Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für Schöffen

Die vom Gemeinderat der Stadt Dietenheim am 15.05.2023 beschlossene Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 liegt in der Zeit vom 30.05.2023 bis 02.06.2023 je einschließlich bei der Stadtverwaltung – Hauptamt, Zimmer 103, Königstraße 63, 89165 Dietenheim – während der Besuchszeiten öffentlich auf.
 
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).