Geflügelpest in Nutztierhaltung im Alb-Donau-Kreis nachgewiesen
Im Alb-Donau-Kreis ist in einem größeren Geflügelbetrieb in Öllingen das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen und durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt worden. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, wurde der Betrieb mit knapp 15.000 Tieren sofort nach der Verdachtsmeldung umgehend gesperrt. Um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern wurden die Tiere gemäß tierseuchenrechtlicher Vorschriften getötet und der Tierkörperbeseitigung zugeführt.
Die Ursache des Viruseintrags wird derzeit durch das Veterinäramt ermittelt. Nach derzeitigem Stand ist eine Einschleppung über Wildvögel wahrscheinlich.
Allgemeinverfügung
Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat eine entsprechende Allgemeinverfügung mit den notwendigen Schutzmaßnahmen erlassen. Die Verfügung ist gilt seit 25. Oktober 2025.
Die Allgemeinverfügung, aktuelle Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind online unter www.alb-donau-kreis.de verfügbar.
