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Tempo 30-Zonen in der Christian-Heinrich-Müller-Straße, im Röseweg und in der Gießenstraße Meldung vom 05. August 2026

Neue Tempo 30-Zonen in der Christian-Heinrich-Müller-Straße, im Röseweg und in der Gießenstraße – Stadt Dietenheim erhöht Verkehrssicherheit Ab sofort gelten sowohl zu Beginn der Christian-Heinrich-Müller-Straße als auch zu Beginn des Rösewegs sowie in der Gießenstraße die neuen Tempo 30-Zonen. Die Stadt Dietenheim appelliert eindringlich an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die zulässige Höchstgeschwindigkeit einzuhalten und die bestehenden Halteverbote, insbesondere im Bereich des Rösewegs, zu beachten. Was ist eine Tempo 30-Zone?Eine Tempo 30-Zone ist ein verkehrsberuhigter Bereich, in dem eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern gilt. Sie dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere dem Schutz von Fußgängern und Radfahrern. Wichtig: Im Gegensatz zu einer punktuellen Geschwindigkeitsbegrenzung gilt in einer Tempo 30-Zone die Geschwindigkeitsbegrenzung für alle Straßen innerhalb der Zone – also nicht nur für die Straße, an der das Zoneneingangsschild steht, sondern auch für alle angrenzenden Straßen bis zum Ende der Zone. In Tempo 30-Zonen haben alle Verkehrsteilnehmer erhöhte Rücksicht zu nehmen. Aus diesem Grund gilt für Tempo 30-Zonen auch eine generelle rechts vor links Vorfahrtsregelung.  Die Geschwindigkeitsbegrenzung beginnt mit dem Verkehrszeichen 274.1 (schwarze „30" mit rotem Kreis auf weißem Grund mit Zusatzschild „Zone") und endet mit dem entsprechenden Aufhebungszeichen 274.2. Halteverbote müssen eingehalten werdenDie Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass die im Bereich der Gießenstraße, der Christian-Heinrich-Müller-Straße und vorrangig im Bereich des Rösewegs ausgeschilderten Halteverbote unbedingt zu beachten sind.  Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Halteverboten: - Eingeschränktes Halteverbot (Verkehrszeichen 286): Halten ist erlaubt, jedoch ist das Parken grundsätzlich verboten. Kurzzeitiges Halten zum Ein- oder Aussteigen bzw. zum Be- und Entladen bleibt gestattet (maximal drei Minuten). Das Schild kann mit Pfeilen versehen sein: Ein Pfeil nach links zeigt den Anfang, ein Pfeil nach rechts das Ende und Pfeile in beide Richtungen die Fortsetzung des Halteverbots an.   - Absolutes Halteverbot (Verkehrszeichen 283): Sowohl Halten als auch Parken sind verboten. Ausnahmen gelten lediglich für das kurze Halten, das durch die Verkehrslage bedingt ist. Das Schild kann mit Pfeilen versehen sein: Ein Pfeil nach links zeigt den Anfang, ein Pfeil nach rechts das Ende und Pfeile in beide Richtungen die Fortsetzung des Halteverbots an.  Zusätzliche Maßnahme im RösewegIm Röseweg im Bereich der Einmündung der Färberstraße wird derzeit häufig ohne Lücke geparkt, sodass die erforderliche Übersicht nicht mehr gegeben ist. Dies gefährdet die Verkehrssicherheit erheblich. Aus diesem Grund wurde im Röseweg zwischen der Einmündung der Färberstraße und dem Bayernweg ein eingeschränktes Halteverbot (Verkehrszeichen 286) eingerichtet. Diese Maßnahme schafft eine dringend benötigte Ausweichmöglichkeit und verbessert die Übersicht im angrenzenden Kurvenbereich deutlich. Verstöße werden geahndetDie Stadt Dietenheim kündigt an, dass Verstöße gegen die Tempo 30-Regelung sowie gegen die ausgewiesenen Halteverbote konsequent geahndet werden. Überwachungsmaßnahmen durch die zuständigen Behörden finden regelmäßig statt. Die Stadtverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmer um gegenseitige Rücksichtnahme und verantwortungsvolles Verhalten im Straßenverkehr. Die neuen Verkehrsregelungen dienen der Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger sowie der Lebensqualität in den betroffenen Wohnbereichen. 
Kontakt für Rückfragen:
Stadt Dietenheim
Ordnungsamt
Telefon: 07347 9696-0
E-Mail: ordnungsamt@dietenheim.de
 

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Krisenvorsorge - jetzt informieren! Meldung vom 17. Juni 2026

📣 Appell der Stadtverwaltung und Feuerwehr Dietenheim an die Bevölkerung: „Informieren Sie sich jetzt!“

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

ob Stromausfall, Naturkatastrophe oder andere Großschadenslagen – im Ernstfall sind staatliche Stellen nicht in der Lage, jeden Einzelnen umfassend zu versorgen. Die Stadtverwaltung Dietenheim schließt sich daher dem dringenden Appell des Landratsamts Alb-Donau-Kreis an:

🛡️ Krisenvorsorge ist Gemeinschaftsaufgabe! Die Katastrophenschutzbehörden konzentrieren sich im Notfall auf die Sicherung kritischer Infrastruktur wie Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen. Damit die Versorgung im Ernstfall gelingt, braucht es Ihre Mithilfe:
➡️ Eigenverantwortung übernehmen
➡️ Vorsorge treffen
➡️ Nachbarschaft unterstützen

🏠 Was bedeutet das konkret? Jeder Haushalt sollte in der Lage sein, für mehrere Tage ohne externe Hilfe auszukommen. Dazu gehören u. a.:
Trinkwasser und Lebensmittelvorräte
Medikamente und Hygieneartikel
Lichtquellen, Batterien, Radio
Notfallpläne für Familie und Angehörige

📘 Informieren Sie sich jetzt! Nutzen Sie die folgenden Informationsangebote:

Hilfreiche Informationen biete der „Blackout“-Flyer unter www.alb-donau-kreis.de/krisenvorsorge.

Eine gute Übersicht hat auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html.

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Blutspende Meldung vom 20. Mai 2026

Vernissage im Rathaus Meldung vom 20. Mai 2026

Ihre Meinung ist gefragt – Bürgerbefragung zur Erreichbarkeit von und Engagement in Gemeinden und Städten Meldung vom 28. April 2026

Die Befragung ist Teil eines wissenschaftlichen Forschungsprojekts einer Hochschule zum Thema Erreichbarkeit von und Engagement in Gemeinden und Städten in Deutschland. Ein Schwerpunkt bei dieser Befragung ist Ihre Einschätzung zur Verwaltung der Gemeinde bzw. Stadt, in der Sie wohnen.

Wir laden Sie herzlich ein, an einer anonymen Online-Umfrage teilzunehmen. Ihre Einschätzungen helfen dabei, ein besseres Verständnis davon zu gewinnen, welche Aspekte der Arbeit von Städten und Gemeinden Menschen wichtig sind. Weiterhin sollen die Ergebnisse dazu beitragen, die Arbeit von Städten und Gemeinden weiter zu verbessern.

Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zur Umfrage:

https://ww3.unipark.de/uc/wschmidt_/a1a8/