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Wie man Igel vor Mährobotern schützen kann Meldung vom 01. Juli 2025

Das Veterinäramt und das Amt für Forst und Naturschutz im Landratsamt Alb-Donau-Kreis erhalten seit einigen Jahren immer mehr Hinweise, dass Igel und andere Kleintiere durch Mähroboter verletzt wurden. Daher bittet das Landratsamt um einen sorgsamen Umgang mit Mährobotern: Besonders der Betrieb in der Dämmerung und bei Dunkelheit führt zu einem erhöhten Verletzungsrisiko für nachtaktive Tiere, wie Igel, aber auch Frösche und Kröten. Nehmen Igel eine Gefahr war, flüchten sie nicht, sondern rollen sich ein. Mähroboter erkennen die Igel dann meist nicht als Hindernis, was oft zu schweren Verletzungen und bei knapp der Hälfte der Tiere zum Tod führt. Igel sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz zwar besonders geschützt, die Bestände schrumpfen jedoch. Sie sterben im Straßenverkehr oder durch Mähroboter, zum anderen schwindet ihr Lebensraum. Sie benötigen zum Beispiel hoch gewachsenes Gras, Laubhaufen und naturnahe Wasserstellen. Die Igel revanchieren sich für einen igelfreundlichen Garten, indem sie die Anzahl der Schnecken reduzieren. Um das Risiko durch Mähroboter zu reduzieren, empfehlen die Ämter: Man sollte zunächst hinterfragen, ob der Einsatz eines Roboters wirklich notwendig ist. Dieser sollte dann ausschließlich tagsüber bis zum Einsetzen der Dämmerung betrieben werden. Vorher sollte man seinen Garten nach Igeln absuchen. Gut ist es, wenn im Garten abschnittweise hoch gewachsenes Gras stehen bleibt – dies dient als Rückzugsort für Igel und andere Kleintiere. Wer verletzte Igel auffindet, kann sich an den Igelhilfeverein e. V. (Igelhilfeverein e.V. – Gemeinsam für die Igel) wenden.  

Asiatische Hornisse breitet sich weiter aus Meldung vom 04. Juni 2025

Asiatische Hornisse breitet sich weiter aus – Nester mit Arbeiterinnen nur von sachkundigen Personen mit Schutzausrüstung entfernen lassen!
 
Die Asiatische Hornisse breitet sich trotz umfangreichen Bekämpfungsmaßnahmen des Landes weiter in Baden-Württemberg aus. Inzwischen hat das Bundesumweltministerium die Invasive Art umgestuft. Eine Beseitigungsverpflichtung für die Länder entfällt und es werden nun Managementmaßnahmen ergriffen. Ein bundesweit einheitliches Management- und Maßnahmenblatt wurde veröffentlicht und ist unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/invasive-arten abrufbar.
Sichtungen von Einzeltieren und insbesondere Nester sollen weiterhin über die Meldeplattform der Landesanstalt für Umwelt gemeldet werden. Dies kann über die Homepage der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) oder über die kostenloste „Meine Umwelt-App“ erfolgen:
 
QR-Code Meldeplattform
Asiatische Hornisse

 
 
Die Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim prüft die eingehenden Meldungen und gibt bei Nestfunden den Meldenden weitere Informationen zur Nestentfernung und sachkundigen Personen im Umkreis. Eine Beauftragung der Nestentfernung und die Übernahme der dafür anfallenden Kosten erfolgen durch die Grundstückseigentümer bzw. Betroffene, sofern diese eine Entfernung für notwendig erachten, und nicht durch die Behörden. Auf Grund der Stichgefahr verbunden mit möglichen allergischen Reaktionen wird dringend davon abgeraten, Nester mit Arbeiterinnen ohne Sachkunde und ausreichender Schutzausrüstung selbst zu entfernen!
Weitere Informationen zur Asiatischen Hornisse und wie sich die Art von heimischen Insekten unterscheiden lässt finden sich auf der Homepage der LUBW https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/asiatische-hornisse sowie mit weiteren Details zu Nestern und der Nestentfernung auf der Homepage der Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim unter https://bienenkunde.uni-hohenheim.de/vespavelutina.

