Aktuelles

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Neue Telefonnummern der Stadtverwaltung Dietenheim ab 04.12.2023 Meldung vom 07. Dezember 2023

Bauplatzvergabe Öschbächle – Losziehung Meldung vom 28. März 2024

Die Verlosung des Bauplatzes „Öschbächle 2024“ fand heute (28.03.2024) in der Stadthalle der Stadt Dietenheim statt. Von den eingegangenen 47 Bewerbungen erfüllten 37 die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Vergabe. Unter den wachsamen Augen der anwesenden Gäste zog Oliver Sproll, der Vertiefungspraktikant der Stadt, das erste Los. Gewonnen hat der Bewerber mit dem Code LYDS7GEC. Der Gewinner wurde bereits telefonisch informiert.
Um auch in Zukunft über alle Baugebiete in Dietenheim und Regglisweiler stets aktuell informiert zu werden, empfiehlt sich die Eintragung in die kommunale Interessentenliste auf der Seite www.baupilot.com/dietenheim.

Fortschreibung der Nahverkehrsplanung 2024 - Ihre Meinung zählt: Gestalten Sie den Nahverkehr im Alb-Donau-Kreis mit! Meldung vom 21. März 2024

Die Mobilität weiter auszubauen, die Verlässlichkeit und Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen und die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern – das sind die Ziele der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes aus dem Jahr 2015. Dieser bildet die Basis für die Ausgestaltung des ÖPNV-Angebotes im Landkreis. In den kommenden Monaten sollen unter Einbeziehung der Bürgerschaft die Maßgaben für die kommenden Jahre festgelegt werden.
 
„Wir möchten unseren Nahverkehr gemeinsam mit den Menschen weiterentwickeln, die diese Angebote nutzen oder nutzen wollen. Ihre Vorschläge und Ideen sind für uns von großer Bedeutung, um den ÖPNV im Alb-Donau-Kreis zukunftsfähig zu gestalten. Jeder Beitrag wird sorgfältig ausgewertet und dient zur Verbesserung des Mobilitätsangebots, auch wenn nicht garantiert werden kann, dass alle Anregungen direkt in die finale Entscheidungsfindung einfließen“, sagte Landrat Heiner Scheffold zu der geplanten Bürgerbefragung.
 
Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis ruft die Fahrgäste der regionalen ÖPNV-Angebote zur aktiven Teilnahme an der Nahverkehrsplanung auf. Vom 19. März bis zum 21. April 2024 haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, über eine Umfrage ihre Erfahrungen, Wünsche und Vorschläge einzubringen, um die Busverkehre im Kreisgebiet attraktiver und zukunftsfähig zu machen.
 
Ihre Stimme ist wichtig!
Teilen Sie uns mit, was Sie am bestehenden Busliniennetz verbessern würden, wo neue Verbindungen entstehen oder wie Haltestellen und Busse gestaltet sein sollten. Ihre Rückmeldungen sind essenziell, um Probleme zu identifizieren, Lösungen zu entwickeln und den Nahverkehr im Alb-Donau-Kreis weiter zu optimieren.
 
Wichtiger Hinweis: Nicht nur Bewohner des Alb-Donau-Kreises sind eingeladen, sich zu beteiligen, sondern alle Nutzerinnen und Nutzer der ÖPNV-Angebote des Landkreises. Ihre Meinung ist uns wichtig, unabhängig davon, ob Sie täglich, nur gelegentlich oder nie mit dem ÖPNV fahren.
 
Der Befragungszeitraum läuft über einen Monat, um möglichst viele Stimmen zu sammeln und unterschiedliche Perspektiven zu berücksichtigen. Dabei gibt es eine Kurzfassung des Fragebogens, die in etwa 5 Minuten ausgefüllt werden kann, und eine längere Version, die eine detailliertere Rückmeldung ermöglicht und etwa 15 Minuten in Anspruch nimmt. Als Dankeschön für die Teilnahme an der Langversion verlosen wir Sachpreise unter allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
 
Machen Sie mit und helfen Sie uns, den ÖPNV im Alb-Donau-Kreis für alle besser und zugänglicher zu machen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement!
 
