Öffentliche Bekanntmachung von Satzungen

Der Gemeinderat der Stadt Dietenheim hat am 23.02.2026 folgende Satzungen beschlossen:
Haushaltssatzung der Stadt Dietenheim für das Haushaltsjahr 2026 Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes „Wasserversorgung Dietenheim“ für das Wirtschaftsjahr 2026 Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes „Erneuerbare Energien“ Dietenheim für das Wirtschaftsjahr 2026
 
Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat mit Erlass vom 11.03.2026 Az 04-902.41/Dietenheim die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 23.02.2026 beschlossenen Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 und den Wirtschaftsplänen 2026 für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Erneuerbare Energien (§ 81 GemO) bestätigt.Die Satzungen wurden am 19.03.2026 auf der Homepage der Stadt Dietenheim www.dietenheim.de öffentlich bekannt gemacht.Der Haushaltsplan 2026 der Stadt Dietenheim mit Wirtschaftsplan 2026 „Wasserversorgung Dietenheim“ und Wirtschaftsplan 2026 “Erneuerbare Energien“ werden gemäß § 81 GemO in der Zeit vom 23.März 2026 bis einschließlich 31. März 2026 bei der Stadtverwaltung Dietenheim, Königstraße 63, Zimmer 110, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Dietenheim, den 1.03.2026
Christopher Eh, Bürgermeister