BBauPlan "gerwerbe- und Wohnpark Amann-Gelände, Änderung BBauPlan "Faulpelzreute 2" und "Weidach 3 - Beteiligung der Öffentlichkeit - öffentliche Auslegung"

Öffentliche BekanntmachungBeteiligung der ÖffentlichkeitÖffentliche Auslegung Bebauungsplan "Gewerbe- und Wohnpark Amann-Gelände" mit Änderung der Bebauungspläne "Faulpelzreute 2" und "Weidach 3" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
 
Der Gemeinderat der Stadt Dietenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2021 den Entwurf zum Bebauungsplan "Gewerbe- und Wohnpark Amann-Gelände" mit Änderung der Bebauungspläne "Faulpelzreute 2" und "Weidach 3" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 13.10.2021 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan "Gewerbe- und Wohnpark Amann-Gelände" mit Änderung der Bebauungspläne "Faulpelzreute 2" und "Weidach 3" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt im Bereich des ehem. "Amann-Geländes" beidseitig des Gießenbaches und umfasst folgende Grundstücke: 121 (Teilfläche); 159/2; 159/3; 177/1 (Teilfläche); 754 (Teilfläche); 776/1; 830; 833; 834; 834/1835; sowie 836 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 13.10.2021 liegt in der Zeit vom 03.01.2022 bis 04.02.2022 im Rathaus der Stadt Dietenheim (Königstraße 63, 89165 Dietenheim), Foyer während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag, Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis16.00 Uhr. Außerdem Mittwochs von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr.  Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.

Bei Einsichtnahme im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Eine vorherige telefonische Anmeldung ist erforderlich.  Für den Zutritt ist ein Nachweis, ob Sie geimpft, getestet oder genesen sind,  vorzulegen. Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen die Einsicht nehmen, ist zu achten.

Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 13.10.2021 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:
http://www.dietenheim.de
oder zusätzlich
https:// www.uvp-verbund.de/ kartendienste - Dietenheim


Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Die einschlägigen DIN-Normen, auf denen in den Festsetzungen verwiesen wird, stehen bei der Stadt Dietenheim (Königstraße 63, 89165 Dietenheim) im Rahmen der förmlichen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsicht zur Verfügung.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich sowie mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
 
Dietenheim, den 23.12.2021
Christopher Eh , Bürgermeister