Friedhöfe in Dietenheim und Regglisweiler
Die Friedhofsverwaltung Dietenheim unterhält 2 Friedhöfe und berät Sie gerne in allen Fragen des Friedhofs- und Bestattungswesens, der Grabauswahl und der Nutzungsrechte.
Adressen:
Friedhof Dietenheim
Königstraße 1
89165 Dietenheim
Friedhof Regglisweiler
Schulstraße 1
89165 Dietenheim-Regglisweiler
An beiden Friedhöfen stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Die Friedhöfe sind barrierefrei zugänglich. Es stehen befestigte Wege zur Verfügung, die auch für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen geeignet sind. Für weitere Unterstützung oder spezielle Anforderungen können Sie sich gerne an die Friedhofsverwaltung wenden.
Ansprechpartner für Bestattung und Friedhofsfragen
Die Stadt arbeitet eng mit den örtlichen Bestattern zusammen, diese sind auch Ihre erste Anlaufstelle. Der Bestatter unterstützt Sie bei der Planung und Durchführung der Bestattung sowie Auswahl der Grabart.
Sollten darüber hinaus Fragen bestehen, steht Ihnen die Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns wie folgt:
Friedhofsverwaltung (Abteilung Fachbereich Bauen)
Königstraße 63
89165 Dietenheim
Tel: 07347 9696-1401 (Dietenheim) , 07347 9696-1402 (Regglisweiler)
E-Mail: bauen@dietenheim.de
Vertiefende Informationen
Grabarten in den Friedhöfe Dietenheim und Regglisweiler
Auf den Friedhöfen sind Erd- und Urnenbestattungen möglich. Es gibt zwei Hauptgruppen an Grabarten, die wie folgt kurz beschrieben sind. Mehr Informationen finden Sie in der städtischen Friedhofssatzung und unserem Flyer. Bei Fragen hilft Ihnen der Bestatter oder die Friedhofsverwaltung gerne weiter.
1. Reihengräber – Einzelgräber, nicht verlängerbar oder erneut belegbar, Ruhezeit 15 Jahre bei Urnen und 20 Jahre bei Erdbestattungen
a) Erdreihengrab (ab 10 Jahren) und Urnenreihengrab
Klassische Einzelgräber für einen Sarg oder eine Urne mit Grabstein und Pflanzfläche, Pflege durch Angehörige
b) Anonyme Grabstätte
Sarg- oder Urnenbestattung in Gemeinschaftsfläche ohne Namensnennung oder Grabkennzeichnung, Pflege durch Stadt
c) Urnengemeinschaftsbaumgrab
Urne an Gemeinschaftsbaum, nach der Reihe belegt, Kennzeichnung durch Namensschild, Pflege durch Stadt
2. Wahlgräber – Mehrfachbelegung, verlängerbar, Nutzungszeit geht über Ruhezeit hinaus und beträgt 25 Jahre
a) Erdwahlgrab (ab 10 Jahren) und Urnenwahlgrab
Klassische Erdgräber für 1-4 Verstorbene mit Grabstein und Pflanzfläche. Bei Erdbestattung ist Tieferlegung möglich, auch verfügbar als muslimische Erdwahlgräber, Pflege durch Angehörige
b) Kindergräber
Besondere Grabstätten für Kinder. Angepasst in Größe und Gestaltung. Pflege durch Angehörige
c) Sternenkinderfeld
Besonderes Feld für Kinder, die vor, während oder kurz nach der Geburt verstorben sind. Ein Ort der Erinnerung und Ruhe. Kennzeichnung an gemeinsamer Stele. Pflege durch Stadt, Nutzungszeit abweichend von 10 Jahren
d) Erdwahlrasengräber
Sargbestattung im Rasenfeld. Pflanzfläche für Grabsteine. Pflege durch Stadt.
e) Urnenwahlerdkammer
Urnenbestattung in Erdkammer im Pflanzfeld, Abdeckplatte individuell gestaltbar, Pflege durch Stadt
f) Erdwahlgemeinschaftsbaumgrab und Urnenwahlgemeinschaftsbaumgrab
Sarg- oder Urnenbestattung an Gemeinschaftsbaum, für Belegung mit bis zu zwei Verstorbenen, Kennzeichnung durch Namensschilder, Pflege durch Stadt
g) Urnennischen in der Urnenwand
Urnenbeisetzung in Urnenwand, max. 2 oder 3 Urnen, Abdeckplatte individuell gestaltbar, Pflege durch Stadt
Häufige Fragen:
Allgemeine Fragen zu bürokratischen Angelegenheiten
1. Welche Kosten entstehen für ein Grab?
Die Kosten für das Grab richten sich nach der aktuellen Gebührentabelle der Friedhofssatzung. Je nach Grabart und Pflege sind diese höher oder niedriger. Hinzu kommen die Kosten für die Beisetzung und Kosten beim Bestattungsinstitut.