Für weitere Informationen und zur Teilnahme an der Umfrage besuchen Sie bitte unsere Webseite unter https://www.alb-donau-kreis.de/startseite/dienstleistungen+service/nahverkehrsplan.html oder Sie folgen einfach dem QR-Code:
 
 

Energieberatung im April im Rathaus Dietenheim Meldung vom 21. März 2024

Mittwoch, 24. April 2024 von 14: 00 bis 18: 00 Uhr
Wir bitten um Anmeldung bis zum 19. April 2024.
 
Ansprechpartner in Ihrem Rathaus:Frau ArztTelefon: (073 47) 96 96-1402Die Stadt Dietenheim ist Kooperationspartner der Regionalen Energieagentur Ulm gGmbH - Gesellschaft des Kreises Ulm ADK

Teilnahme der Stadt Dietenheim beim Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Meldung vom 21. März 2024

Die Stadt Dietenheim hat in diesem Jahr beim Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) teilgenommen. Beim ELR handelt es sich um das bedeutendste Strukturentwicklungsprogramm für den ländlichen Raum. Seit 20 Jahren werden durch das Entwicklungsprogramm eine hohe Anzahl an Projekten gefördert, welche dazu beitragen, dass Baden-Württemberg seine ausgeglichene dezentrale Struktur behält. Eines der Ziele vom ELR ist es den Flächenverbrauch zu verringern, um so den Folgen des Klimawandels entgegen zu wirken.In diesem Jahr wurden 429 Städte und Gemeinden mit insgesamt 104,4 Mio. € an Fördermitteln gefördert. Diese eingesetzten Gelder stammen ganz oder teilweise aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, welchen der baden-württembergische Landtag beschlossen hat.Die Stadtverwaltung Dietenheim ist sehr erfreut, dass bei der diesjährigen Programmentscheidung ein Projekt aus Dietenheim mit einer Summe von 234.900 € gefördert wird. Gerne möchten wir der Firma BauZauber Knöpfle GmbH & Co. KG aus Dietenheim zu dieser Förderung gratulieren und wünschen bei der Umsetzung des Vorhabens viel Erfolg und alles Gute.

Sitzung Prozessbegleitgruppe, „Gemeinsam Lebensqualität gestalten“ Meldung vom 21. März 2024

Nach kurzer Verzögerung aber mit zwei neuen Beteiligten im Projekt „Gemeinsam Lebensqualität gestalten“ - bei der Stadtverwaltung und in der externen Projektbegleitung - fand am Dienstag 19.März 2024 ein weiteres Treffen der Prozessbegleitgruppe im Rathaus Dietenheim statt.
Die Themen aus den beiden Bürgercafés und dem Fragenbogen sowie die (ersten) erzielten Ergebnisse und Maßnahmen wurden zusammengetragen und von den Teilnehmenden aus den Arbeitsgruppen aktualisiert und ergänzt. Neben einzelner beendeter Aufgaben haben sich mehrere Schwerpunkte ergeben, die in Form von neuen Arbeitsgruppen und durch Unterstützung von hauptamtlicher Seite vertieft und weitere ausgearbeitet werden sollen.
Über diese neuen Schwerpunkte möchten wir mit Ihnen ins Gespräch kommen und bestenfalls weitere Personen gewinnen, die mit ihrer Unterstützung zur erfolgreichen Umsetzung beitragen können.

Dazu laden wir Sie alle herzlich ein zu unserem 3. Bürgercafé, am Freitag, 26.April 2024 um 14 Uhr im Bürgerhaus Regglisweiler.

Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Wohnpark Amann-Gelände - 1. Änderung“ in Dietenheim Meldung vom 21. März 2024

Der Stadtrat der Stadt Dietenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.03.2024 den Bebauungsplan „Gewerbe- und Wohnpark Amann-Gelände - 1. Änderung“ in Dietenheim nach
§ 10 Abs. 1 des BauGB und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 der Landesbauordnung in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB
als Satzung beschlossen.
 Der Geltungsbereich ist gemäß Aufstellungsbeschluss vom 11.12.2023 in dem Lageplan des
Ing.-Büros Wassermüller Ulm GmbH vom 11.12.2023/18.03.2024 festgelegt.
 Ausschnitt Bebauungsplan „Gewerbe- und Wohnpark Amann-Gelände - 1. Änderung“ vom 11.12.2023/18.03.2024, unmaßstäblich, genordet