Hecken und Sträucher zurückschneiden! Meldung vom 09. August 2024

Gerade in Wohngebieten werden Hecken und Sträucher gerne als Sicht- und Lärmschutz angelegt. Das wuchernde Grün schützt vor unerwünschten Blicken und schafft Privatsphäre – darf allerdings nicht zu einer Gefahr für andere werden. Denn Bäume, Sträucher und Hecken können eine Gefahrenquelle für Fußgänger, Fahrradfahrer und den Autoverkehr sein, gerade wenn sie in Kurven, an Kreuzungen oder anderen unübersichtlichen Stellen die Sicht einschränken, Straßenschilder verdecken oder über das Grundstück hinaus in den Gehweg oder die Fahrbahn ragen.
Grundstücksbesitzer sollten daher darauf achten, dass die Bepflanzung ihres Grundstücks niemanden behindert oder die Verkehrssicherheit einschränkt. Das heißt, alle Bäume und Sträucher entlang der Grundstücksgrenzen müssen regelmäßig gestutzt und geschnitten werden: Über Geh- und Radwegen muss eine Höhe von mindestens 2,50 Metern, über Fahrbahnen eine Höhe von mindestens 4,5 Metern über dem Boden freigehalten werden (bebauungsplanrechtliche Vorschriften haben Vorrang).
 Daher ergeht an alle Grundstücksbesitzer, welche die Auslichtung noch nicht durchgeführt haben, die dringende Bitte, dies baldmöglichst nachzuholen. Die Nichtbeachtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße geahndet werden kann. Bei Schadensfällen infolge von Behinderung durch Grünanlagen können auch Schadenersatzforderungen gestellt werden. Straßenleuchten und Straßenschilder freischneidenIn einigen Fällen hat der üppige Bewuchs in den Hausgärten dazu geführt, dass Verkehrszeichen, Straßenlampen, Straßennamensschilder und Hausnummern eingewachsen sind. Die Grundstücksbesitzer bzw. Mieter bitten wir, die Lampen und Straßennamensschilder freizuschneiden. Von großer Bedeutung ist die gute Sichtbarkeit der Straßennamensschilder und Hausnummern. Gerade bei Not- und Rettungsfällen müssen auch im Eigeninteresse die Straßen und Häuser schnell auffindbar sein.

Müllsäcke nicht über den Rand stülpen Meldung vom 09. August 2024

Immer wieder kommt es vor, dass Restmülltonnen innen mit Müllsäcken oder ‑beuteln ausgekleidet und diese dann über den Rand der Tonne gestülpt werden. Solche Tonnen können vom Müllfahrzeug mit seiner Seitenladertechnik nicht geleert werden und werden vom Fahrer stehen gelassen.
Das Problem: Beim Aufnehmen der Tonnen werden die Tüten oft in den Greifarm eingeklemmt. Der Müll fällt dann nicht ins Müllfahrzeug, sondern verteilt sich beim   Wiederabsetzen der Tonne auf der Straße.
 
Die Lösung ist ganz einfach: Bitte die Tüten nach innen einschlagen, bevor die Tonne zur Leerung bereitgestellt wird. Dann klappt die Leerung reibungslos. 
 
 
                                            
                                                                       
Bitte Mülltüten nicht über den Rand der Tonne stülpen, sondern zur Leerung innen einschlagen . Sonst bekommt der Greifarm des Müllfahrzeugs (Bild unten) Probleme.
 
  

Gelber Sack - Angelegenheit des Dualen Systems Meldung vom 10. Juli 2024

Info zum "Gelben Sack"

Der Gelbe Sack für Verpackungen ist ein Entsorgungsangebot
der Privatwirtschaft (Duale System). Dieser Entsorgungsweg
ist bundesweit einheitlich über das Verpackungsgesetz
geregelt. Die regionalen Entsorungsunternehmen
werden direkt von den Dualen Systemen beauftragt und
arbeiten in eigener Verantwortung.
Im Alb-Donau-Kreis ist das Entsorgungsunternehmen Veolia
im Auftrag der Dualen Systeme für die Abfuhr der Gelben
Säcke verantwortlich. Ebenso für die Bereitstellung der gelben
Säcke.
Anregungen und Beschwerden bitte direkt an die Firma Veolia
mit ihrer Ulmer Niederlassung - erreichbar unter
Tel. 0800/0785600, E-Mail: de-ves-info-ulm@veolia.com

Ausweisdokument für mein Kind - Änderungen ab 01.01.2024 beachten! Meldung vom 04. Juni 2024

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert
werden.

Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ins Ausland ein eigenes Ausweisdokument.

Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der
Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig.

Bitte beachten Sie: Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich
innerhalb kurzer Zeit stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen
Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes
nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig.

In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder
Reisepass für Ihr Kind.

Bis zum 31. Dezember 2023 konnte man für Kinder unter zwölf Jahren einen Kinderreisepass
beantragen. Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis
zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.

Gebühren (Person unter 24 Jahre)
Personalausweis 22,80 €
Reisepass 37,50 €

Bearbeitungsdauer ab Antragstellung: ca. 3-5 Wochen

Zur Antragstellung wird benötigt:
- Aktuelles biometrisches Passbild
- Geburtsurkunde
- Bisheriges Ausweisdokument (falls vorhanden)
- Zustimmungserklärung der Eltern (bei alleinigem Sorgerecht -> Nachweis)
- Kind muss persönlich bei Antragstellung erscheinen
- Größe und Augenfarbe des Kindes

Geodaten aus dem Alb-Donau-Kreis für Bürgerinnen und Bürger frei verfügbar Meldung vom 22. Februar 2024

„ADOKA“ geht an den Start: Die Abkürzung steht für das neue Geo-Informationssystem „Der Alb-Donau-Kreis in Karten“ und bietet ab sofort allen Interessierten die Möglichkeit, Geodaten über den Alb-Donau-Kreis kostenfrei abzurufen. Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis stellt über das Online-Portal unterschiedliche Fachdaten in anschaulicher Weise zur Verfügung: So lassen sich unter anderem Bebauungspläne, Schulen, Radwege, Wanderwege und Zuständigkeitsbereiche des Landratsamtes in unterschiedlichen Maßstäben darstellen und kombinieren.
 
„Nutzerinnen und Nutzer können beispielsweise anhand der Flurstücksnummer nach einem Flurstück suchen und überprüfen, ob für dieses ein Bebauungsplan existiert. Wer ein Anliegen beispielsweise in den Bereichen Baurecht oder Naturschutz hat, kann ermitteln, welche Ansprechperson im Landratsamt für die betroffene Stadt oder Gemeinde zuständig ist. Und mit einem Klick kann man nachschauen, welche Schulen es in seinem Einzugsbereich gibt“, sagt Wolfgang Koller, Leiter des Fachdienstes Ländlicher Raum, Kreisentwicklung, der das Portal entwickelt hat. „ADOKA macht vorhandene Geoinformationen öffentlich für alle verfügbar und ist ein einfaches und praktisches Recherchetool für Bürgerinnen und Bürger.“
 
Auf dem Portal stehen den Nutzerinnen und Nutzern auf allen Themenkarten Messwerkzeuge zur Verfügung, zusätzlich ermöglicht es den schnellen Druck individueller Karten. Für „ADOKA“ werden die Daten aus dem Geo-Informationssystem genutzt, das der Fachdienst Ländlicher Raum, Kreisentwicklung seit einigen Jahren für das gesamte Landratsamt betreut. Geobasisinformationen wie die Amtliche Liegenschaftskarte, topografische Karten sowie Luft- und Satellitenbilder bilden hierbei die Grundlage für weitere fachspezifische Kataster und für die Aufbereitung thematischer Karten. Es ist geplant, weitere Datensätze schrittweise zu ergänzen und der Öffentlichkeit online zur Verfügung zu stellen.
 
Das Online-Portal "ADOKA" ist auf der Homepage des Landratsamtes unter www.alb-donau-kreis.de/adoka zu finden.
 

Tonnen müssen am Abholtag ab 6 Uhr bereitstehen Meldung vom 24. Januar 2024

Bis 6 Uhr müssen die Mülltonnen wie auch die Gelben Säcke am Abfuhrtag bereitgestellt werden. Diese Regelung gilt schon immer und ist in der Abfallwirtschaftssatzung so festgelegt.
Die Touren der Müllabfuhr beginnen um 6 Uhr und werden zügig abgearbeitet. Immer wieder werden Touren auch vom Abfuhrunternehmen umgestellt, um effizienter arbeiten zu können. Unter anderem in Regglisweiler wurden in der Folge Tonnen zu spät bereitgestellt und konnten nicht mitgenommen werden.
Empfehlung daher: Die Abfalltonnen und die Gelben Säcke schon am Vorabend rausstellen beziehungsweise bereitlegen. Das ist erlaubt und erwünscht und erspart unliebsame Überraschungen, wenn Touren geändert werden.