2. Gibt es Räumlichkeiten auf den Friedhöfen, die für Trauerfeiern genutzt werden können und gibt es hierfür Vorgaben?
Ja, auf beiden Friedhöfen stehen Aussegnungshallen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich vorab an das Bestattungsinstitut oder die Friedhofsverwaltung. Die Ausgestaltung der Trauerfeier darf natürlich individuell an den Verstorbenen angepasst werden. Hierbei ist zu beachten, dass diese auf einem Friedhof stattfindet und die Würde des Orts zu beachten ist. Bitte stimmen Sie diese daher mit dem Bestattungsinstitut oder der Friedhofsverwaltung ab.
3. Wie ist der Ablauf, wenn das Grab abgelaufen ist?
Der Ansprechpartner für das Grab wird schriftlich kontaktiert. Bei Wahlgräbern kann eine Verlängerung beantragt werden. Die Abräumung erfolgt durch den Ansprechpartner und wird i.d.R. bei einem Steinmetz beauftragt.
4. Kann ich mein Grab jederzeit verlängern oder auflösen?
Wahlgräber können bei Ablauf der Nutzungszeit verlängert werden, die Friedhofsverwaltung informiert den Ansprechpartner rechtzeitig. Eine Auflösung ist nur nach Ablauf der Ruhezeit möglich. Bei Wahlgräbern kann das Grab auch vor Ablauf des Nutzungsrechts aufgelöst werden.
5. Kann ich mein Grab auf eine andere Person umschreiben?
Eine Umschreibung des Nutzungsrechts bei Wahlgräbern oder Verfügungsberechtigten bei Reihengräbern kann jederzeit erfolgen. Wenden Sie sich hierfür bitte an die Friedhofsverwaltung.
6. Kann ich ein Grab reservieren oder bereits vorab bezahlen?
Eine Reservierung von Grabstätten ist nicht möglich. Da die Gebühren regelmäßig neu kalkuliert werden ist auch eine Vorauszahlung nicht möglich.
Regelungen zu den Gräbern
1. Was muss ich bei der Belegung eines Grabes beachten?
Zunächst ist der Bestatter Ihr Ansprechpartner und kennt sich hinsichtlich der Vorschriften zur Bestattung aus. Bei individuellen Gestaltungsmöglichkeiten machen Sie sich bitte mit den zutreffenden Vorgaben der Satzung vertraut. Für die Aufstellung oder Änderung eines Grabsteins ist ein Antrag bei der Stadt einzureichen, in der Regel übernimmt der Steinmetzbetrieb diese Aufgabe. Bei Fragen können Sie sich gerne an die Friedhofsverwaltung wenden.
2. Welche Gestaltung des Grabes ist erlaubt?
Grundsätzlich sind würdige und dem Charakter des Friedhofs entsprechende Gestaltungen zulässig. Bei Grabsteinen sind die vorgegebenen Größen einzuhalten und der Stein ist durch die Friedhofsverwaltung zu genehmigen.
3. Wer pflegt das Grab und wie sieht ein „gepflegtes Grab“ aus?
Grundsätzlich sind die Angehörigen bzw. der Nutzungsberechtigte für die Grabpflege verantwortlich. Die Stadt bietet mittlerweile jedoch auch verschiedene Grabarten an, die nicht durch die Angehörigen gepflegt werden müssen.
Ein gepflegtes Grab macht einen ordentlichen und sauberen Eindruck. Die Pflanzen sind gesund und wachsen nicht über die Fläche hinaus. Das Grab ist frei von Unkraut und der Grabstein ist sauber.
Allgemeine Fragen zu Bestattungsmöglichkeiten
1. Wer kann auf den Friedhöfen bestattet werden?
Grundsätzlich werden alle Einwohner der Stadt auf den Friedhöfen beerdigt. Die Friedhöfe sind für alle Konfessionen offen und es werden unterschiedliche Grabarten angeboten, um möglichst alle Wünsche berücksichtigen zu können. In Dietenheim wurde auch ein Feld für Sternenkinder geschaffen.
2. Sind rituelle Waschungen möglich?
In den Friedhofsgebäuden stehen leider keine Möglichkeiten für rituelle Waschungen zur Verfügung. Wenden Sie sich hierfür bitte an Ihren Bestatter.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
15.12.2025