezogen

Ab sofort finden Sie unser Bürgerbüro wieder in den neu renovierten Räumen am Eingangsbereich. Es steht Ihnen zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.
Der Tag des Grundgesetzes am 23. Mai erinnert jährlich an die Werte, die unser Zusammenleben tragen: Freiheit, Demokratie und Menschwürde – und nicht zuletzt das Ehrenamt, das in unserem Land eine tragende Säule des gesellschaftlichen Zusammenhalts bildet. Der Bundespräsident hat in seinem Brief zum Ehrentag am 23. Mai 2026 alle Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, sich am ersten deutschlandweiten Mitmachtag zu beteiligen. Anlass ist der 77. Geburtstag des Grundgesetzes, das als Grundlage für Freiheit, Frieden und Demokratie gefeiert wird. Der Ehrentag steht unter dem Motto „Für dich. Für uns. Für alle.“ und soll das freiwillige Engagement und die Mitmenschlichkeit in den Mittelpunkt stellen. Der Bundespräsident betont, dass Demokratie vom Mitmachen lebt und jeder Einzelne einen Beitrag leisten kann – unabhängig davon, wie viel Zeit oder welche Talente er oder sie einbringt. Engagement ist nicht nur Einsatz, sondern auch Begegnung, Gemeinschaft und Freude. Ziel ist es, möglichst viele Menschen zu motivieren, sich für andere einzusetzen und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Der Ehrentag soll ein Anfang sein, um neue Begegnungen und Engagement zu fördern, und lädt alle – ob Vereine, Unternehmen, Kommunen oder Privatpersonen – ein, eigene Aktionen zu planen und sich zu beteiligen. Der Bundespräsident dankt allen Engagierten und ruft dazu auf, gemeinsam das Land ein Stück besser zu machen und die Werte des Grundgesetzes mit Leben zu füllen. Weitere Informationen und Mitmachmöglichkeiten gibt es unter www.ehrentag.de  
Dietenheimer Kirchturm im Hintergrund und Faschingswimpeln im Vordergrund
Bürgerwehr marschiert vor Rathaus und Kirche Dietenheim auf Hauptstraße
Bunte Blumenwiese am Randstreifen der Hauptstraße vor dem Ortsausgang Dietenheim Richtung Regglisweiler
Fahrradfahrer im Hinergrund an einem Kreisverkehr mit bunten Blumen im Vordergrund
Malerischer Sonnenuntergang mit Sicht auf Kirche Regglisweiler