Ansprechpartner für die Abfallentsorgung Meldung vom 24. Januar 2024

Die Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis ist für den Großteil der Abfallentsorgung zuständig – aber nicht für alles. Manche Bereiche wurden vom Gesetzgeber der Privatwirtschaft zugeteilt, insbesondere der Gelbe Sack und die Blaue Tonne. Für sie gibt es für Fragen und Reklamationen eigene Ansprechpartner. Darüber hier ein Überblick:
 
Restmüll, Biomüll, Sperrmüll:
Kundenservice der Abfallwirtschaft, Tel. 0731/185-3333 (Mo-Fr 8-18 Uhr),
E-Mail: kundenservice@aw-adk.de   
 
Gelber Sack:
Fa. Veolia, Tel. 0800 0785600,
E-Mail: de-ves-info-ulm@veolia.com
 
Blaue Tonne:
Fa. Knittel, Vöhringen
Telefon 0 73 06 / 96 16-0
E-Mail: info@knittel-entsorgung.de
www.knittel-entsorgung.de


Entsorgungszentren, Wertstoffhöfe, Grüngut-Sammelplätze:
Kundenservice der Abfallwirtschaft, Tel. 0731/185-3333 (Mo-Fr 8-18 Uhr),
E-Mail: kundenservice@aw-adk.de   
 
Problemstoffsammlung und Grüngutabfuhr:
Kundenservice der Abfallwirtschaft, Tel. 0731/185-3333 (Mo-Fr 8-18 Uhr),
E-Mail: kundenservice@aw-adk.de    
 
Anmeldung Sperrmüll und Behältertausch:
Kundenservice der Abfallwirtschaft, Tel. 0731/185-3333 (Mo-Fr 8-18 Uhr),
Bürgerportal unter www.aw-adk.de > Kunden-Login
 


Keine Folien in die Biotonne auch „biologisch abbaubar“ ist nicht mehr zulässig Meldung vom 16. Januar 2024

Seit Jahresbeginn sind Biomüll-Tüten aus sogenannter Biofolie nicht mehr in der Biotonne erlaubt – auch nicht, wenn sie als „biologisch abbaubar“ oder „aus nachwachsenden Rohstoffen“ deklariert sind. Die Abfallwirtschaftssatzung des Alb-Donau-Kreises wurde vom Kreistag entsprechend geändert.    
 
Hintergrund: Die sogenannten BAW-Beutel (aus biologisch abbaubaren Werkstoffen) sind zwar laut Bioabfallverordnung des Landes noch zulässig. In der Praxis bereiten sie jedoch große Probleme in den Bioabfall-Vergärungsanlagen, weshalb immer mehr Kommunen ihre Verwendung in der Biotonne nicht mehr erlauben. Seit 1.1.24 zählt auch der Alb-Donau-Kreis dazu.
 
Die Folien können bei der Störstoffentfernung in der Vergärungsanlage nicht von normalem Plastik unterschieden werden. Mit solchen Folien im Biomüll gehen die Anlagen auf zwei Arten um. Entweder sie werden stark zerkleinert, was zu Mikroplastik im Produkt führen kann. Oder sie werden nur grob angerissen und als Störstoff abgesondert – dann landen sie, oft mitsamt ihrem Inhalt, in der Verbrennung. Diesen Effekt gibt es bei jeder Folie, egal ob biologisch abbaubar oder nicht.       
 
Wenn die Folie nicht abgesondert wird und im Bioabfall bleibt, ergibt sich das nächste Problem: Während der kurzen Verweilzeit in der Vergärungsanlage können auch „biologisch abbaubare“ Biobeutel nicht abgebaut werden, vielmehr sind diese Beutel nur unter Laborbedingungen kompostierbar. Das verschlechtert die Qualität des Endprodukts. Ziel ist aber die Herstellung von hochwertigem Gütekompost.     
 
Daher empfehlen wir die Verwendung von Papiertüten. Sie gibt es preisgünstig im Handel und auch bei den Discountern. Reißfeste Papiertüten für Biomüll sind aus speziellem Papier, das sich in den Kompostwerken problemlos zersetzt. Zeitungspapier, Bäckertüten o.ä. sind natürlich ebenfalls geeignet.