Leistungen (inkl. Online Anträge)

Beispielbild Leistungen
Leistungen

Wählbarkeitsbescheinigung beantragen

Wer sich als Einzel- oder Parteibewerber für eine Wahl aufstellen lässt, muss der jeweils zuständigen Wahlleitung eine Wählbarkeitsbescheinigung vorlegen. Wählbarkeitsbescheinigungen für Bewerber, die in Dietenheim wohnen, werden vom Bürgerbüro in Dietenheim oder der Ortsverwaltung in Regglisweiler erteilt.

Zuständige Stelle

Bürgerdienste [Stadt Dietenheim]

Hausanschrift

Königstraße 63
89165 Dietenheim
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon (0 73 47) 96 96-12 02
Telefon (0 73 47) 96 96-12 03
Telefon (0 73 47) 96 96-12 04
Fax (0 73 47) 96 96-12 97

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie bewerben sich bei einer Wahl und benötigen hierfür eine Wählbarkeitsbescheinigung Ihres Wohnortes.

Verfahrensablauf

Sie können die Bescheinigung ganz einfach über den Onlineantrag auf dieser Seite beantragen. Alternativ übermitteln Sie uns Ihre Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Daten zum Wahltermin - und Ort) für die Ausstellung der Wählbarkeitsbescheinigung und wir senden Ihnen das Dokument zu oder Sie kommen persönlich bei uns vorbei.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Falls Sie über (vor-)ausgefüllte Formulare verfügen, können Sie diese im Verlauf des Online Antrags hochladen oder uns mit Ihren Daten zusenden. Bitte laden Sie bei einem Online-Antrag oder einer anderweitigen Übermittlung eine Kopie Ihres Passes hoch.

Kosten

Die Ausstellung der Wählbarkeitsbescheinigung ist für Sie kostenfrei.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt i.d.R. innerhalb von drei Werktagen.

Hinweise

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Rechtsgrundlage

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe g DSGVO in Verbindung mit folgenden je nach Wahlart spezifischen Rechtsgrundlagen:

  • § 11 Abs. 2 Nr. 1a EuWG
  • § 32 Abs. 4 Nr. 2 und 2a EuWO
  • § 34 Abs. 5 Nr. 2
  • § 39 Abs. 4 Nr. 2 BWO
  • § 23 Abs. 5 Nr. 2 LWO
  • § 10 Abs. 4 KomWG
  • § 14 Abs. 6 KomWO
  • § 20 Abs. 3 Nr. 2 KomWO

Freigabevermerk

Dietenheim, 21.06.2023