Aktuelle Informationen

Aktuelle Informationen des Rathauses

am 04.08.2025 wurde der Badesee Dietenheim zum vierten Mal in der Badesaison 2025 beprobt. Die mikrobiologischen Untersuchungen ergaben keine Beanstandungen .
Die Arbeiten am Friedhof Dietenheim im südlichen Bereich vor der Aussegnungshalle und im Sanitärbereich sind seit Mitte Juli erfolgreich abgeschlossen. Die neue barrierefreie Toilette an der Westseite des Gebäudes kann ab sofort benutzt werden. Herzlichen Dank an alle beteiligten Firmen und Handwerker sowie den städtischen Bauhof.  
Meldung vom 08.08.2025

Ferienzeit - Urlaubszeit

„Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele, Freunde, Schönheit der Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum, Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist’s! Reise, reise!“  Reisegedanken von Wilhelm Busch Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern erholsame Sommerferien sowie viel Zeit um die Seele baumeln zu lassen und neue Kraft zu schöpfen! Ihr Bürgermeister Christopher Eh mit Stadtverwaltung und Gemeinderat
Am 15.08.2025 werden zur Zahlung fällig:   Gewerbesteuer , die 3. Vorauszahlungsrate für das Kalenderjahr 2025. Der Vierteljahresbetrag kann aus dem letzten Veranlagungsbescheid ersehen werden, sofern kein besonderer Vorauszahlungsbescheid erlassen wurde.   Grundsteuer , der 3. Vierteljahresbetrag für das Kalenderjahr 2025. Der Vierteljahresbetrag kann aus dem Grundsteuerbescheid bzw. dem letzten Grundsteueränderungsbescheid entnommen werden.   Abbuchungsverfahren: Sofern der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird der Steuerbetrag durch die Stadtkasse eingezogen.   Zahlungen erbitten wir auf folgende Konten: Sparkasse Dietenheim                  DE32630500000002700164                                                   SOLADES1ULM Donau-Iller Bank Dietenheim         DE12630910100241210003                                                   GENODES1EHI Ulmer Volksbank Dietenheim        DE98630901000007630000    ULMVDE66   Säumniszuschläge und Mahngebühren: Bei verspäteter Zahlung ist die Gemeinde zum Ansatz der gesetzlichen Säumniszuschläge und bei der Durchführung eines Mahnverfahrens zur Festsetzung von Mahngebühren verpflichtet. Der Säumniszuschlag beträgt 1 % des auf volle 50 Euro abgerundeten Schuldbetrages je angefangenen Monat. Um Einhaltung des Zahlungstermins wird daher dringend gebeten.
Dietenheimer Kirchturm im Hintergrund und Faschingswimpeln im Vordergrund
Bürgerwehr marschiert vor Rathaus und Kirche Dietenheim auf Hauptstraße
Bunte Blumenwiese am Randstreifen der Hauptstraße vor dem Ortsausgang Dietenheim Richtung Regglisweiler
Fahrradfahrer im Hinergrund an einem Kreisverkehr mit bunten Blumen im Vordergrund
Malerischer Sonnenuntergang mit Sicht auf Kirche Regglisweiler