Im Einzelnen gelten für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen (planungsrechtlicher Teil) und die örtlichen Bauvorschriften des
Ing.-Büros WASSERMÜLLER ULM GmbH mit dem Datum vom 11.12.2023/18.03.2024 einschließlich Begründung.
 Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Gewerbe- und Wohnpark Amann-Gelände - 1. Änderung“ i. d. F. vom 11.12.2023/18.03.2024 treten mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.  
Der Bebauungsplan mit Begründung und Satzungsbeschluss sowie den örtlichen Bauvorschriften werden ab dem 15.04.2024 im Rathaus der Stadt Dietenheim, Königstraße 63, 89165 Dietenheim zu den üblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.  Öffnungszeiten der Stadtverwaltung DietenheimvormittagsMo. - Do.: 08:00 - 12:00 UhrFr.: 08:00 - 13:00 UhrnachmittagsMo.: 14:00 - 16:00 UhrMi.: 16:00 - 18:00 Uhr Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in § 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des
§ 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres gegenüber der Stadt Dietenheim gestellt ist, wird verwiesen.
 Unbeachtlich werden eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Ergänzungssatzung und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
 wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplanes bzw. der Satzung gegenüber der Stadt Dietenheim geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder der auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt Dietenheim geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenndie Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oderder Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat odervor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.
  
Bürgermeisteramt Dietenheim, 21. März 2024
 
Christopher Eh
Bürgermeister

Erster Wasserabschlag 31.03.2024 Meldung vom 21. März 2024

Erste Abschlagszahlung, fällig am 31.03.2024
für den Zeitraum Januar, Februar, März 2024
(Laut Wasser-Verbrauchsabrechnung vom 09.02.2024)
 
Kunden, die der Stadtverwaltung keine Bank-Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden
um fristgemäße Überweisung gebeten.
 
Da die Zahlungen elektronisch verbucht werden, bitte unbedingt das Kassenzeichen angeben.
 
Bei Kunden mit Bank-Abbuchungsermächtigung wird der zu entrichtende Betrag zur Fälligkeit abgebucht.
 
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung, Zimmer 115,
Frau Kropf, Tel. 07347/9696-1305.
 

Stadttheater 2024 Meldung vom 07. März 2024

Das Stadttheater Dietenheim spielt für Sie
eine Komödie in drei Akten von Regina Harlander.
HÄNDE HOCH - WIR SCH(L)IESSEN
 
Aufführungstermine:
Freitag, 22. März & Samstag, 23. März 2024,
19:30 Uhr in der Stadthalle Dietenheim
Sonntag, 24. März 2024,
18 Uhr im Bürgerhaus Regglisweiler
Eintrittspreis: 9 €
 
Seniorennachmittage:
Mittwoch, 20. März 2024 im Bürgerhaus Regglisweiler,
Einlass: 13 Uhr, Beginn: 14 Uhr
Donnerstag, 21. März 2024 in der Stadthalle Dietenheim,
Einlass: 13 Uhr, Beginn: 14 Uhr
 
Kartenvorverkauf ab 04. März 2024 im Rathaus Dietenheim und in der
Ortsverwaltung Regglisweiler

Dietenheimer Wochenmarkt vor den Osterfeiertagen Meldung vom 07. März 2024

Anstelle Karfreitag, 29.03.2024, findet der Wochenmarkt bereits am Gründonnerstag, 28.03.2024 – zwischen 07:30 und 12:00 Uhr – statt.

ö GRS vom 19.02.24 - Info gefasste Beschlüsse - Meldung vom 07. März 2024

Tagesordnung:

1. Fragen der Einwohner

2. Verabschiedung des Haushaltsplanes 2024 der Stadt Dietenheim Vorlage: 2024/322
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt wie vorliegend und in der Sitzung präsentiert die Haushalts-satzung mit Haushaltsplan 2024 und die Finanzplanung der Stadt Dietenheim.
Beschluss: Einstimmige Zustimmung

3. Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2024 des städtischen Eigenbetriebs "Wasserversorgung Dietenheim" Vorlage: 2024/323
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt wie vorliegend und in der Sitzung präsentiert, den Wirt-schaftsplan 2024 des Eigenbetriebs „Wasserversorgung Dietenheim“ mit Finanzplan.
Beschluss: Einstimmige Zustimmung

4. Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2024 des Eigenbetriebs "Erneuerbare Energien" Vorlage: 2024/324
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt wie vorliegend und in der Sitzung präsentiert, den Wirt-schaftsplan 2024 des Eigenbetriebs „Erneuerbare Energien“ mit Finanzplan.
Beschluss: Einstimmige Zustimmung

