Aktuelle Informationen

Aktuelle Informationen des Rathauses

Seit der vergangenen Woche ist im Alb-Donau-Kreis die Vogelgrippe/Geflügelpest ausgebrochen. Das Risiko einer Infektion für den Menschen ist gering. Allerdings ist es sehr wichtig, eine mögliche Verschleppung des Virus in Geflügelbestände zu verhindern.   Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen, oder tote Wildvögel sollen daher von Privatpersonen nicht angefass t oder mitgenommen werden, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden.   Wichtig: Wenn es sich bei dem gefunden Tier um einen wildlebenden Wasservogel, Greifvogel oder Rabenvogel handelt, melden Sie uns das Tier bitte umgehend unter Angabe des Fundorts. Nutzen Sie hierfür bitte die Telefonnummer der Stadtverwaltung 07347-9696-0 oder außerhalb der Geschäftszeiten das Bürgertelefon der Feuerwehr 07347-958887-112 .   Entsprechendes Fachpersonal der Stadt Dietenheim sammelt das Tier anschließend ein und stimmt sich mit dem Veterinäramt zum weiteren Vorgehen ab.   Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite des Landratsamts unter www.alb-donau-kreis.de .   Vielen Dank für Ihre Umsicht und Ihre Mithilfe!
„Die aktuelle Ausbreitung der Geflügelpest in Deutschland ist dramatisch und verheerend für die Geflügelhaltung. Für den betroffenen Landwirt in Öllingen ist die Situation äußerst belastend. Die Seuchenbekämpfung ist jetzt eine Gemeinschaftsaufgabe, bei der jeder seinen Beitrag leisten muss“, sagt Landrat Heiner Scheffold. „Mein besonderer Dank gilt dem Veterinäramt des Alb-Donau-Kreises, das seit Dienstag ununterbrochen im Einsatz ist. Diese Arbeit ist extrem fordernd und verlangt den Mitarbeitenden viel ab. Ebenso danke ich dem Land Baden-Württemberg für die schnelle Unterstützung, insbesondere der Taskforce Tierseuchenbekämpfung, dem Regierungspräsidium Tübingen und allen Landkreisen, die Unterstützung leisten. Nur durch die enge, kreisübergreifende Zusammenarbeit können wir die weitere Ausbreitung eindämmen. Ich appelliere eindringlich an alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, durch konsequente Vorsicht und Hygienemaßnahmen ihren Teil zur Eindämmung beizutragen.“       Allgemeinverfügung tritt in Kraft Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat heute eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die zum 25. Oktober 2025, 00:00 Uhr, in Kraft tritt. Sie legt die erforderlichen Schutzmaßnahmen fest.   Um den betroffenen Betrieb wurden eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. In beiden Gebieten gilt eine Aufstallungspflicht für sämtliches Geflügel.   Geflügelhalterinnen und -halter sind verpflichtet, ihre Bestände täglich zu kontrollieren und jedes veränderte Verhalten oder erhöhte Verluste unverzüglich dem Veterinäramt zu melden (Hinweise bitte an frage@alb-donau-kreis.de ). Darüber hinaus gilt ein Verbringungs- und Beförderungsverbot für Geflügel, Eier und sonstige Erzeugnisse aus den betroffenen Zonen. Geflügelausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen sind im gesamten Alb-Donau-Kreis untersagt.   Die vollständige Allgemeinverfügung mit allen Regelungen, Karten der Schutz- und Überwachungszonen sowie weiterführende Informationen sind auf der Internetseite des Landratsamts Alb-Donau-Kreis unter www.alb-donau-kreis.de in der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ abrufbar. Antworten auf häufig gesuchte Fragen sind über die Startseite erreichbar.   Maßnahmen vor Ort laufen auf Hochtouren Nach der Tötung der Tiere wird der betroffene Hof in Öllingen gründlich gereinigt und desinfiziert. Parallel dazu läuft die Kontaktermittlung, um mögliche Infektionswege nachzuvollziehen. Erste Betriebe in der Umgebung wurden bereits getestet – bislang ohne neue Positivbefunde. Nach Abschluss der Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten werden die Beprobungen ausgeweitet, um ein möglichst genaues Bild der Lage zu erhalten.   