Zweite Abschlagszahlung, fällig am 30.06.2022 für den Zeitraum April, Mai, Juni 2022 (Laut Wasser-Verbrauchsabrechnung vom 16.02.2022) Abfallgebühren Abfallgebühren, 2. Vorauszahlungsrate für das Kalenderjahr 2022, fällig am 01.07.2022. Der Teilbetrag kann aus dem letzten Veranlagungsbescheid ersehen werden. Kunden, die der Stadtverwaltung keine Bank-Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden um fristgemäße Überweisung der fälligen Gebühren gebeten. Da die Zahlungen elektronisch verbucht werden, bitte unbedingt das Kassenzeichen im Wasser bzw. das Buchungszeichen im Abfall angeben. Bei Kunden mit Bank-Abbuchungsermächtigung wird der zu entrichtende Betrag zur Fälligkeit abgebucht. Weitere Auskünfte sind bei der Stadtverwaltung, Zimmer 115, Frau Kropf, Tel. 07347 9696 45 und Frau Röhricht Tel. 07347 9696 46 erhältlich.