Ukrainehilfe

Aktuelle Informationen zur Ukrainehilfe finden Sie auf der entsprechenden Themenseite.

Aktuelle Informationen zu Corona

Aktuelle Informationen zu Corona finden Sie auf der entsprechenden Themenseite.

Aktuelle Informationen

Alle aktuellen Informationen finden Sie in den Stadtnachrichten mit der Rubrik "Aktuelles".

Meldung vom 24.05.2023

Regglisweiler: Chlorung aufgehoben!

Die Chlorung des Trinkwassers in Regglisweiler ist ab sofort aufgehoben   Am Dienstag, den 23.05.2023 wurde durch die Illergruppe Illerrieden mitgeteilt, dass die vorsorgliche Chlorung des Trinkwassers in Regglisweiler durch das Gesundheitsamt aufgehoben worden ist.
Am 23.05.2023 hat im Bürgerhaus in Regglisweiler der Bürgerworkshop zum Gesamtörtlichen Entwicklungskonzept (GEK) und zum Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) „Ortsmitte Regglisweiler“ stattgefunden. Nach einer Einführung durch Herrn Bürgermeister Eh und mehreren Impulsvorträgen durch Frau Hetterich und Herrn Weikert von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) wurden im Anschluss in drei Arbeitsgruppen verschiedene Fragestellungen zum GEK bzw. ISEK bearbeitet. Von der Frage des Wohnraumangebots, über Entwicklungspotentiale und Lebensqualität hin zu Straßen- und Weggestaltung, um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Die Präsentation mit allen Informationen ist auf der Website der Stadt Dietenheim verfügbar. Die vorläufigen Pläne können auch im Bauamt der Stadt Dietenheim eingesehen werden. Bei Fragen oder Anregungen zur Thematik dürfen sie sich ebenfalls gerne mit dem Bauamt in Verbindung setzen (E-Mail: bauen@dietenheim.de ).   die Präsentation finden Sie hier (65,889 MB ) https://www.tag-der-staedtebaufoerderung.de/programm-2023/veranstaltungen-detail-2023?uid=288 Weiterlesen...
das genaue Ergebnisprotokoll finden Sie hier (163,4 KB ) Weiterlesen...
Die vom Gemeinderat der Stadt Dietenheim am 15.05.2023 beschlossene Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 liegt in der Zeit vom 30.05.2023 bis 02.06.2023 je einschließlich bei der Stadtverwaltung – Hauptamt, Zimmer 103, Königstraße 63, 89165 Dietenheim – während der Besuchszeiten öffentlich auf.   Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).