Innerhalb der Schutzzone (Radius 3 Kilometer) befinden sich 47 Geflügelhaltungen im Alb-Donau-Kreis, die beprobt werden müssen. In der Überwachungszone (Radius 10 Kilometer) liegen 121 Betriebe im Alb-Donau-Kreis sowie 240 Betriebe im benachbarten Landkreis Heidenheim. Kleinere Flächen der Landkreise Neu-Ulm, Günzburg und Dillingen liegen ebenfalls innerhalb der Zone. Die Regierung von Oberschwaben wurde informiert. Alle betroffenen Höfe auf baden-württembergischer Seite sind benachrichtigt; das Vorgehen erfolgt risikoorientiert in enger Abstimmung mit den Nachbarlandkreisen und dem Regierungspräsidium Tübingen.   Das Landratsamt wird die Öffentlichkeit umgehend informieren, sollte sich die Geflügelpest weiter ausbreiten oder neue Nachweise hinzukommen.   Veterinäramt ruft zur Mithilfe auf Das Veterinäramt bittet ausdrücklich darum, dass auch Geflügelhalter außerhalb der eingerichteten Zonen ihren Beitrag zur Seuchenbekämpfung leisten. „Nur, wenn überall im Landkreis die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent eingehalten werden – vom kleinen Hobbyhalter bis zum großen Betrieb – können wir verhindern, dass das Virus weiter verschleppt wird“, betont der stellvertretende Leiter des Veterinäramts, Nikolaos Efthymiopoulos. „Dazu gehört insbesondere, den Kontakt zwischen Wildvögeln und gehaltenem Geflügel strikt zu vermeiden, Ställe und Gerätschaften regelmäßig zu reinigen und betriebsexterne Personen fernzuhalten.“
Im Alb-Donau-Kreis ist in einem größeren Geflügelbetrieb in Öllingen das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen und durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt worden. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, wurde der Betrieb mit knapp 15.000 Tieren bereits nach der Verdachtsmeldung am Dienstagabend umgehend gesperrt. Um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern, wurden die Tiere gemäß tierseuchenrechtlicher Vorschriften getötet und der Tierkörperbeseitigung zugeführt.   Die Ursache des Viruseintrags wird derzeit durch das Veterinäramt ermittelt. Nach derzeitigem Stand ist eine Einschleppung über Wildvögel wahrscheinlich.   Allgemeinverfügung in Arbeit Eine entsprechende Allgemeinverfügung mit den notwendigen Schutzmaßnahmen befindet sich in Vorbereitung und wird am 24. Oktober 2025 veröffentlicht. Die Verfügung tritt dann zum 25. Oktober 2025, 00:00 Uhr , in Kraft und sieht folgende Maßnahmen vor: Einrichtung einer Schutzzone (Radius 3 km) und einer Überwachungszone (Radius 10 km) um den betroffenen Betrieb, Aufstallungspflicht für sämtliches Geflügel in diesen Zonen, Verbringungs- und Beförderungsverbot für Geflügel, Eier und Erzeugnisse aus den beiden Zonen, Verbot von Geflügelausstellungen, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen im gesamten Alb-Donau-Kreis, Meldepflicht bei erhöhten Verlusten oder verändertem Tierverhalten an das Veterinäramt (E-Mail: frage@alb-donau-kreis.de).   Biosicherheitsmaßnamen sind oberstes Gebot Tierhalterinnen und Tierhalter sind nach dem Tiergesundheitsrecht verpflichtet, ihre Bestände vor einer Ansteckung zu schützen.   Folgende Biosicherheitsmaßnahmen werden insbesondere empfohlen: kein direkter oder indirekter Kontakt gehaltener Tiere mit Wildvögeln Betreten der Haltungseinrichtungen nur mit stallspezifischer Kleidung beziehungsweise Schutzkleidung einschließlich Wechsel des Schuhwerks Waschen der Hände mit Wasser und Seife vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Haltungseinrichtung Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren Füttern von Geflügel bei Auslauf- oder Freilandhaltung ausschließlich im Stall Tränken nur mit Leitungswasser betriebsfremde Personen und Haustiere von den Ställen fernhalten nur Zukauf gesunder Tiere aus unverdächtiger Herkunft   Zudem sind Geflügelhalter verpflichtet, Aufzeichnungen über Zu- und Abgänge sowie über Verluste und Legeleistungen zu führen. Diese dienen der Früherkennung eines möglichen Seucheneintrags.     