Leinenpflicht für Hunde

Leider ist schon wieder ein Rehkitz durch einen Biss eines Hundes im Wald tot aufgefunden worden.
Dies gibt uns Anlass darauf hin zu weisen, dass nach § 10 der Polizeiverordnung der Stadt Dietenheim Tiere, insbesondere Hunde, so zu halten und zu beaufsichtigen sind, dass niemand gefährdet wird.
Im Innenbereich, d.h. im Bereich der Bebauung, sind auf öffentlichen Straßen und Wegen Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. Dies bedeutet, dass sie in der freien Landschaft nur dann ohne Leine geführt werden dürfen, wenn sie in jedem Fall einem Zuruf des Halters oder Begleiters Folge leisten können. Da Hunde in der Regel nicht vernunft- sondern verhaltensgesteuert sind, ist dies sicherlich in den allerwenigsten Fällen möglich.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Hundehalter für Schäden, die durch ihre Tiere angerichtet werden, zivil- und strafrechtlich voll verantwortlich sind.
Auf einen Eintritt einer Versicherung kann nicht in jedem Fall vertraut werden.
Wir bitten alle Hundehalter um Verständnis und Beachtung!