Behördenwegweiser

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Externe Organisationseinheit

Referat 54.4 - Jugendarbeitsschutz

Beschreibung

Unsere Aufgaben

Genehmigung und Überwachung von Industrieanlagen:

  • metallerzeugende und -verarbeitende Betriebe wie z. B. Metallgießereien, Schmelzwerke, Verzinkereien und Härtereien mit besonders umweltrelevanten Anlagen gemäß der europäischen Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU (IE-Anlage Betriebe ohne IE-Anlagen, die unter die Störfall-Verordung (12. BImSchV) fallen
  • Durchführung immissionsschutzrechtlicher, arbeitsschutzrechtlicher und wasserrechtlicher Anzeige- und Zulassungsverfahren sowie von Widerspruchsverfahren
  • Fachtechnische Zuständigkeit in Fragen des Arbeitsschutzes und des Umweltschutzes auch bei baurechtlichen Genehmigungsverfahren für die oben genannten Betriebe
  • Beratung und Überwachung der oben genannten Betriebe

Weitere Aufgaben:

  • Anerkennung von Fachkundelehrgängen und Prüfungen nach dem Sprengstoffgesetz für Baden-Württemberg
  • Abrechnung ärztlicher Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz für Baden-Württemberg
  • Die ZSV der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg unterstützt die Gewerbeaufsichtsverwaltung bei den Regierungspräsidien und den Stadt- und Landkreisen des Landes Baden-Württemberg mit Dienstleistungen wie z. B. dem Vorschriftenwesen und konkreter Arbeitshilfen, die im Internet und in Intranet angeboten werden
  • Beratung und Fachaufsicht bei den Unteren Immissions- und Arbeitsschutzbehörden des Regierungsbezirks Tübingen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung, der Arbeitsstättenverordnung, des Arbeitssicherheitsgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes, des Sprengstoffrechts, des Jugendarbeitsschutzgesetzes, der Kinderarbeitsschutzverordnung, des Fahrpersonalrechts

Hausanschrift

Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
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