5. Anspruch auf Ganztags-Betreuung im Grundschulalter ab 2026 – Vorstellung des organisatorischen Konzepts und Beschluss zur Beantragung der Förderung Vorlage: 2024/337
Beschlussvorschlag:
1. Zustimmung zum Konzept zur organisatorischen Umsetzung zur Erfüllung des GT-An-spruchs (GT26) an den drei infrage kommenden Schulen in Dietenheim und Reggliswei-ler.
2. Beauftragung der Verwaltung zur Vorbereitung und Einreichung der Antragsunterlagen
für die Förderung gem. VwV Investitionsprogramm Ganztagsausbau auf der Basis der
vorliegenden Planung.
Beschluss: Einstimmige Zustimmung

6. Brandenburgschulen Regglisweiler - Bauliche Maßnahmen zur Umsetzung
des Ganztagesanspruch an der GS Regglisweiler und am SBBZ Regglisweiler
Vorlage: 2024/332
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat trifft, vorbehaltlich einer Förderungsbewilligung, den Baubeschluss
und beauftragt die Verwaltung für die Haushaltsjahre 2024-2027 die entsprechenden
Mittel zu veranschlagen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt einen Förderantrag für die oben genannten Maßnahmen
im Rahmen des Programms „VwV Investitionsprogramm Ganztagesausbau“ zu
stellen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt eine europaweite Vergabe für die Planungsleistungen
(Leistungsphasen 4-9 HOAI) vorzubereiten.
Beschluss: Einstimmige Zustimmung

7. Grundschule Dietenheim - Bauliche Maßnahmen in der Königstraße 83 und
85 zur Umsetzung des Ganztagesanspruch an der GS
Vorlage: 2024/333
Beschlussvorschlag:
4. Der Gemeinderat trifft, vorbehaltlich einer Förderungsbewilligung, den Baubeschluss
und beauftragt die Verwaltung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 die entsprechenden
Mittel zu veranschlagen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt einen Förderantrag für die oben genannten Maßnahmen
im Rahmen des Programms „VwV Investitionsprogramm Ganztagesausbau“ zu
stellen.
6. Das Architekturbüro Bauke&Hübner aus Dietenheim wird jeweils für die Leistungsphasen
4-9 HOAI beauftragt.
Beschluss: Einstimmige Zustimmung

8. Baugesuch, Tektur: Neubau Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten und 6
Garagen, Zeughausweg 13, Flst. 1001/2, Gemarkung Dietenheim
Vorlage: 2024/335
Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen wird erteilt. Im Rahmen der Stellungnahme werden keine Einwände
vorgebracht.
Beschluss: Einstimmige Zustimmung

9. Stellungnahme zu Baugesuchen
Kein weiteres Baugesuch.

10. Quartiersprojekt Gemeinsam Lebensqualität Gestalten (GLG) - a) Bericht zum aktuellen Stand b) Beratung und Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen Vorlage: 2023/304
Beschlussvorschlag:
1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen 2. Die Verwaltung wird mit folgenden Themen zur Umsetzung beauftragt a) Seniorenwegweiser b) Ruhebänke
Beschluss: Zustimmende Kenntnisnahme

11. Bekanntgaben, Anfragen, Anregungen, Sonstiges
Kein Beschluss
Kein Beschluss

Die Sitzungsunterlagen sind abrufbar unter www.dietenheim.de → Stadtpolitik → Ratsinformationssystem

Dietenheim, 5. März 2024
Christopher Eh, Bürgermeister

Geodaten aus dem Alb-Donau-Kreis für Bürgerinnen und Bürger frei verfügbar Meldung vom 22. Februar 2024

„ADOKA“ geht an den Start: Die Abkürzung steht für das neue Geo-Informationssystem „Der Alb-Donau-Kreis in Karten“ und bietet ab sofort allen Interessierten die Möglichkeit, Geodaten über den Alb-Donau-Kreis kostenfrei abzurufen. Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis stellt über das Online-Portal unterschiedliche Fachdaten in anschaulicher Weise zur Verfügung: So lassen sich unter anderem Bebauungspläne, Schulen, Radwege, Wanderwege und Zuständigkeitsbereiche des Landratsamtes in unterschiedlichen Maßstäben darstellen und kombinieren.
 
