Städtebauförderprogramm 2025: Doppelter Geldsegen für Dietenheim

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat am Vormittag
(14.05.2025) die Programmentscheidung bekanntgegeben.
Als einzige Gemeinde im Alb-Donau-Kreis bekommt Dietenheim
eine Förderung für zwei städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen.

Das bestehende Sanierungsgebiet in Dietenheim („Stadtkern III“)
erhält eine Finanzhilfeerhöhung in Höhe von 800.000 Euro.

Für den Teilort Regglisweiler wurde eine Aufnahmeantrag gestellt
für ein neues Sanierungsgebiet („Ortsmitte Regglisweiler“). Diese
Neumaßnahme soll den Ortsteil durch Wohnraumschaffung und
Aufwertung des öffentlichen Raumes sowie der Gebäudesubstanz
stärken. Die Stadt erhält hierfür eine Fördersumme von 800.000
Euro im Rahmen der erstmaligen Programmaufnahme.

Bei Fragen zum Sanierungsgebiet in Dietenheim können Sie sich
jederzeit gerne an das Bauamt der Stadtverwaltung wenden
(bauen@dietenheim.de). Die Sanierungssatzung und den Lageplan
zum Sanierungsgebiet „Stadtkern III“ in Dietenheim finden
Sie unter „öffentlichen Bekanntmachungen“ auf der Website der
Stadt Dietenheim.

https://www.dietenheim.de/startseite/rathaus+dietenheim/oeffentliche+
bekanntmachungen.html