Führerschein-Tausch: Frist für Personen der Jahrgänge 1959 bis 1964 läuft Mitte Januar aus

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer besitzen noch einen alten Papierführerschein in grau oder rosa – diese Dokumente verlieren allerdings gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers schrittweise ihre Gültigkeit. Der alte Schein muss daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden. Auch Inhaberinnen und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind von der Umtauschaktion betroffen.
 
In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach dem jeweiligen Geburtsdatum der Fahrerin oder des Fahrers. Bis zum 19. Januar 2022 müssen die Jahrgänge 1959 bis 1964 ihren Führerschein umtauschen, ein Jahr später sind weitere Jahrgänge betroffen.
 
Ab dem Jahr 2026 laufen – ebenfalls gestaffelt – die Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine ab. Die genaue Auflistung der Fristen für alle Jahrgänge sind online unter https://www.alb-donau-kreis.de/startseite/dienstleistungen+service/fuehrerscheine.html einsehbar. Wer möchte, kann seinen alten Führerschein aber auch deutlich vor Ablauf der Frist umtauschen.
 
So funktioniert der Umtausch
 
Antrag online herunterladen oder im Rathaus abholen
 
Bürgerinnen und Bürger des Alb-Donau-Kreises, die den Umtausch ihres alten Führerscheins beantragen möchte, können den Antrag online unter diesem Link herunterladen: https://www.alb-donau-kreis.de/startseite/dienstleistungen+service/fuehrerscheine.html. Zusätzlich liegen die Formulare in den Rathäusern aus sowie in Ehingen anstelle des Rathauses im Vorraum des Ritterhauses (Hauptstraße 41). Dafür ist kein Termin in der Führerscheinstelle des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis nötig.
 
Notwendige Unterlagen
 
Kopie des Ausweises (bei Ausländern des Reisepasses und wenn möglich des Aufenthaltstitels) Kopie des bisherigen Führerscheins ein biometrisches Passbild (nicht älter als ein Jahr)
 
Bei Beantragung der Klasse CE eingeschränkt (Lkw über 7.5 Tonnen) ist außerdem erforderlich:
augenärztliche Bescheinigung nach Anlage 6 FeV ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 FeV
 
Antrag abgeben
 
Der Antrag kann zusammen mit den notwendigen Unterlagen per Post an das Landratsamt Alb-Donau-Kreis verschickt werden, in den Hausbriefkasten des Landratsamtes eingeworfen oder in den Rathäusern abgegeben werden. In Ehingen sollten Bürgerinnen und Bürger den Briefkasten der Führerscheinstelle im Vorraum des Ritterhauses nutzen. Bei der Abgabe im Rathaus kann die Gemeindeverwaltung zusätzliche Gebühren erheben.
 
Neuen Führerschein abholen
 
Auf dem Antrag kann bereits ausgewählt werden, ob der neue Führerschein im Landratsamt oder bei der Gemeindeverwaltung abgeholt werden soll. Auch hier kann die Gemeindeverwaltung zusätzliche Gebühren erheben, wenn der Führerschein dort abgeholt werden soll. Für die Stadt Ehingen gilt wieder, dass die Abholung im Ritterhaus bei der Führerscheinstelle erfolgt.
 
Sobald der neue Führerschein da ist, werden die Bürgerinnen und Bürger durch die Führerscheinstelle kontaktiert. Um diesen abzuholen, muss ein persönlicher Termin vereinbart werden – je nach angegebenen Wunsch in der Führerscheinstelle des Landratsamtes oder im Rathaus. Der alte Führerschein muss bei diesem Termin zwingend abgegeben oder entwertet werden. Wenn eine andere Person als die Inhaberin oder der Inhaber den Führerschein abholen soll, ist eine schriftliche Vollmacht notwendig.
 
Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis erhebt für den Umtausch eine Gebühr in Höhe von 25,30 Euro, bei einem Umtausch über die Gemeindeverwaltungen können möglicherweise weitere Gebühren erhoben werden.