„Nutzerinnen und Nutzer können beispielsweise anhand der Flurstücksnummer nach einem Flurstück suchen und überprüfen, ob für dieses ein Bebauungsplan existiert. Wer ein Anliegen beispielsweise in den Bereichen Baurecht oder Naturschutz hat, kann ermitteln, welche Ansprechperson im Landratsamt für die betroffene Stadt oder Gemeinde zuständig ist. Und mit einem Klick kann man nachschauen, welche Schulen es in seinem Einzugsbereich gibt“, sagt Wolfgang Koller, Leiter des Fachdienstes Ländlicher Raum, Kreisentwicklung, der das Portal entwickelt hat. „ADOKA macht vorhandene Geoinformationen öffentlich für alle verfügbar und ist ein einfaches und praktisches Recherchetool für Bürgerinnen und Bürger.“
 
Auf dem Portal stehen den Nutzerinnen und Nutzern auf allen Themenkarten Messwerkzeuge zur Verfügung, zusätzlich ermöglicht es den schnellen Druck individueller Karten. Für „ADOKA“ werden die Daten aus dem Geo-Informationssystem genutzt, das der Fachdienst Ländlicher Raum, Kreisentwicklung seit einigen Jahren für das gesamte Landratsamt betreut. Geobasisinformationen wie die Amtliche Liegenschaftskarte, topografische Karten sowie Luft- und Satellitenbilder bilden hierbei die Grundlage für weitere fachspezifische Kataster und für die Aufbereitung thematischer Karten. Es ist geplant, weitere Datensätze schrittweise zu ergänzen und der Öffentlichkeit online zur Verfügung zu stellen.
 
Das Online-Portal "ADOKA" ist auf der Homepage des Landratsamtes unter www.alb-donau-kreis.de/adoka zu finden.
 

Tonnen müssen am Abholtag ab 6 Uhr bereitstehen Meldung vom 24. Januar 2024

Bis 6 Uhr müssen die Mülltonnen wie auch die Gelben Säcke am Abfuhrtag bereitgestellt werden. Diese Regelung gilt schon immer und ist in der Abfallwirtschaftssatzung so festgelegt.
Die Touren der Müllabfuhr beginnen um 6 Uhr und werden zügig abgearbeitet. Immer wieder werden Touren auch vom Abfuhrunternehmen umgestellt, um effizienter arbeiten zu können. Unter anderem in Regglisweiler wurden in der Folge Tonnen zu spät bereitgestellt und konnten nicht mitgenommen werden.
Empfehlung daher: Die Abfalltonnen und die Gelben Säcke schon am Vorabend rausstellen beziehungsweise bereitlegen. Das ist erlaubt und erwünscht und erspart unliebsame Überraschungen, wenn Touren geändert werden.

Ansprechpartner für die Abfallentsorgung Meldung vom 24. Januar 2024

Die Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis ist für den Großteil der Abfallentsorgung zuständig – aber nicht für alles. Manche Bereiche wurden vom Gesetzgeber der Privatwirtschaft zugeteilt, insbesondere der Gelbe Sack und die Blaue Tonne. Für sie gibt es für Fragen und Reklamationen eigene Ansprechpartner. Darüber hier ein Überblick:
 
Restmüll, Biomüll, Sperrmüll:
Kundenservice der Abfallwirtschaft, Tel. 0731/185-3333 (Mo-Fr 8-18 Uhr),
E-Mail: kundenservice@aw-adk.de   
 
Gelber Sack:
Fa. Veolia, Tel. 0800 0785600,
E-Mail: de-ves-info-ulm@veolia.com
 
Blaue Tonne:
Fa. Knittel, Vöhringen
Telefon 0 73 06 / 96 16-0
E-Mail: info@knittel-entsorgung.de
www.knittel-entsorgung.de


Entsorgungszentren, Wertstoffhöfe, Grüngut-Sammelplätze:
Kundenservice der Abfallwirtschaft, Tel. 0731/185-3333 (Mo-Fr 8-18 Uhr),
E-Mail: kundenservice@aw-adk.de   
 
Problemstoffsammlung und Grüngutabfuhr:
Kundenservice der Abfallwirtschaft, Tel. 0731/185-3333 (Mo-Fr 8-18 Uhr),
E-Mail: kundenservice@aw-adk.de    
 
Anmeldung Sperrmüll und Behältertausch:
Kundenservice der Abfallwirtschaft, Tel. 0731/185-3333 (Mo-Fr 8-18 Uhr),
Bürgerportal unter www.aw-adk.de > Kunden-Login