Gesundheitliche Einschätzung und Verhalten der Bevölkerung Beim Auftreten des Vogelgrippevirus in Nutzgeflügelbeständen besteht ein moderates Ansteckungsrisiko vor allem für Personen mit engem Tierkontakt, wie Beschäftigte in den betroffenen Betrieben oder Tierärztinnen und Tierärzte. Diese sind durch entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen geschützt.   Für die allgemeine Bevölkerung schätzt das Friedrich-Loeffler-Institut das Risiko einer Ansteckung als sehr gering ein. In Deutschland ist bislang kein Fall einer Infektion beim Menschen bekannt geworden. Bürgerinnen und Bürger sollten Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen, auf gar keinen Fall anfassen oder mitnehmen. Stattdessen sollte der Fund bei der zuständigen Veterinärbehörde gemeldet werden.   Registrierungspflicht für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter Darüber hinaus weist das Veterinäramt darauf hin, dass auch Kleinsthaltungen mit nur wenigen Tieren meldepflichtig sind. Alle Geflügelhalterinnen und -halter, die ihre Tiere bislang nicht registriert haben, müssen dies unverzüglich beim Veterinäramt des Landratsamts Alb-Donau-Kreis nachholen. Die Meldung kann per E-Mail an das Bürgerpostfach ( frage@alb-donau-kreis.de ) erfolgen. Diese Registrierung ist wichtig, um im Seuchenfall schnell reagieren und Schutzmaßnahmen gezielt umsetzen zu können. Die erforderlichen Formulare stehen auf der Internetseite des Alb-Donau-Kreises zum Download bereit.   Aktuelle Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind online unter www.alb-donau-kreis.de verfügbar.     Hintergrundinformationen Die Aviäre Influenza (Geflügelpest), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste, anzeigepflichtige Infektionskrankheit bei Vögeln. Sie ist hochansteckend, verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen und endet für das betroffene Geflügel in der Regel tödlich. Das Virus kann über den direkten Kontakt von Tier zu Tier übertragen werden. Insbesondere wildlebende Wasservögel sind häufig Virusüberträger. Sie können das Virus über große Entfernungen verschleppen. Das Virus verbreitet sich auch über die Luft. Zudem ist eine indirekte Übertragung durch Fahrzeuge, Mist, Futter oder Transportkisten möglich. Der Mensch ist ebenfalls ein bedeutsamer Überträger der Seuche: Über nicht gereinigte und desinfizierte Kleider, Schuhe oder Hände kann die Geflügelpest weiterverbreitet werden.   Weitere Informationen gibt es online auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts .
Im Alb-Donau-Kreis ist in einem größeren Geflügelbetrieb in Öllingen das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen und durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt worden. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, wurde der Betrieb mit knapp 15.000 Tieren sofort nach der Verdachtsmeldung umgehend gesperrt. Um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern wurden die Tiere gemäß tierseuchenrechtlicher Vorschriften getötet und der Tierkörperbeseitigung zugeführt.   Die Ursache des Viruseintrags wird derzeit durch das Veterinäramt ermittelt. Nach derzeitigem Stand ist eine Einschleppung über Wildvögel wahrscheinlich.   Allgemeinverfügung Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat eine entsprechende Allgemeinverfügung mit den notwendigen Schutzmaßnahmen erlassen. Die Verfügung ist gilt seit 25. Oktober 2025.   Die Allgemeinverfügung, aktuelle Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind online unter www.alb-donau-kreis.de verfügbar.
Dietenheimer Kirchturm im Hintergrund und Faschingswimpeln im Vordergrund
Bürgerwehr marschiert vor Rathaus und Kirche Dietenheim auf Hauptstraße
Bunte Blumenwiese am Randstreifen der Hauptstraße vor dem Ortsausgang Dietenheim Richtung Regglisweiler
Fahrradfahrer im Hinergrund an einem Kreisverkehr mit bunten Blumen im Vordergrund
Malerischer Sonnenuntergang mit Sicht auf Kirche Regglisweiler