Entgeltordnung für die Anlagen und Einrichtungen der Stadt Dietenheim vom 25.07.2022

Entgeltordnung für die Anlagen und Einrichtungen
der Stadt Dietenheim
vom 25.07.2022
 
1.   Erhebungsgrundsatz
 
1.1    Für die Nutzung der Anlagen und Einrichtungen erhebt die Stadt Benutzungsentgelte nach Maßgabe dieser Entgeltordnung.1.2    Die angegebenen Benutzungsentgelte sind Nettobeträge, ihnen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzufügen.
  2.   Entstehung der Fälligkeit
 2.1   Der Anspruch auf das Benutzungsentgelt entsteht mit der Zusage auf Benutzung.
2.2   Das Benutzungsentgelt wird innerhalb 2 Wochen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
2.3   Mit der verbindlichen Zusage kann ein Vorschuss in Höhe des voraussichtlich anfallenden Benutzungsentgelts und je nach Einzelfall eine angemessene Kaution für evtl. Schadensersatzansprüche verlangt werden. Die Höhe der Kaution wird von der Stadt Dietenheim im Einzelfall nach Größe und Risiko der Veranstaltung festgesetzt.
  3.  Schuldner
 Schuldner der Benutzungsentgelte sind der Verein, der Veranstalter bzw. Antragsteller. Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner.  4.  Befreiungen
 4.1    Kein Benutzungsentgelt wird erhoben;für Hauptproben örtlicher Vereine und Organisationen vor öffentlichen Veranstaltungen in den Einrichtungen der Anlagen 1 und 2.4.2    Sofern eine Veranstaltung auf Einladung der Stadt durchgeführt wird, kann auf die Erhebung des Benutzungsentgeltes verzichtet werden.  5.   Zu- und Abschläge
 Für die in den Anlagen 1 und 2 unter 1. Grundmiete festgelegten Benutzungsentgelte werden folgend Zu- und Abschläge festgesetzt: 5.1    Eine Veranstaltung pro Jahr von Vereinen und Organisationen mit Sitz in der Stadt Dietenheim, die den Vereinszweck zum Inhalt haben:         Abschlag - 50%5.2    Jugendabteilungen von Vereinen, die Ihren Vereinssitz in der Stadt Dietenheim haben, bei Jugendveranstaltungena) ohne Eintritt, Abschlag - 75%b) mit Eintritt, Abschlag - 50%
5.3    Auswärtige Veranstalter, ausgenommen VHS + Musikschule und vergleichbare gemeinnützige Einrichtungen:         Zuschlag 50%5.4    Bei mehrtägigen Veranstaltungen ab dem 2. Tag:Abschlag - 30% (sonstige Nebenkosten sind auch für die weiteren Tage voll zu bezahlen.)  6.   Gebühren beim Ausfall von Veranstaltungen
 6.1    Wird vom Veranstalter eine Veranstaltung abgesagt, für die ihm von der Stadt eine verbindliche Zusage erteilt worden ist, sind 50% des jeweiligen Benutzungsentgeltes zu erheben.6.2    Dies gilt nicht,a) wenn der Veranstalter den Ausfall nicht zu vertreten hat oder
b) die Absage mindestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin schriftlich bei der Stadtverwaltung eingegangen ist oder
c) die Einrichtung noch für eine andere Veranstaltung vergeben werden kann.
  7.   Sonstiges
 Über Abweichungen von dieser Entgeltordnung und Sonderregelungen beschließt der Gemeinderat im Einzelfall.  8.   Inkrafttreten
 Die Entgeltordnung tritt mit Wirkung 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig treten die Gebührenordnung für die Benutzung der Stadthalle Dietenheim vom 06.07.1998 mit Ergänzung vom 23.04.2007 und die Entgeltordnung für die Benutzung des Bürgerhauses Regglisweiler vom 23.04.2007 außer Kraft. 
Dietenheim, 25.07.2022
 
 
 
 
Eh
Bürgermeister
 

 
 
 
Anlage 1
Benutzungsentgelte für die Stadthalle Dietenheim
1.
Grundmiete
 1.1
Stadthalle vorderer Teil
120,00 €1.2
Stadthalle Erweiterungsteil
100,00 €1.3
Bühne
20,00 €1.4
Ausschank/Thekenbenutzung
40,00 €1.5
Küche
  
a) örtliche Vereine
50,00 € 
b) Privatpersonen / Firmen mit Catering-Service
150,00 €1.6
Foyer (bei alleiniger Nutzung / Bewirtschaftung)
80,00 €1.7
Licht- und Tonanlage
40,00 € 
 
 2.
Heizung                                                                             
vorderer Hallenteil                                                              
Erweiterungsteil
 25,00 €25,00 € 
 
