
STADT DIETENHEIMGEMARKUNG REGGLISWEILERALB-DONAU-KREIS Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „PV Freiflächenanlage Gemeindeäcker“ in Dietenheim-Regglisweiler sowie frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Gemeinderat der Stadt Dietenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.03.2026 beschlossen, den Bebauungsplan „PV Freiflächenanlage Gemeindeäcker“ in Dietenheim-Regglisweiler nach § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 der Landesbauordnung in Verbindung mit § 2 BauGB aufzustellen. Das Plangebiet liegt im Stadtteil Regglisweiler der Stadt Dietenheim und befindet sich westlich des Stadtteiles an der K 7418 Richtung Weihungszell. Der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates wird hiermit nach § 2 Abs. 1 des BauGB
öffentlich bekannt gemacht. Für den Planbereich ist der Lageplan des Ingenieurbüros Wassermüller Ulm GmbH vom 23.03.2026 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt: Lageplan „PV Freiflächenanlage Gemeindeäcker“ vom 23.03.2026, unmaßstäblich, genordet
Ziel und Zweck der Planung:
Auf den Grundstücken Flurstücks-Nummern 765, 766, 767, 770, 772, 773, 780, 781 und einem Teil von Flst. 610 westlich des Ortsteiles Regglisweiler, Stadt Dietenheim ist der Bau einer Agri-Photovoltaik-Anlage zur Erzeugung von Strom aus natürlicher Sonnenstrahlungsenergie sowie Stromspeicherung beabsichtigt. Dadurch wird gleichzeitig weiterhin eine landwirtschaftliche
Nutzung möglich und die Fläche geht der Landwirtschaft nicht verloren. Die Stadt Dietenheim möchte mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für dieses Vorhaben einen Beitrag zum erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energien leisten. Die Umsetzung soll durch einen privaten Vorhabenträger erfolgen.Die Anlage weist eine geschätzte maximale Wirkleistung von ca. 4.200 MW, in Ost-West-
Ausrichtung, auf. Mit der Anlage können etwa 1.000 Haushalte versorgt werden. Durch den Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen für eine Agri-Photovoltaik-Anlage
geschaffen werden. Damit wird dem Klimaschutzzielen Rechnung getragen sowie mehr
Unabhängigkeit gegenüber anderen Staaten und fossilen Rohstoffen erreicht. Dies ist insbesondere aufgrund aktueller Krisen von enormer Bedeutung. Aus diesem Grund liegen die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie der dazugehörigen Nebenanlagen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit. Mit der Ausweisung eines Sondergebietes für eine PV-Anlage soll die kurzfristige Bebauung von ca. 9 ha bisher landwirtschaftlicher Nutzfläche ermöglicht werden. Die Anbindung kann über
asphaltierte Wirtschaftswege erfolgen. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wird der Bebauungsplan „PV Frei-flächenanlage Gemeindeäcker“ aufgestellt. Das Plangebiet entwickelt sich nicht aus dem aktuellen Flächennutzungsplan. Dieser wird im Parallelverfahren geändert. Im Laufe des Verfahrens wird ein Umweltbericht und ein Artenschutzgutachten erstellt. Die Ergebnisse werden in den Bebauungsplan eingearbeitet. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungDer Vorentwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften i. d. F. vom 23.03.2026 einschließlich der Begründung werden
im Internet über die Homepage der Stadt Dietenheim (https://www.dietenheim.de/startseite/rathaus+dietenheim/oeffentliche+bekanntmachungen.html)
von Montag, 13.04.2026 bis einschließlich Freitag, 15.05.2026 veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen zeitgleichim Rathaus der Stadt Dietenheim, Königstraße 63, 89165 Dietenheimin Papierform öffentlich ausgelegt.Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Nach Möglichkeit sollen Stellungnahmen elektronisch an folgende Adresse des Ingenieurbüros Wassermüller Ulm GmbH übermittelt werden: bauleitplanung@wassermueller.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Bürgermeisteramt Dietenheim, den 26.03.2026 Christopher Eh, Bürgermeister
