Grundsteuer

Hier finden Sie Informationen zu den Bodenrichtwerten.

Die neue Grundsteuer kommt - auf dieser Seite bündeln wir die verschiedenen Informationen für Sie

Feststellungserklärung zur Grundsteuer - Informationen für Grundstückseigentümer

Seit dem 1. Juli 2022 ist das Internetportal „Grundsteuer BW“ unter der Adresse www.Grundsteuer-BW.de erreichbar. Hier können die Richtwerte für die Feststellungserklärung abgefragt werden.

Für die Stadt Dietenheim sind diese Werte nun verfügbar (siehe unten "Bodenrichtwerte zum 01.01.2022"). Das Finanzamts Ulm teilt ebenfalls mit, dass die Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte für in Dietenheim und Regglisweiler gelegene Grundstücke abweichend von der allgemeinen Abgabefrist bis zum 31.01.2023 eingereicht werden können. Einen Antrag auf Fristverlängerung bedarf es nicht.

Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 (3,285 MB)

Auf www.gutachterausschuesse-bw.de (BORIS-BW) können Sie die Flurstücknummer, die Flurstücksgröße und den Bodenrichtwert (wenn veröffentlicht) abrufen. Die Bodenrichtwerte können außerdem unter https://www.ehingen.de/gemeinsamer-gutachterausschuss eingesehen werden.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat ein Erklärvideo auf YouTube bereitgestellt: Hier geht es zum Video (Sie verlassen das Webangebot der Stadt Dietenheim)

Hier finden Sie Abkürzungen zu Bodenrichtswertstempeln. (35,8 KB)

Für die Grundsteuer A sind neben der Grundstücksfläche die Art der Nutzung und die Ertragsmesszahl wichtig. Einen Großteil der erforderlichen Angaben können Sie im "Geoportal land- und forstwirtschaftlich genutzte Flurstücke für Zwecke der Grundsteuer (Land BW)" kostenlos abrufen.