 3.
Zusätzlich bei Tanzveranstaltungen, Fasching, oder ähnliches - ausgenommen örtliche Vereine –
 
150,00 €4.
Sonstige verbrauchsabhängige Gebühren 4.1
Die Stromkosten werden nach dem gemessenen Verbrauch berechnet und in Rechnung gestellt. 4.2
Anfallender Müll ist sachgerecht, nach Anweisung des Hausmeisters in den dafür bereitgestellten Müllcontainern zu entsorgen. Der Veranstalter hat pro angefangenen Müllcontainer die entsprechende Leerungsgebühr zu entrichten.  5.
Entschädigung des Hausmeisters, sonst. städt. Personal:Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass die Küche rein und der Saal besenrein übergeben wird.Sollten zusätzliche Hausmeistertätigkeiten (z. B. Bestuhlung, Schließdienst usw.) und eine besondere Endreinigung anfallen, werden dem Veranstalter entsprechend dem tatsächlichen Zeitaufwand 35,00 € pro Stunde und Person in Rechnung gestellt.  6.
Haftpflicht:Der Veranstalter haftet für alle Schäden und Verluste von der Übergabe bis zur Rückgabe der Halle.  7.
Die Grundmietzeit beträgt 1 Tag. Auf- und Abbauzeiten unmittelbar vor und nach der Veranstaltung sind enthalten.  8.
Die Grundmietzeit bezieht sich auf eine Veranstaltung bis max. 1 Tag. Als Veranstaltungstag gilt der Tag, an dem die Veranstaltung beginnt, auch wenn sie erst nach 24 Uhr endet.  
 
 
Anlage 2
Benutzungsentgelte für das Bürgerhaus Regglisweiler
1.
Grundmiete
 1.1
Halle
220,00 €1.2
Bühne
20,00 €1.3
Ausschank
40,00 €1.4
Küche
  
a) örtliche Vereine
50,00 € 
b) Privatpersonen / Firmen mit Catering-Service
150,00 €1.5
Foyer (bei zusätzlicher Bestuhlung, Bar)      
25,00 €1.6
Foyer (bei alleiniger Nutzung / Bewirtschaftung)
50,00 €1.7
Geräteraumbenutzung (Bar, Bestuhlung usw.)
20,00 €1.8
Licht- und Tonanlage
40,00 € 
 
 2.
Heizung
50,00 € 
 
 3.
Zusätzlich bei Tanzveranstaltungen, Fasching, oder ähnliches - ausgenommen örtliche Vereine –
 
150,00 €4.
Sonstige verbrauchsabhängige Gebühren 4.1
Die Stromkosten werden nach dem gemessenen Verbrauch berechnet und in Rechnung gestellt. 4.2
Anfallender Müll ist sachgerecht, nach Anweisung des Hausmeisters in den dafür bereitgestellten Müllcontainern zu entsorgen. Der Veranstalter hat pro angefangenen Müllcontainer die entsprechende Leerungsgebühr zu entrichten.  5.
Entschädigung des Hausmeisters, sonst. städt. Personal:Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass die Küche rein und der Saal besenrein übergeben wird.Sollten zusätzliche Hausmeistertätigkeiten (z. B. Bestuhlung, Schließdienst usw.) und eine besondere Endreinigung anfallen, werden dem Veranstalter entsprechend dem tatsächlichen Zeitaufwand 35,00 € pro Stunde und Person in Rechnung gestellt.  6.
Haftpflicht:Der Veranstalter haftet für alle Schäden und Verluste von der Übergabe bis zur Rückgabe des Bürgerhauses.  7.
Die Grundmietzeit beträgt 1 Tag. Auf- und Abbauzeiten unmittelbar vor und nach der Veranstaltung sind enthalten.  8.
Die Grundmietzeit bezieht sich auf eine Veranstaltung bis max. 1 Tag. Als Veranstaltungstag gilt der Tag, an dem die Veranstaltung beginnt, auch wenn sie erst nach 24 Uhr endet.  
 
 
Anlage 3
Benutzungsentgelte für Geräte und Inventar
1.
Geschirrmobil
 1.1
örtliche Vereine
0 €1.2
sonst. Einrichtungen. Gewerbetreibende
125,00 €1.3
Spülmittel
15,00 €1.4
Behälter (Geschirr, Besteck)
  
örtliche Vereine
0 € 
sonst. Einrichtungen, Gewerbetreibende
10,00 €  2.
 
2.1
2.2
Verkaufshaus (Weihnachtsmarkthütte)
unterjährige Verleihung
örtl. Vereine
sonstige Einrichtungen, Gewerbetreibende
  0 €75 €2.3
 
Transport (Aufstellung u. Abholung)
        
100,00 € 
3.
3.1
 
Toilettenwaqen
örtliche Vereine
  0 €3.2
3.3
3.4
 
sonst. Einrichtungen, Gewerbetreibende
Transport (Aufstellung u. Abholung)
Besondere Endreinigung (je Stunde)
30,00 €100,00 €50,00 € Die Vermietung von Geräten und Inventar wird vorrangig für Dietenheimer Vereine und gemeinnützige Organisationen als Vereinsförderung betrieben. Die Anmietung durch sonstige Einrichtungen und Gewerbetreibende ist möglich, insbesondere in Zusammenhang mit örtlichen Veranstaltungen.Die Miete bezieht sich in der Regel auf den gesamten Mietzeitraum.